Geldgeber für Ihre einjährige Insolvenz mit Insolvenzplan finden
Das Herzstück Ihres individuellen Insolvenzplans ist Ihr Planangebot. Es wird den Gläubigern im Rahmen der einjährigen Insolvenz angeboten und gezahlt. Das Planangebot sollte allerdings nicht vom Schuldner selbst angeboten werden. Ein Geldbetrag im Vermögen des Schuldners wäre Eigentum. Damit würde er zur Insolvenzmasse gehören und größtenteils an die Gläubiger fließen (§ 35 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger würden einem solchen Planangebot nicht zustimmen – es würde sie nicht besser stellen, als ein Insolvenzverfahren.
„Zuwender“ zur Finanzierung Ihres Insolvenzplans finden
Damit Sie Ihren Gläubigern einen erfolgversprechenden Insolvenzplan vorlegen können, gilt es zunächst einen Geldgeber – den sog. “Zuwender“ oder “Sponsor”– zu finden. Ihr Zuwender kommt für die Aufbringung Ihres Planangebots auf.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitgeber würde sich als Sponsor bereit erklären.
Ist das möglich?
Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, das ist möglich. Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht