Die Versagungsgründe im Insolvenzverfahren

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Erst wenn die Gläubiger erfahren, dass Sie von einem Rechtsanwalt vertreten werden, werden sie bereit sein nachzugeben. Ihnen wird bewusst, dass Sie Ihre Zahlungen absichtlich und nach eingehender juristischen Beratung eingestellt haben. Es ist nun mal eine Tatsache, dass wir es für Sie übernehmen, auf ihre Gläubiger gewissen Druck auszuüben. Dies ist allerdings das notwendige Übel eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs. Auch bei den Verhandlungen wissen wir, worauf es ankommt: Ihre Gläubiger zu überzeugen, dass ein Vergleich ihre einzige finanziell annehmbare Entscheidung ist und sie sonst komplett leer ausgehen. Dabei gehen wir wie folgt vor:

1. Wir schreiben Ihre Gläubiger an

Als Erstes schreiben wir Ihre Gläubiger an. Diese erfahren nun, dass Sie anwaltlich vertreten sind und es ernst meinen. Wir bringen Ihren derzeitigen Schuldenstand in Erfahrung und kündigen einen baldigen Vergleichsvorschlag an. Bereits zu diesem Zeitpunkt beenden viele Gläubiger ihre Maßnahmen gegen Sie, weil ihnen klar wird, dass Sie eine sofortige Entschuldung wollen.

2. Wir entwerfen und unterbreiten Ihren Vergleichsvorschlag

Wenn alle Gläubiger uns geantwortet haben, arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam am Telefon Ihren individuellen Vergleich aus. Wir setzen Ihre finanzielle Situation in Relation zum Spielraum Ihrer Gläubiger. So sollte Ihnen genug übrig bleiben, um im Einklang mit Ihren Bedürfnissen weiterleben zu können. Ihr Angebot muss den Gläubigern aber dennoch verlockend erscheinen. Durchaus realistisch sind Quoten von 20 %. Bei einer Quote von 30 % wird der Vergleich meistens angenommen. Finanzämter zeigen sich sehr unflexibel. Es kann gut sein, das Finanzamt durch eine einmalige Zahlung auszuzahlen und Ihren restlichen Gläubigern eine kleinere, aber realistische Quote anzubieten. Oder vielleicht ist eine nahestehende Person bereit, Ihnen einen Betrag zu überlassen, der eine höhere Einmalzahlung erlaubt. Diese erhöht die Erfolgsaussichten eines Vergleiches ungemein. Es gibt zahlreiche Strategien, und wir werden die in Ihrem Fall optimale Vorgehensweise anwenden. Danach unterbreiten wir den Gläubigern Ihren Vorschlag.

3. Wir führen Nachverhandlungen durch

Einzelne Gläubiger werden den Vergleich ablehnen. Wir werden versuchen, sie von Ihrem Erstangebot zu überzeugen oder erhöhen nach Absprache mit Ihnen das Vergleichsangebot. Die Nachverhandlungen bilden einen fließenden Prozess und wir begleiten Sie bis zum dessen Abschluss.

Das Ergebnis

Am Ende steht Ihr Vergleich. Sie beginnen nun die vereinbarten Zahlungen. Entweder leisten Sie eine Einmalzahlung und sind sofort von Ihren Schulden befreit. Oder sie zahlen die Vergleichssumme in Ratenzahlung.

Wir führen Ihre Ratenzahlung durch

Wir werden Sie bis zum Ende Ihrer Ratenzahlung anwaltlich begleiten. Sie überweisen uns die monatliche Rate und wir überweisen jedem Gläubiger dessen Anteil weiter.

Ein weiterer Ausweg: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§ 309 Abs. 1 InsO)

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