Absprache vor offizieller Abstimmung über Insolvenzplan
Um die Gewogenheit aller Beteiligter zu gewinnen, sprechen wir Ihren Insolvenzplan vor der offiziellen Vorlage und Abstimmung mit allen Beteiligten ab. Chronologisch erfolgt zunächst die Absprache mit dem Insolvenzverwalter, dann mit dem Insolvenzgericht und zuletzt mit Ihren Gläubigern.
Umsetzung der Anregungen im Insolvenzplan
In der „inoffiziellen“ Absprache mit den einzelnen Beteiligten können diese vor allem ihre Änderungswünsche kundtun. In der Praxis hegen insbesondere Richter und Insolvenzverwalter häufig Anregungen und Änderungsvorschläge in Bezug auf die Insolvenzpläne. Klassische Fälle umfassen beispielsweise Wort- und Passagenänderungen entsprechend der Wünsche der Beteiligten.
Die Anregungen der Beteiligten überprüfen wir und setzen diese in Ihrem Insolvenzplan um. Langwierige Diskussionen sind nicht lohnenswert. Wir möchten die Wohlgesonnenheit für Ihre Planinsolvenz aller Beteiligten gegenüber erreichen. Ziel ist es Ihre schnelle Entschuldung mit der einjährigen Insolvenz mit Insolvenzplan tatkräftig umzusetzen.
Änderungen nur vor offizieller Abstimmung möglich
Die „inoffizielle“ Absprache mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht ist besonders wichtig für den Erfolg Ihres Insolvenzplans. Änderungswünsche der beiden Seiten können nur vor der offiziellen Abstimmung über Ihren Insolvenzplan berücksichtigt werden. Ist ein Insolvenzplan erst einmal zur Abstimmung vorgelegt herrscht grundsätzlich das sog. Abänderungsverbot. Nur in Ausnahmekonstellationen können Änderungen vorgenommen werden. Das Planangebot, die Befriedigungsquoten und die Grundstruktur des Insolvenzplans sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abänderbar.
Absprache mit dem Insolvenzverwalter
Den Kontakt zu Ihrem Insolvenzverwalter suchen wir unmittelbar nachdem wir Ihren Insolvenzplan erarbeitet haben. Neben dem Insolvenzgericht zählt er zu den wichtigsten Beteiligten Ihrer Planinsolvenz. Bis zu diesem Zeitpunkt geht der Insolvenzverwalter noch von einem „normalen“ Insolvenzverfahren aus. Wir informieren ihn über Ihre einjährige Insolvenz mit Insolvenzplan. Hierzu legen wir ihm den Entwurf des Insolvenzplans vor. Anhand des Insolvenzplans kann er alle wesentlichen Informationen bzgl. des Planangebots, der Quoten zur Gläubigerbefriedigung, etc. entnehmen.
Durch die Absprache mit Ihrem Insolvenzverwalter geben wir ihm die Gelegenheit Änderungswünsche vorzuschlagen. Den Anregungen entsprechen wir anschließend und modellieren Ihren Insolvenzplan entsprechend um.
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