Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
vielen, vielen Dank für die ausführlich und eigentlich beruhigende Antwort. Selbstverständlich habe ich Ihren Rat befolgt und mich entsprechend mit dem Inkasso-Unternehmen in Verbindung gesetzt. Soeben habe ich jedoch ein weiteres Schreiben, via Mail, erhalten mit folgendem Inhalt:
” Über den Insolvenzplan der xxxxxx GbR (AG xxxx, Az.: xx xx xx – Insolvenzverwalter xxxx) sind wir über den Insolvenzverwalter informiert. Jedoch besteht hier ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie (persönlich). Sofern Sie als Gesellschafter persönlich auch ein Insolvenzverfahren „durchlaufen“ haben (was Herrn xxxx als Insolvenzverwalter der GbR nicht bekannt ist), bitten wir Sie um Angabe des Insolvenzgerichts, des Aktenzeichens und des Insolvenzverwalters und ob Ihnen im Rahmen dieses „eigenen“ Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Wenn dem so sein sollte, kann und wird Ihnen der Vollstreckungstitel entwertet übersendet werden.”
Vor Bestätigung des Insolvenzplans hatten natürlich auch weitere ehemalige Lieferanten, Banken sowie das Finanzamt versucht offene Beträge bei uns persönlich durchzusetzen, da es sich ja um eine GbR (sprich: persönlich haftend) handelte. Sogar das Finanzamt (Steuerschulden) hat den Haftungsbescheid in vollem Umfang zurüchgenommen, da aufgrund der Zustimmung und erfolgten Zahlungen im Rahemn des Insolvenzplans keine Haftungsgrundlage mehr besteht.
Bin gerade extrem verunsichert, ebenfalls aufgewühlt da ich eigentlich überzeugt davon war, dass mit dem erfolgreichem Insolvenzplan das Schrecken endlich ein Ende hatte und somit ein Neuanfang gestartet werden könne.
Wie muss ich hier nun vorgehen?
Vielen Dank im Voraus…..