Kluge Gruppenbildung macht den Unterschied
Durch die einjährige Insolvenz mit Insolvenzplan eröffnet sich Ihnen die Chance auf eine sehr schnelle Entschuldung. Sie können innerhalb eines Jahres von Ihren Schulden befreit werden, anstatt die Dauer eines üblichen Insolvenzverfahrens (3, 5 oder 6 Jahre) zu durchlaufen. Akzeptieren Ihre Gläubiger das Planangebot, entfallen Ihre restlichen Schulden und das Insolvenzgericht hebt Ihre Insolvenz mit sofortiger Wirkung auf.
Ausgeklügelte Strategie als Erfolgsrezept Ihres Insolvenzplans
Über die Zustimmungen zum Insolvenzplan wird im Abstimmungstermin verhandelt. Vor dem Abstimmungstermin gilt es auf die Zustimmung Ihrer Gläubiger hinzuarbeiten. Ausschlaggebend für den Erfolg Ihres Insolvenzplans ist die ihm zugrunde liegende Strategie. Sprich ausgeklügelte Argumente, die Ihre Gläubiger zur Zustimmung bewegen.
Ausgangspunkt zur Strategieerstellung ist in erster Linie das attraktive Planangebot bemessen an einer hypothetischen Insolvenz. Ziel ist es Ihre Gläubiger mit dem Insolvenzplan gegenüber einer Insolvenz besserzustellen. Um Ihre Gläubiger davon zu überzeugen, rechnen wir ihnen zunächst die Summe Ihres pfändbaren Einkommens nach dem aktuellen Ist-Zustand aufgeschlüsselt über eine hypothetische Insolvenz vor. Der sich daraus ergebenen quotalen Gläubigerbefriedigung stellen wir Ihr Planangebot gegenüber.
Beispiel: Frau Maier führt eine einjährige Insolvenz mit Insolvenzplan durch. Das Ziel ist ihre Entschuldung durch Zahlung einer reduzierten Einmalzahlung zu erreichen. Ein „hypothetisches“ Insolvenzverfahren würde aufgrund der getragenen Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten fünf Jahre beanspruchen. Anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle und ihrer drei Unterhaltspflichten (drei Kinder) ermittelt sie ihr Pfändungseinkommen. In einer Insolvenz würde es 120 € pro Monat betragen. Daraus ergibt sich die Berechnung: 120 x 60 Monate Laufzeit = 7.200 €. Über sonstige verwertbare Vermögensgegenstände verfügt Frau Maier nicht. Im Rahmen einer hypothetischen Insolvenz würden 7.200 € der Insolvenzmasse zugeführt und teilweise den Gläubigern zufließen. Frau Maiers „Gönner“ müsste im Insolvenzplan mindestens 7.200 € zur Verfügung stellen.
Inhalt dieser Seite:
- Kluge Gruppenbildung macht den Unterschied
- Ausgeklügelte Strategie als Erfolgsrezept Ihres Insolvenzplans
- Gute Argumentation als Schlüsselelement Ihres Insolvenzplans
- Akzeptanz Ihrer Gläubiger wichtig
- Kluge Gruppenbildung als weiterer Verhandlungskniff
- Ablehnende Gläubiger können durch Gruppenbildung leichter überstimmt werden
- Innerhalb der Gruppen herrscht der Gleichbehandlungsgrundsatz
- Kopf- und Summenmehrheit entscheidet
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur: „doppelten Mehrheit“ erforderlich bzw. insbesondere zur Summenmehrheit.
Meine Verbindlichkeiten belaufen sich auf ca. 340k€, wobei ca. 270k€ auf einen Gläubiger (Bank) entfallen. Der Rest teilt sich auf 6 weitere Gläubiger auf. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die restlichen 6 Gläubiger einem Insolvenzplan zustimmen. Bei dem “Hauptgläubiger” bin ich mir hierbei nicht sicher. Sofern dieser nicht zustimmen sollte, kann ich ja niemals die Summenmehrheit erreichen. Sie schreiben, dass erfolgreiche Insolvenzpläne vom Gesetzgeber gewollt sind und die Zustimmungsregeln gesetzlich erleichtert wurden, aber wenn dieser nicht will, was dann?
Was wären gute Alternativen?
Bitte vertraulich behandeln.
Danke und viele Grüße
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da erfahrungsgemäß noch viele weitere Fragen rund um den Insolvenzplan aufkommen, würde ich Ihnen sehr gerne anbieten, eine kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Hier können wir Sie auch ausführlich und individuell zu Ihren Alternativen beraten. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an und lassen Sie sich einen Termin geben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht