Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in wenigen Tagen bekomme ich die Restschuldbefreiung in England
( ich lebe seit 2 Jahre in London)
Meine Frage ist wo soll ich die Restschuldbefreiung schicken ( die Schulden sind komplett in Deutschland) Gericht ? Welches Gericht ? Meine Gläubiger ? Wenn Sie mir dazu ein Antwort geben könnten wäre ich Ihnen dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Fikret Hasani

Bereits abgeschlossenes englisches Verfahren nach Brexit

Sehr geehrte Damen und Herren,
in wenigen Tagen werde ich in GB von meinen Schulden befreit. Da der endgültige Brexit sich aller Voraussicht nach noch ein paar Wochen/Monate hinzieht (im Falle eines Deals ja sogar noch Jahre), kann ich damit rechnen, dass die englische „discharge“ in Deutschland im Rahmen der noch geltenden EUInsVo anerkannt werden muss. Für mich ist das deshalb vorteilhaft, weil ich u.a. auch Verbindlichkeiten habe, die nach dem Insolvenzrecht in Deutschland nicht restschuldbefreiungsfähig gewesen wären.
Nun meine Frage:
Sofern GB die EU einmal endgültig verlassen hat, also auch die EUInsVo für GB nicht mehr gilt, können dann meine Gläubiger (speziell die eben beschriebenen) nachträglich ihre Forderung nach deutschem Insolvenzrecht geltend machen, nach dem Motto: Nun gilt ja das europäische Insolvenzrecht für GB nicht mehr!
Oder kann ich mich da auf ein Rückwirkungsverbot stützen und darauf beharren, dass mein Verfahren noch vor dem endgültigen Brexit stattgefunden hat. Ich habe da etwas im Netz gelesen, wonach man sich da nicht unbedingt in Sicherheit wiegen kann, da die EUInsVo ja nicht vorsieht, dass ein Mitglied austreten könnte… andererseits würde das ja aber auch bedeuten, dass alle Verfahren der letzten 15-20 Jahre bzgl. der Anerkennung wieder neu zu bewerten wären… können Sie mir da Ihre Einschätzung mitteilen?
Vielen Dank im Vorraus
Rudolph

Englische Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Ghendler,

leider verstehe ich den Zusammenhang zwischen der erteilten Restschuldbefreiung und den 2 Jahren Einkommensabtretung nicht.
Wenn man also das Zertifikat der Restschuldbefreiung bekommen hat, können die Gläubiger doch alle angeschrieben & informiert werden. Bestenfalls ziehen diese ihre Forderungen zurück und die Einträge werden aus der Schufa gelöscht.
Wozu dann also noch diese 2 jährige Abtretung?
Angenommen alle Einträge wurden aus der Schufa gelöscht, wer sollte dann also noch Geld bekommen? An wen müsste man es abgeben beziehungsweise wer kommt auf einen zu und nimmt es einem ab?

Mit freubdlichen Grüßen,
W.