Geldgeber für den Insolvenzplan: Den richtigen Sponsor finden

  • Privatinsolvenz einleiten - So gehen wir für Sie vor

Geldgeber für Ihre einjährige Insolvenz mit Insolvenzplan finden

Das Herzstück Ihres individuellen Insolvenzplans ist Ihr Planangebot. Es wird den Gläubigern im Rahmen der einjährigen Insolvenz angeboten und gezahlt. Das Planangebot sollte allerdings nicht vom Schuldner selbst angeboten werden. Ein Geldbetrag im Vermögen des Schuldners wäre Eigentum. Damit würde er zur Insolvenzmasse gehören und größtenteils an die Gläubiger fließen (§ 35 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger würden einem solchen Planangebot nicht zustimmen – es würde sie nicht besser stellen, als ein Insolvenzverfahren.

„Zuwender“ zur Finanzierung Ihres Insolvenzplans finden

Damit Sie Ihren Gläubigern einen erfolgversprechenden Insolvenzplan vorlegen können, gilt es zunächst einen Geldgeber – den sog. “Zuwender“ oder “Sponsor”– zu finden. Ihr Zuwender kommt für die Aufbringung Ihres Planangebots auf.

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Erfolgreicher Insolvenzplan setzt vertrauenswürdigen Zuwender voraus

In der Praxis raten wir unseren Mandanten stets, einen vertrauenswürdigen und zuverlässigen Zuwender auszusuchen. Der Zuwender kommt normalerweise aus

• Dem familiären Umfeld des Schuldners oder
• Aus dessen Bekannten- oder Freundeskreis.

Eine fremde, dritte Person empfiehlt sich nicht. Auch Banken übernehmen grundsätzlich keine Finanzierung eines Insolvenzplans.

Die Pflichten des Zuwenders

Der Zuwender garantiert Ihren Gläubigern die Zahlung des Planangebots, sofern sie Ihren Insolvenzplan annehmen. Den Zuwender selbst treffen dabei kaum Pflichten. Er erklärt auf einem von uns erstellten Vordruck schriftlich, das Planangebot im Fall der Annahme zu tragen und beim Insolvenzverwalter zu hinterlegen bzw. selbst an die Gläubiger zu überweisen. Weitere Pflichten besehen nicht. Insbesondere wird sich die einmal versprochene Summe nicht erhöhen.

Sobald er das Planangebot ausgezahlt hat, sind seine Pflichten aus dem Insolvenzplan erloschen. Dabei zeigen die Gläubiger grundsätzlich kein Interesse, welchen Ursprung das Planangebot des Zuwenders hat. Nachfragen erfolgen grundsätzlich nicht – weder bei Banken, noch bei öffentlichen Gläubigern wie dem Finanzamt.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Geldgeber für den Insolvenzplan: Den richtigen Sponsor finden”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

2 Kommentare
  1. Denise
    says:

    ,
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Arbeitgeber würde sich als Sponsor bereit erklären.
    Ist das möglich?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ja, das ist möglich. Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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