Gläubiger wichtigste Verhandlungspartner
Neben dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht sind auch Ihre Gläubiger sehr wichtige Beteiligte Ihrer einjährigen Insolvenz mit Insolvenzplan. Auf die Zustimmung Ihrer Gläubiger arbeiten wir besonders sorgfältig hin.
Absprache mit den Gläubigern erfolgt vor Vorlage des Insolvenzplans
Den Kontakt zu Ihren Gläubigern suchen wir bereits bevor wir Ihren Insolvenzplan beim Insolvenzgericht offiziell vorlegen werden. Grund hierfür ist, dass die Zustimmungen der Gläubiger gleich in mehrerlei Hinsicht relevant sind.
Einerseits entscheiden die Gläubiger durch ihr Zustimmen im Erörterungs- und Abstimmungstermin über die Annahme und das Zustandekommen des Insolvenzplans. Ehe es hierzu kommt ist die Zustimmung Ihrer Gläubiger bereits zu einem früheren Zeitpunkt wichtig. Bevor wir Ihren fertigen Insolvenzplan bei Gericht vorlegen, benötigen wir zumindest die Zustimmung eines Gläubigers. Ziel dieser einen Zustimmung ist es einer möglichen späteren Zurückweisung durch das Gericht entgegenzuwirken.
Inhalt dieser Seite:
- Gläubiger wichtigste Verhandlungspartner
- Absprache mit den Gläubigern erfolgt vor Vorlage des Insolvenzplans
- Überprüfung und mögliche Abweisung des Insolvenzplans
- Schriftliche Zustimmung verhindert Zurückweisung des Insolvenzplans
- Zustimmungsbereiten Gläubiger finden
- Absprache mit allen Gläubigern möglich
- Insolvenzplan als sinnvolle Ergänzung zum Schuldenvergleich
- Insolvenzplan eröffnet rechtssicheres Umfeld für Ihre Gläubiger
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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