Privatinsolvenz England – Ablauf und Dauer

  • Bild Restschuldbefreiung

1. Vorbereitung

Die Vorlaufzeit vor Verfahrenseröffnung beträgt mindestens 6 Monate, da Sie als Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst stellen können, wenn Sie seit 6 Monaten Ihren Lebensmittelpunkt in England haben.

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2. Verfahren

Die eigentliche Verfahrenslaufzeit des Insolvenzverfahrens in England dauert in der Regel lediglich 12 Monate bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Nach Vereinbarung eines Termins zur Antragstellung und Einreichung der notwendigen Unterlagen durch Sie persönlich entscheidet das Gericht, gegebenenfalls auch in einem weiteren Termin, über die Insolvenzeröffnung.

Nach Insolvenzeröffnung ist für Sie und Ihr Fall ein Insolvenzverwalter (Official Receiver) zuständig, der Sie kurz nach Eröffnung und eventuell auch während der Laufzeit des Verfahrens über Ihre persönlichen Umstände befragt.

In England ist die Restschuldbefreiung unabhängig von der Vermögensverwertung, so dass es keine Rolle spielt, wie lange die Verwertung des Vermögens dauert. Somit erfolgt nach 12 Monaten im Regelfall automatisch die Restschuldbefreiung und die Zuständigkeit des Official Receivers endet.

3. Nachbereitung

Nach der Erteilung der Restschuldbefreiung folgen ca. 3 Monate zur Umsetzung bzw. Bestätigung der Restschuldbefreiung in Deutschland zur Beendigung des Verfahrens.

Damit ein englisches Verfahren in Deutschland anerkannt wird, benötigt man das Zertifikat der Restschuldbefreiung (Certificate of Discharge) in deutscher Sprache, d.h. es ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Diese kann dann den Gläubigern übersandt werden. Sollte dennoch ein Gläubiger versuchen zu vollstrecken, kann dies im Wege der Vollstreckungsabwehrklage verhindert werden.

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2 Kommentare
  1. Gerd A.
    says:

    Mir sollte durch die Regierung von Unterfranken meine Approbation wegen nichtmedizinischer Vorfälle ( ein Richter wollte mich wegen der zu schnellen Fahrt im Rettungsdienst etc) die Approbation entzogen werden, nach meiner erfolgreichen Klage wurde Sie ruhiggestellt, jetzt werde ich zunehmend insolvent (Arbeitsverbot) und suche Ihre Hilfe

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Al-Massoudy,

      im Falle von finanziellen Probleme scheint die Insolvenz in England oder im EU-Ausland zwar eine schnelle Lösung zu sein, dennoch würden wir sie aufgrund der Risiken nicht empfehlen.
      Für eine umfassende Beratung zur Privatinsolvenz in Deutschland, vereinbaren Sie doch einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder schreiben Sie an info@anwalt-kg.de.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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  1. Gerd A.
    says:

    Mir sollte durch die Regierung von Unterfranken meine Approbation wegen nichtmedizinischer Vorfälle ( ein Richter wollte mich wegen der zu schnellen Fahrt im Rettungsdienst etc) die Approbation entzogen werden, nach meiner erfolgreichen Klage wurde Sie ruhiggestellt, jetzt werde ich zunehmend insolvent (Arbeitsverbot) und suche Ihre Hilfe

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Al-Massoudy,

      im Falle von finanziellen Probleme scheint die Insolvenz in England oder im EU-Ausland zwar eine schnelle Lösung zu sein, dennoch würden wir sie aufgrund der Risiken nicht empfehlen.
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