Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter / Treuhänder

  • Bild Restschuldbefreiung

Bei einer Privatinsolvenz wird ein Insolvenzverwalter zur Verwertung des pfändbaren Vermögens und Einkommens eingesetzt. Dabei gilt jedoch: Der Insolvenzverwalter darf bei weitem nicht alles!

Einziehung des pfändbaren Einkommens

Der Insolvenzverwalter ist lediglich befugt, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zu behalten. Zu etwas weiterem darf er Sie nicht bestimmen!

Bis zu folgenden Beträgen ist Ihr Einkommen nicht pfändbar (§ 850c ZPO):

  • ohne Unterhaltspflicht (z.B. Kinder, Ex-Ehepartner): 1.139,99 Euro
  • bei 1 Unterhaltspflicht: 1.569,99 Euro
  • bei 2 Unterhaltspflichten: 1.799,99 Euro
  • bei 3 Unterhaltspflichten: 2.039,99 Euro
  • bei 4 Unterhaltspflichten: 2.279,99 Euro
  • bei 5 Unterhaltspflichten: 2.519,99 Euro

Wenn Sie also bei einem Kind ein Nettoeinkommen von 1.300 Euro haben, darf der Insolvenzverwalter keinen Cent einziehen. Bei einem Kind darf das Gehalt erst ab einem Nettoeinkommen von 1.569,99 Euro eingezogen werden. Ihnen bleibt in der Privatinsolvenz in der Regel mehr Einkommen als vor Ihrer Entschuldung.

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Kündigung von Verträgen

Der Insolvenzverwalter wird Verträge auflösen, die der Insolvenzmasse einen guten Erlös versprechen. Gemeint sind z. B. Rentenversicherungen, ein Leasingvertrag über ein Auto oder Sparbücher (§ 103 InsO). Diese haben meistens einen Rückkaufwert, oder es besteht ein Guthaben, das der Insolvenzmasse zufließt. Dabei darf er aber nicht willkürlich vorgehen. So darf er Sie nicht zwingen Ihren Handyvertrag, einen Internetprovidervertrag oder ein Zeitschriftenabo aufzulösen, falls Sie diese Verpflichtungen aus Ihrem pfändungsfreien Einkünften tragen können. Aus solchen Verträgen kann nichts werthaltiges an die Insolvenzmasse fließen. Und wie Sie über Ihr prfändungsfreies Einkommen bestimmen bleibt alleine Ihnen vorbehalten, da macht das Privatinsolvenzverfahren keine Ausnahme. Allerdings gilt das nicht bezüglich der Verträge, die den Grund für Ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen, z. B. aufgelaufene Telefon- oder Handyrechnungen. Diese werden natürlich gekündigt und Sie von Ihren Zahlungspflichten befreit.

Verkauf und Versteigerung wertvoller Gegenstände

Der Insolvenzverwalter darf Gegenstände verwerten – versteigern oder verkaufen – die einen gewissen Marktwert haben und so einen Erlös für die Insolvenzmasse versprechen (§ 36 Abs. 3 InsO). Das bedeutet, dass Sie alle Gegenstände behalten dürfen, die keinen Marktwert, sondern/aber möglicherweise nur einen persönlichen Wert haben. Das gilt z. B. für ein altes Auto. Sie können auch die sogenannten Hausratsgegenstände behalten. Dies sind in der Regel Kleidungsstücke, Wäsche, Möbel, Haushaltsgeräte, ein Fernsehgerät sowie ein Videogerät. Wertvollere Sachen, wie z. B. kostbare Teppiche, Möbel auf dem Dachboden oder wertvolle Bilder sowie neuwertige und aufwendige Unterhaltungselektronik gehören zur Insolvenzmasse. Allerdings kann der Insolvenzverwalter natürlich nicht die Gegenstände verwerten, die im Eigentum einer anderen Person stehen. Ist beispielsweise Ihr Ehepartner Eigentümer eines wertvollen Bildes, darf dieses nicht verwertet werden. Schließlich dürfen Gegenstände nicht verwertet werden, die zur Fortführung Ihres Berufs erforderlich sind. Das sind z. B. Werkzeuge, Maschinen, Computer, Fachbücher oder Arbeitskleidung, soweit diese jeweils zur Berufsausübung benötigt werden. Ist ein solcher Gegenstand besonders wertvoll, ist es denkbar, dass der Insolvenzverwalter/Treuhänder ihn verwertet und als Austausch einen ebenso geeigneten, aber günstigeren Gegenstand erwirbt.

Finanzierung einer Immobilie in der Insolvenz

Ein sehr häufig gefragtes Thema ist die Immobilie in der Insolvenz. Gehört die Immobilie dem Schuldner, weil er sie beispielsweise abgezahlt oder geerbt hat, darf der Insolvenzverwalter sie verwerten.

In den meisten Fällen wird eine Immobilie noch finanziert. In diesen Fällen dürfen Sie eine Immobilie behalten, wenn keine sogenannte “freie Spitze” vorhanden ist, weil die Versteigerung der Immobilie dem Insolvenzverwalter keinen Erlös bringt.

Liegt eine Immobilienfinanzierung vor, wird der Insolvenzverwalter zunächst prüfen, welchen Wert sie hat. Wenn ihr Wert den noch offenen Kreditbetrag unterschreitet, erteilt er Ihnen in der Regel die Freigabe. Sie können in diesem Fall die Finanzierung der Immobilie weiter fortsetzen, ohne dass Ihnen rechtliche Konsequenzen drohen (BGH vom 12.02.2009, IX ZB 112/06 und BGH NZI 2010, 223). In den meisten Fällen spielt bei einer Freigabe auch die Bank mit, weil sie an einer Fortsetzung der Finanzierung meistens interessiert ist. So behalten Sie ein noch finanziertes Zuhause.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter / Treuhänder”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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168 Kommentare
  1. M. L.
    says:

    Mein Insolvenzverfahren wurde am 8.10.2021 eröffnet. Nun sehe ich heute auf meinem Konto ein Pfändung “Vorgemerkt” (-100.000.000 € – ist wahrscheinlich nur ein Standardwert den die da reinpacken – aber trotzdem eine irrwitzige Summe) – ich war der Meinung, daß nach Eröffnung des Verfahrens keine Pfändung mehr stattfinden kann/darf.
    Wie gehe ich da am besten vor. Ich weiß, wer mein Insolvenzverwalter IST – hatte aber bisher noch keinen Kontakt mit ihm,

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr L.,

      fragen Sie bei der Bank nach, wie dieser Betrag zustande kommt und informieren Sie Ihren Insolvenzverwalter unverzüglich schriftlich hierüber.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. R.  K.
    says:

    Betrifft: Insolvenzverwalterhaftung
    Die Mitteilung über den Insolvenz-Eröffnungsbeschluss und der Möglichkeit der Anmeldung von Forderungen wurde an die dem Schuldner bekannten Insolvenzgläubiger erst nach Ablauf des Meldetermins im Eröffnungsbeschluss des Gerichts aber vor dem Prüfungstermin per Mail mitgeteilt. Dabei teilte dieser mit, dass Anmeldungen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin kostenfrei erfolgen könnten. Nun verlangt das Gericht trotzdem von allen Gläubigern Gebühren für die verspätete Anmeldung, die aber nur durch die verspätete Information der Insolvenzgläubiger durch den Verwalter stattfand.
    Haftet der Verwalter für diese Kosten? Wenn ja, wie müssen/sollen sie eingefordert werden? Beim Insolvenzgericht? Dieses hat die Kostenrechnung allen Gläubigern geschickt, die ihre Forderungen angemeldet haben.
    Danke für eine Aufklärung.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      danke für die Frage.
      Grundsätzlich gilt, dass es nicht darauf ankommt, ob den Gläubiger ein Verschulden an der verspäteten Anmeldung trifft, er muss die Gebühr dennoch bezahlen.
      Die Gebühr sollte aber nur anfallen, wenn ein neuer Prüfungstermin notwendig wird. Auch verspätete Anmeldungen können grundsätzlich noch im ersten Prüfungstermin mitgeprüft werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Oliver K. .
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    darf ein Insolvenzverwalter einen Mietvertrag für ein Ladenlokal, das zum Zeitpunkt der Insolvenz keine Mietschulden hat, einfach weiterlaufen lassen und so Mietschulden iHv 20.000€ auflaufen lassen statt den Mietvertrag sofort zu kündigen (Monatsmiete knapp 5000€) ? Die Immobiliengesellschaft, der das Mietobjekt gehört, sagte mir gegenüber, das sei eine “Masche” des Insolvenzanwalts, das hätten sie mehrfach mit Mietern erlebt die Insolvenz angemeldet haben und genau an diesen Insolvenzanwalt geraten sind. Vor einer Anhörung vor Gericht sagte der Anwalt wörtlich zu diesem Thema “Es sei ihm egal ob der Vermieter sein Geld bekommt”.

    Desweiteren fordert er nun 24000€ Gehälter von mir für die vergangenen 3 Jahre zurück, ich bin als GF notariell bereits 2018 aus dem Geschäft ausgestiegen. Er hat mMn zu keinem Zeitpunkt überprüft, wie und ob das Ladenlokal weitergeführt werden könnte.

    Vielen Dank für eine kurze Antwort

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      beide Fragen setzten die umfassende Prüfung Ihres Falles voraus und können nicht pauschal beantwortet werden. Wir können solch spezifische zufriedenstellend nur im Rahmen eines Mandats beantworten. Haben Sie bitte Verständnis hierfür.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Anne W. .
    says:

    Guten Tag,

    meine Insolvenz ist seit 4 Monaten eröffnet.
    Bis dahin betrieb ich ein kleines Gewerbe, befinde mich aber seitdem im Angestelltenverhältnis in Vollzeit.
    Mein Insolvenzverwalter hat mir angeboten das Gewerbe wieder freizugeben und mir dazu auch ein Formular für die Freigabe geschickt, das ich ausfüllen soll.
    Ich möchte aber das Gewerbe gar nicht weiterführen und habe ihm das am Telefon auch gesagt. Da meinte er: dann weiß ich ja dass sie mein Schreiben bekommen haben und sie müssen nicht mehr zustimmen.
    Jetzt nach 3 Monaten bekomme ich plötzlich wieder Rechnungen und Mahnungen meiner Gläubiger (Telekom/Strom/ARD ZDF etc.)
    Was kann ich dagegen tun? Offenbar hat er den Betrieb wieder “angemeldet” – ich will das gar nicht!!

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau W.,

      im Insolvenzverfahren ist eine Kooperation mit dem Insolvenzverwalter sinnvoll, anderenfalls riskieren Sie Ihre Restschuldbefreiung. Am besten schließen Sie sich mit dem Insolvenzverwalter kurz und erarbeiten eine Lösung.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Céline L. .
    says:

    Hallo ,

    Sry noch eine Frage :
    Darf die Insolvenzverwalterin verlangen dass mein Kind in einen näheren Kindergarten wechselt ?

    Danke im Voraus

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau L.,

      da das Kindeswohl hoch eingestuft wird vom Gesetzgeber, können Sie einem solchem Ansinnen immer entgegenhalten, dass das gewohnte Umfeld für das Heranwachsen des Kindes besonders wichtig ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Celine L. .
    says:

    Hallo,
    Ich habe eine Frage und zwar bin ich seit 12.07.2021 in privatinsolvenz und besitze ein Hyundai i 30 bj. 2012 . Ich hatte 3 Unfälle mit dem Auto und ist somit nicht mehr so viel wert wie der abzuzahlende Betrag.

    Meine Insolvenzverwalterin meinte online geschaut zu haben was mein Auto noch wert wäre sie sagte 10.000€ . Ich habe beim Autohaus eine Schätzung des Wertes durchführen lassen da mein Auto 3 Unfälle hatte ist er nur noch 6215€ wert.

    Meine Insolvenzverwalterin wollte mir einen herauskauf anbieten 8.500€ zahle ich noch monatlich von meinem unpfändbaren Einkommen ab.
    Laut Autohaus liegt der Wert bei 6.215€ .
    Meine Insolvenzverwalterin möchte das ich mein Auto mit 1500€ Bei ihr herauskaufe .

    Hilf mein Auto als Unpfänbar da es kein Erlös bringt ?

    Mit freundlichen Grüßen
    C.L

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau L.,

      bevor Sie über den Abkauf des PKW nachdenken, prüfen Sie zunächst, ob dieser überhaupt pfändbar. Ich empfehle Ihnen die Lektüre unseres Artikel Ihr PKW in der Insolvenz – wann können Sie Ihr Auto behalten? Dort sind Fälle erläutert, wann Sie Ihren PKW von Gesetzes wegen behalten dürfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Stefan K.
    says:

    Guten Tag, ich befinde mich seit dem 10.02.2021 in privater Insolvenz.
    Seit der Eröffnung habe ich aber keinerlei Kenntnis darüber wie hoch nun genau meine Insolvenzsumme ist, darf ich einen Antrag auf Einsicht bei meiner Insolvenzverwalterin oder beim Gericht stellen?

    Vielen Dank im Voraus

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      Sie können jederzeit Einsicht in Ihre beim Insolvenzgericht befindlich Insolvenzakte verlangen. Die Handakte des Insolvenzverwalters kann grundsätzlich nicht zur Einsicht verlangt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Marion D.
    says:

    Ich bin seit dem 12.7.21 in der Insolvenzeröffnung. Seit Mitte Mai wurde mein Geld was ich verdiente auf das Treuhandkonto, der vorläufigen Insolvenzverwalterin angewiesen. In der Zeit wurde mir kein Pfändungsfreier Betrag ausgezahlt, ich musste in der Zeit hungern und lebte in der Zeit von 50 Euro , die ich mir nur von einer Bekannten leihen konnte…ist das rechtens?
    Jetzt ist die vorläufige Insolvenzverwalterin die bestehende Verwalterin..
    Sie verwährt immer noch den Pfändungsfreien Betrag rauszugeben, ist das so richtig?
    Sie verweist auf die Grundsicherung des Jobcensters, was aber nicht zahlen möchte. Sie schiebt immer mehr die Zeit raus und läßt mich ohne Geld hier..

    Sie hält meines erachtens Regeln und Pflichten nicht ein und ich habe gelesen, das man innerhalb 6 Wochen nach Insolvenzeröffnung , einen Wechsel auf einen neuen Verwalter beantragen kann?
    Aber meine Hauptfrage ist, ist sie berechtigt das Geld einzubehalten? Es ist sehr viel Geld auf dem Treuhandkonto und mein Geschäftsbetrieb ist seit dem 31.7.21 wieder eröffnet und darf erst am September 21 mein Geld wieder auf mein Konto beziehen…
    Sie meinte sie würde versuchen über mein Treuhandkonto einen Kredit zu zahlen….ist das rechtens???Miete ec muss doch überwiesen werden…oder?

    Danke für die Antwort

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      danke für Ihre Frage. Leider kann dies ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes nicht beantwortet werden.
      Grundsätzlich sollte das Einkommen spätestens nach Stellung des Insolvenzantrags auf ein Pfändungsschutzkonto überwiesen werden, um die Lebenshaltungskosten zu sichern. Hierauf kann der Schuldner trotz des Verfügungsverbots grundsätzlich weiter zugreifen.
      Leider ist ein Wechsel auf einen neuen Insolvenzverwalter nur sehr eingeschränkt möglich. Es ist fast nur dann möglich, wenn der Verwalter befangen ist, etwa weil er selbst Gläubiger im Verfahren ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Aleksandra
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Vor 2 Wochen hatte ich ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter wegen Covid-19 telefonisch.
    Er hat aufgeklärt und so weiter. Kontoauszüge hat er nicht beanstandet. Ich fragte anschliessend , wann er das Girokonto frei gibt.
    Seine Antwort war: “nach meinem Ermessen”. Das Girokonto ist bis heute gespert. Ich habe kaum Geld zum Lebensunterhalt. Nach 2 Wochen das gleiche vom Insolvenzverwalter: “Nach meinem Ermessen gebe ich frei” Gibt es Möglichkeit einer gerichtlichen Hilfe ?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau L.,

      ich würde Ihnen empfehlen, das Insolvenzgericht über Ihre Situation und die Dringlichkeit einer Entscheidung zu informieren.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Kathi K. .
    says:

    Sehr geehrter Herr Kraus,

    vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Schade, dass Sie nicht auf die Fragen bzgl. des Verhaltens des Insolwensverwalters eingegangen sind.

    Wenn ich es richtig verstehe, dann kann auch ein Auto, was nur 350 Euro gekostet hat verwertet werden.

    Nochmals vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    K. K.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage: Der Insolvenzverwalter hat im Insolvenzverfahren eine gewichtige Position inne. Eine generelle Pflicht alle Fragen schriftlich zu stellen, trifft den Insolvenz nicht. Die Grenze, was unangemessen ist, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern kann nur nach Prüfung Ihres Einzelfalls abschließend gesagt werden. Den Insolvenzschuldner trifft eine Mitwirkungspflicht, die bei Verletzung zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann. Sie können selbstverständlich den Insolvenzverwalter bitten, zukünftig Fragen schriftlich zu stellen. Auch ein Gegenstand – in Ihrem Fall ein PKW – mit einem Wert von “nur” 350 Euro kann grundsätzlich verwertet werden, wenn die in unserem Artikel dargelegten Pfändungsschutzvorraussetzungen nicht vorliegen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Kathi K. .
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde gern folgendes ur Privatinsolvenz wissen.

    Vor einem Jahr wurde ein Ford für 350 Euro gekauft. Baujahr 2000 und die Klimaanlage funktioniert nicht und es gibt auch andere Mängel. Nun möchte der Insolvenzverwalter das Auto verwerten. Das macht doch meiner Meinung nach keinen Sinn, oder liege ich da falsch? Der Insolvenzverwalter wollte wissen wofür das Auto benötigt wird. Natürlich um in die Schule (Weiterbildung) zu kommen und ab Oktober bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben und das Kind zum Arzt zu fahren. Jetzt will er die Diagnose vom Kind wissen und wie lange die Behandlungen noch dauern. Ist dies überhaupt rechtens? Es gab Zeiten, da wurde alles schriftlich abgefragt. Hier wird aber stets und ständig vom Insolvenzverwalter angerufen und Fragen gestellt, obwohl ihm alle Unterlagen vorliegen. Bevor es zum Insolvenzverwalter ging wurde eine ausgiebige Betreuung durch die Schuldnerberatungsstelle durchgeführt. Da wurde gesagt, dass das Auto keinesfalls weggenommen wird und nun dies. Es ist einem so schon peinlich genug. Aber durch die vielen Anrufe kann man kaum noch schlafen. Kann man nett darauf hinweisen, dass man nur noch schriftlich kommunizieren möchte oder geht das nicht?

    Man kann doch auch den Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld fürs Kind vor einer Pfändung schützen lassen. Auch das klappt nicht der Insolvenzverwalter schickt einen zur Schuldnerberatungsstelle, die wiederum zum Gericht das wieder zur Sparkasse und die wiederum zum Jugendamt. Man ist echt ratlos.

    Ich hoffe, Sie können mir etwas helfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    K. K.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      bezüglich der Pfändbarkeit eines PKW haben wir einen Beitrag, der Ihnen aufzeigt, wann Sie das Auto behalten können: Ihr PKW in der Insolvenz – wann können Sie Ihr Auto behalten? Bei Zuwendungen fürs Kind empfehlen wir unseren Mandanten, ein eigenes, auf den Namen des Kindes laufendes Konto einzurichten. Die für das Kind bestimmten Zuwendungen, die darauf eingehen, brauchen dann nicht weiter durch gesonderte Maßnahmen vor der Pfändung geschützt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Alexandra
    says:

    hallo.. ich habe zur zeit einen wasserschaden in meiner wohnung.. darf der insolvenzverwalter meine schadenersatzansprüche einbehalten? unter anderem auch die zu 100% gekürzte miete bis der schaden behoben ist? vielen dank im voraus für ihre antwort.. lg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau P.,

      der erste Teil der Frage hängt davon ab, wer “schadensersatzpflichtig” ist. Reguliert z.B. eine Versicherung den Schaden, dann ist der Anspruch auf Regulierung zunächst unpfändbar; wird die zustehende Summe jedoch auf das Konto des Insolvenzschuldners überwiesen, ist sie grundsätzlich pfändbar. Wenn Sie keine Miete zahlen müssen, ändert dies grundsätzlich den Pfändungsfreibetrag nicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Rene
    says:

    Hallo,

    Meine Konto wurde bei der Eröffnung der Privatinsolvenz gesperrt (kein P-Konto).
    Kann nur der Insolvenzverwalter das Konto wieder öffnen ? Ist er dazu verpflichtet? Egal an welcher Stelle ich frage, ich werde immer an den insolvenzverwalter verwiesen.
    Lg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      ja mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter eine sehr wichtige Person in Bezug auf Vermögensverwaltung. Es entsteht Ihnen kein Nachteil, wenn Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Es kann sein, dass die Bank dies verweigert, weil sie eine Erklärung hierüber vom Insolvenzverwalter will. Ob dies rechtlich geboten ist, ist rechtlich noch umstritten. Sollte die Bank dies verweigern, sollten Sie sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen oder über die Eröffnung eines neuen Kontos nachdenken.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  14. Peter J.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mir wurde vor der Eröffnung meines Insolvenzantrages versichert dass es möglich ist den Pfändbaren Betrag von mir einzuziehen statt vom Arbeitgeber. Mein Treuhänder verneinte dies, nun habe ich Angst da ich endlich Arbeit gefunden habe und mein neuer Chef nicht gut auf das Thema zu sprechen ist. Ich weiß dass Insolvenz kein kündigungsgrund ist, aber in der Probezeit kann viel passieren.
    Vorab Danke für die Antwort.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr J.,

      versuchen Sie den Treuhänder darzulegen, dass womöglich die Beschäftigung in Gefahr ist und während der Probezeit ohne Angabe von Gründen grundsätzlich gekündigt werden kann und dass dann gar kein pfändbares Vermögen bestünde.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  15. Mike
    says:

    Hallo.

    Privatinsolvenz, 40000,- € Schulden. Nun gibt es jemand der das übernehmen würde oder durch einen Lottogewinn, etc. Muss das Geld an den Insolvenzverwalter gehen oder kann man die Schulden direkt selber bei den Gläubigern begleichen. Und dann Einstellung des Verfahrens beantragen, entsprechend “Inso § 212 Einstellung wegen Wegfall des Eröffungsgrunds”?

    Wenn man das selbst begleicht, kann der Insolvenzverwalter im nach hinein Forderungen bzgl. Masseanteil/Vergütung stellen?

    Danke

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr H.,

      die relevante Norm ist § 300 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 InsO. Alle Insolvenzforderungen, Massverbindlichkeiten und Verfahrenskosten sind dabei zu begleichen. Setzen Sie sich hierzu am bestem mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung. Sind alle Forderungen beglichen, beantragen Sie beim Insolvenzgericht die vorzeitige Restschuldbefreiung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  16. Manuela
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich befinde mich seit Februar 21 in der Regelinsolvenz, ich bin sowohl mit einer halben Stelle festangestellt und arbeite darüber hinaus selbständig/freiberuflich. Die Regelinsolvenz war auschließlich aufgrund von Steuerschulden notwendig. Es stehen noch einige Verfahren vor dem Finanzgericht aus, da ich mit den Entscheidungen des Finanzamtes nicht einverstanden bin. Ich war davon ausgegangen, dass der Insolvenzverwalter meine freiberufliche Tätigkeit freigibt, was aber leider nicht erfolgt ist.
    Nun zu meinen Fragen:
    1. Ich muss alle Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit seit Februar 21 auf das Sonderkonto des Insolvenzverwaltern überweisen lassen. Mir bleibt monatlich nur der Pfändungsfreibetrag aus der Festanstellung. Mir werden vom Insolvenzverwalter seit Februar 21 keinerlei Betriebskosten zur Verfügung gestellt, da der Insolvenzverwalter seinen Steuerberater damit beauftragt hat zu klären, welche Betriebskosten notwendig sind. Ich habe alle Rechnungen und Quittungen bei diesem Steuerberater eingereicht und auch ein Kassenbuch geführt und eingereicht. Der Steuerberater sagt nun, er könne nichts entscheiden, er müsse dieses erst mit dem Insolvenzverwalter besprechen. Ich muss mir seit Februar Geld von meiner Familie leihen um die freiberufliche Tätigkeit überhaupt noch durchführen zu können. Gibt es irgendeinen Weg, wie ich den Insolvenzverwalter dazu zwingen kann mir zumindest die Betriebskosten zu geben?
    2. Ich leiste in der freiberuflichen Tätigkeit überobligatorische Arbeit, ich habe gelesen, dass ich bei einer überobligatorischen Mehrarbeit einen Anspruch auf 50 % der Bezahlung habe. Mein Insolvenzverwalter wollte, dass ich diese beim Insolvenzgericht beantrage, was ich auch getan habe. Das Insolvenzgericht hat dazu dann den Insolvenzverwalter angeschrieben. Dieser hat insofern reagiert, dass er erstmal klären müsse, wie meine berufliche Tätigkeit aussehen würde, obwohl ich ihm dieses schon mehrfach mitgeteilt habe und ihm den Vertrag zu meiner Festanstellung zu Beginn der Insolvenz eingereicht habe. Was kann ich tun?
    3. Ich habe zwei Mobilfunkverträge bei Vodafone für meine beiden freiberuflichen Tätigkeiten, die Kosten dafür belaufen sich 135 Euro monatlich einschließlich der Kosten für die beiden Geräte und der Versicherung für die beiden Geräte. Ich habe die Kosten seit Februar aus meinem pfändungsfreien Betrag bezahlt. Der Insolvenzverwalter hat nun entschieden, dass ihm die Kosten hat und hat Vodafone mitgeteilt, dass er nicht in die Verträge eintritt, obwohl ich ihn darum gebeten hatte dieses nicht zu tun und die Verträge weiterhin aus meinem pfändungsfreien Betrag zahlen wollte. Ich gehe nun davon aus, dass die Verträge von Vodafone nicht weiterfortgesetzt werden. Laut Insolvenzverwalter soll ich neue günstigere Verträge abschließen, wobei ich ja nirgendwo zwei günstigere Verträge bekommen werde, da ich mich ja in der Insolvenz befinde. Weiterhin benötige ich dringend die beiden Nummern um meine freiberufliche Tätigkeit weiter fortführen zu können. Was kann ich tun oder kann ich überhaupt etwas tun.
    Ich bin aktuell sehr verzweifelt und bitte daher um schnellstmöglich Antwort Ihrerseits.
    Mit freundlichen Grüßen und vorab herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      eine Möglichkeit, den Insolvenzverwalter zu einem bestimmten Handeln zu zwingen, kann es nur begrenzt geben und zwar dann, wenn er rechtswidrig handelt. Das lässt sich aber nicht pauschal beurteilen. Vielmehr hat der Insolvenzverwalter einen von Gesetzes wegen eingeräumten Spielraum, wie er das Verfahren durchführt. Betriebskosten können Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO sein, sodass die Insolvenzmasse hierfür aufkommen muss. Bezüglich der Mehrarbeit haben Sie bereits getan, was zu tun ist. Ich empfehle Ihnen regelmäßig beim Insolvenzverwalter nach dem Stand der Dinge zu fragen und wenn es sich noch weiter hinzieht, das Gericht zu ersuchen, dem Insolvenzverwalter eine Frist zu Bearbeitung zu setzen. Bezüglich der dritten Frage kann ich Ihnen sagen, dass es Mobilfunkanbieter gibt, die trotz Insolvenz Verträge abschließen und dass die Rufnummermitnahme auch möglich ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  17. Muradov
    says:

    Hallo,

    Ich hatte einen Freund Geld geliehen weil er sich selbstständig gemacht hat. Und sein Geschäft lief nicht und hat Insolvenz angemeldet. Zwischenzeitig hat er mir das Geld gegen, sein insolvenzverwalter hat davon erfahren und mich angeschrieben das ich das Geld zurück überweisen muss. Was kann ich da machen ?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      es geht in Ihrem Fall um die sogenannte Insolvenzanfechtung. Wie Sie sich gegen eine solche Forderung des Insolvenzverwalters befreien können, zeigt Ihnen unser Artikel Insolvenzanfechtung – Das sollten Sie wissen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  18. Greis
    says:

    Hallo
    Meine Frage darf mein Insolvenz Anwalt bei meinem Vermieter anrufen und sich zu informieren ob ich einen Mietvertrag habe und darf er mein Arbeitgeber anrufen, darf er Verlangen das ich eine andere Arbeit annehmen um mehr zu verdienen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr G.,

      die Prüfung eines bestehenden Mietvertrags ist nichts Außergewöhnliches. Allerdings ist Letzteres ein tatsächlich ungewöhnlicher Vorgang. Eine rechtswidrige Handlung kann ich dennoch darin nicht sehen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  19. Maik
    says:

    Hallo. Ich habe leider die PI beantragt, Inso ist eröffnet. Obwohl ich Zweifel habe, dass das eine gute Idee war.
    Der InsoVerwalter will das ich eine Vollmacht/Entbindung von der Schweigepflicht unterzeichne:
    “Ich bevollmächtige Herr RA …… schriftlich oder mündlich von jedem Dritten Auskünfte einzuholen”.
    “Der Auskunftsgeber ist gegenüber dem Bevollmächtigten von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit (Bank- und Steuergeheimnis, Ämter und Behörden, berufsrechtliche Verpflichtungen u.ä.). Außerdem stimme ich einer Auskunftserteilung der Finanzämter gem. §30 Abs.4 Nr.3 AO zu”
    “Die Vollmacht kann ganz oder teilweise übertragen werden. Weiterhin kann Untervollmacht erteilt werden. Die Vollmacht gilt bis zum schriftlichen Widerruf.”

    Also Bank, Steuer, etc. kann ich ja noch nachvollziehen, aber pauschal für alles und jeden. Das hieße ja auch, dass z.B. der Hausarzt abgefragt wreden kann.

    Meine Frage:
    1. Ist das so recht oder kann man verlangen, dass die Vollmacht konkretisiert wird, nur für bestimmte Anfragen? Kann man dem Wunsch nach Entbindung verweigern?
    2. Muss der Insoverwalter den jeden (Handyvertrag, Strom, etc..) über die Insolvenz informieren, auch wenn diese Kosten durch den Pfändungsfreibetrag gedeckt sind?

    Vielen Dank im voraus
    Mit freundlichem Gruß
    Maik

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      in der Tat mutet die Formulierung dieser Vollmacht sehr ausschweifend an. Auskunftserteilungen haben grundsätzlich vermögens- und insolvenzbezogen zu sein. Insofern sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter nochmal eine Begrenzung der Formulierung diskutieren. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen sagen, dass sämtliche Verträge mit Laufzeit vom Insolvenzverwalter verwaltet werden. Daher kann er auch den Anbieter informieren, selbst wenn Sie die Vertragsforderung aus Ihrem unpfändbaren Anteil bezahlen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  20. Ulf S. .
    says:

    Hallo,

    ich habe eine 100% eigene GmbH gehabt, die sich aktuell im Liquidationsverfahren befindet. Der Hauptschuldner der GmbH zahlt mittlerweile in Raten an den Insolvenzanwalt der GmbH, was am Ende voraussichtlich zu einem erheblichen Überschuss führt.

    Meine Frage, habe ich einen Anspruch auf Auskunft zum Status gegen den Insolvenzanwalt oder wird das eine Blackbox bleiben bis er sich irgendwann meldet und mir mitteilt dass das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter S.,

      ein “Auskunftsanspruch” besteht nicht. Es spricht jedoch nichts dagegen, freundlich nach dem Stand der Dinge zu fragen. Außerdem sind Sie berechtigt, in die Insolvenzakte am Insolvenzgericht Einsicht zu nehmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  21. Martin E. .
    says:

    Guten Tag,

    ich befinde mich seit November 2017 in der Privatinsolvenz, die Wohlverhaltensphase endet also regulär November 2023 (6Jahre) bzw. November 2022 (5Jahre bei Zahlung der Gebühren).

    von 2017 bis Ende 2019 war ich in Ausbildung, welche ich abgebrochen habe, danach bis zu meiner Arbeitslosigkeit seit 15. März 2021 bei einer Zeitarbeitsfirma.

    Nun habe ich von der Bundesagentur für Arbeit das Angebot bekommen, eine Umschulung zum Industriekaufmann zu machen, welche bis August 2023 gehen würde. Das ALG1 während der Zeit wäre mit 750 € weit unter der Pfändungsgrenze.

    für 2020 wurden folgende Beträge abgeführt:

    Jan 20 null
    Feb 20 null
    Mär 20 null
    Apr 20 null
    Mai 20 null
    Juni 20 14,99 €
    Juli 20 42,99 €
    Aug 20 42,99 €
    Sep 20 49,99 €
    Okt 20 63,99 €
    Nov 20 28,99 €
    Dez 20 0,99 €
    Jan 21 14,99 €

    Durchschnitt der gezahlten Beträge: 32,49 €
    Durchschnitt der letzten 12 Monate: 21,66 €

    Meine Fragen:
    a) Kann ich diese Umschulung ohne Gefährdung der Restschuldbefreiung antreten?

    b)Falls der Insolvenzverwalter ablehnt, würde ich anbieten freiwillig 32,49 pro Monat aus meinen unpfändbaren Bezügen? Kann der Insolvenzverwalter dann noch was dagegen tun?

    c)Falls der Insolvenzverwalter auch das freiwilligen Abführen der 32,50 ablehnt und ich die Umschulung trotzdem beginne, aber die 32,49 € überweise, kann ich dann trotz Ablehnung des Insolvenzverwalters die RSB bekommen oder sollte ich dann vorher das Insolvenzgericht anrufen?

    Zum Hintergrund: Ich möchte die Umschulung ins Büro aufgrund von Rückenschmerzen/operiertem Leistenbruch machen (vorher Lager/Metallbranche), da sich in den letzten 3 Jahren über 150 Krankheitstage angesammelt haben. Ist das ein Argument? Ein ärztliches Attest habe ich leider nicht und werde ich auch nicht bekommen.

    Danke im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen M. E.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr E.,

      vielen Dank für Ihre Frage, die sich jedoch aufgrund Ihrer Komplexität nur im Rahmen eines Mandats nach Prüfung aller Sachverhaltsumstände beantworten lässt. Ich kann Ihnen jedoch Folgendes sagen: Grundsätzlich besteht eine Erwerbsobliegenheit, damit den Gläubigern der höchstmögliche Betrag zur Tilgung derer Forderungen zufließt. Demnach müssten Sie grundsätzlich so handeln, dass Sie das maximal mögliche Einkommen erzielen. Die Tatsache, dass Sie eine Ausbildung nach 3 Jahren abgebrochen haben, ist für sich genommen schon eine die Restschuldbefreiung gefährdende Tatsache. Möchte der Schuldner eine Ausbildung oder eine Umschulung machen, dann kann diese zulässig sein, falls die Gläubiger hierdurch besser stünden, als wenn der Schuldner keine Fortbildung machte. D.h. zugleich auch, dass eine nach der Insolvenzzeit endende Fortbildung in der Regel keinen Vorteil für die Gläubiger bedeutet. Damit würde gegen die Erwerbsobliegenheit verstoßen und die Restschuldbefreiung gefährdet. Selbst wenn die Erwerbsobliegenheit verletzt würde, folgt daraus keine automatische Versagung der Restschuldbefreiung. Denn es muss auch noch eine wirtschaftlich messbare Beeinträchtigung bei den Gläubigern eintreten. Das wäre z.B. nicht der Fall, wenn Sie auch ohne Fortbildung kein pfändbares Einkommen in der Zeit erzielt hätten. Jedenfalls empfehle ich Ihnen, sich sehr eng mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  22. Marcuslücker
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage:
    der Treuhänder kommt jetzt nach fünf Jahren auf mich zu und verlangte mal wieder die neuesten Gehaltsblätter. Neuer Job seit Okt. 2020. nach Durchsicht der Unterlagen kommt jetzt die Forderung von ihm das ich den betrag der über der Freigrenze liegt bis zum 26.3.2021 an ihn abführen soll. das wären alleine für Jan, Febr. satte 600 € .Monatsnetto 1615 € Da ich diesen betrag nicht habe weiß ich nicht wie ich das bezahlen soll. Was kann ich tun. Stundung beantragen?
    Zumal ich jede Menge zurückzahlen muss von meinem Gehalt an meine Lebenspartnerin da Sie mit erheblich geholfen hat in der Zeit 3.2020 bis Okt 2020 da ich in dieser zeit nur 500 € Arbeitslosengeld hatte. kann ich dies berücksichtigen bei meinen Angaben für den Treuhänder.? Für eine Antwort wäre ich sehr verbunden . Mfg Marcus L.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr L.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Eine Stundung kommt für die vom Treuhänder angezeigte Zahlungspflicht kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Sie können jedoch dennoch versuchen, Ihren Treuhänder zu einer zeitlich gestreckten Zahlung zu bewegen. Neuschulden bei Ihrer Lebenspartnerin spielen hierbei in aller Regel keine Rolle.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  23. Nico K.
    says:

    Guten Tag,

    Letzte Woche wurde meine PI eröffnet.
    Nun habe ich einen Termin zum Gespräch bei meinem Treuhänder.
    Ich soll Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit bringen.
    Meine Frage nun worum geht es meistens in diesem Gespräch? Wird er mich auch auf Bezahlungen die man aus den Auszügen entnehmen kann ansprechen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      je nach Insolvenzverwalter wird er mehr oder weniger ausführlich auf die finanzielle Situation eingehen. In der Regel wird er auch darauf achten, ob für Zahlungen eine Insolvenzanfechtung möglich ist, insbesondere bei Zahlungen an nahe Verwandte. Hierfür wird er auch zu einzelnen Posten Fragen stellen.
      Sofern es auffällig hohe Beträge sind, wird er unter Umständen auch prüfen, ob eine Vermögensverschwendung vorliegt, das Bedeutet, Ausgaben die gemessen an den Lebensumständen grob unangemessen sind.
      Manche Insolvenzverwalter werden die Belege auch nur flüchtig überfliegen und kaum Fragen stellen, es hängt von der Person des Insolvenzverwalters ab.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  24. Mell
    says:

    Hallo

    Darf der Insolvenzverwalter nach einem Jahr alle Gehaltsnachweise verlangen u dann erst ausrechnen was Pfändbar ist? Muss das nicht monatlich gemacht werden? Wir stehen nun da u sollen ein sehr hohen Betrag auf einmal zahlen u das so schnell wie möglich da das Verfahren im Februar vorbei ist.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich sollte so etwas idealerweise im Vorfeld abgesprochen sein.
      Der Insolvenzverwalter hat aufgrund der Abtretungserklärung ein Anrecht auf die pfändbaren Beträge. Diese sollten zwar monatlich abgeführt werden, je nach Situation kann aber auch etwas anderes vereinbart werden. Man sollte sich daher stets bewusst sein, welche Beträge man behalten darf und welche man zurücklegen sollte, da sie später an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen.
      Wenn die Beträge derzeit nicht zur Verfügung stehen, kann in der Regel auch eine Ratenzahlung vereinbart werden, um eine Versagung der Restschuldbefreiung abzuwenden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  25. Marvin L. .
    says:

    Der Insolvenzverwalter hat im November und Dezember vergessen von meinem Gehalt seinen Anteil einzubehalten. Nun hat er im Januar alle drei Monate auf einmal abgezogen. Darf er das?
    Netto ca 1800 im Januar, nach Abzug war es ca 1300 und davon nochmal 700 (beide vorherigen Monate zusammen) abgezogen sodass nur noch 600 übrig bleiben zur Auszahlung im Januar.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr L.,

      grundsätzlich haben Sie eine Abtretungserklärung abgegeben mit dem Inhalt, Ihr pfändbares Einkommen jeden Monat zur Insolvenzmasse zufließen zu lassen.
      Ob die Art und Weise, das Geld ohne Absprache einfach über den Pfändungsfreibetrag hinaus einzuziehen, korrekt war, würde ich zwar bezweifeln. Er hätte Sie stattdessen auffordern sollen, das ausstehende Geld zu überweisen. Grundsätzlich sollte der Insolvenzverwalter das Geld jedoch erhalten, da ansonsten eine Versagung der Restschuldbefreiung droht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  26. Takerton
    says:

    Sehr geehrte Herren,
    vielen Dank erstmal, dass Sie hier Fragen beantworten! Ich habe einen Beschluss vom Gericht über die Aufhebung des Verfahrens bereits im Dez 2020 bekommen. Nun befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Die Sparkasse weigert sich mein P-Konto von dieser Zusatzvereinbarung zu befreien und es in ein normales Giro-Konto umzuwandeln, so dass ich über mir überwiesenes Gehalt nicht frei verfügen kann. Die Bank sagt: mein Treuhändler und Insoverwalter ist mit einer Summe von 10k als Gläubiger hinterlegt. Ich verstehe diesen Sachverhalt nicht, es liegt ein Gerichtsbeschluss vor, die Insoverwalter ist nicht befugt irgendwelche Freigaben zu erteilen, teilte dieser mir nit, aber dennoch weigert sich die Bank meine Rechte zu unterstützen. Was könnte ich dagegen machen? Eine Klage schwebt mir nicht vor, ich möchte ja bei der Sparkasse bleiben, weil ich Angst habe, dass ich sonst nirgends ein Konto bekomme. Ich hoffe sehr auf Ihre Antwort!
    mit freundlichen Grüssen
    T. Takerton

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr T.,

      es handelt sich um einen nicht ganz klaren Sachverhalt, der einer eingehenden Betrachtung bedarf. Sie können uns gerne Ihren Fall per Mail (info@anwalt-kg.de) schildern und wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  27. Carmen K.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein Mann ist in der Insolvenz, wir leben seid 5 Jahren getrennt aber wollen es noch mal versuchen .jetzt meine Frage da ich hartz4 bekomme muss man das dem Insolvenz Verwalter mitteilen?.
    Da ich Angst habe wenn es nicht gut geht das ich wieder wie damals 3 Monate ohne Geld da stehe.
    MfG Klappert

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      wenn Ihr Mann in der Insolvenz ist, treffen Sie persönlich als Partnerin keine Pflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  28. Janina B.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich beabsichtige in die Privatinsolvenz zu gehen. Würde mich aber in naher Zukunft selbständig machen aber gleichzeitig von meiner Vollzeitstelle in eine Teilzeit gehen. Da ich mir durch die Selbständigkeit einen sehr guten verdienst erwirtschaften kann und somit schneller alles bezahlen könnte, wäre die Frage ob dieses möglich ist. Sprich eine Teilzeitstelle + verdienst aus Selbständigkeit. Und falls der Insolvenzverwalter es nicht begünstigt. Was würde passieren wenn man sich dem wiedersetzt, weil man die Chance daraus sieht alles in kürzester Zeit zurück zu bezahlen. Was der Verwalter eventuell nicht erkennt.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau B.,

      zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage.
      Es ist grundsätzlich möglich, während der Privatinsolvenz eine Selbstständigkeit zu beginnen. Wichtig ist, dass es nicht zu einer Benachteiligung der Gläubiger kommen darf.
      Da durch die Beendigung der Vollzeitbeschäftigung pfändbares Einkommen wegfällt, wird der Insolvenzverwalter stattdessen verlangen, dass ein vergleichbarer Betrag in die Insolvenzmasse fließt. Diesen müssen Sie also mit der selbstständigen Tätigkeit erwirtschaften.
      Sofern Sie mindestens den Betrag in die Insolvenzmasse zahlen, der auch bei Fortsetzung der Vollzeitstelle abgeführt worden wäre, kann der Insolvenzverwalter Ihnen keine Benachteiligung der Gläubiger vorwerfen. Können Sie den Betrag aber nicht aufbringen, kann eine Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  29. Aida
    says:

    Guten Morgen.

    In den nächsten 1-2 Wochen werde ich ein Insolvenzverfahren beantragen und bin leider SEHR verunsichert.
    Ich verdiene als MFA Netto mit Zuschlag im KH ca. 1900€ und bekomme das Kindergeld auf meinem Konto, weil mein Mann und ich es so geregelt haben, alles was an Kosten für die Kinder anfallen, trage ich.
    Ab welcher Summe muss ich etwas an den Insolvenzverwalter abgeben.
    Und die zweite Frage wäre:
    Meine Mann und ich haben jeweils ein eigenes Konto und zudem ein Gemeinschaftskonto wo wir monatlich 920€ drauf überweisen und davon alle Rechnungen die im Haus anfallen und essen davon gezahlt werden. Muss ich dieses Konto löschen? Wir sind zwar verheiratet, aber leben finanziell komplett unabhängig von einander. Gibt es da eine Option dieses Konto zu behalten?

    Ich danke Ihnen im Voraus.

    Liebe Grüße

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau H.,

      grundsätzlich wird bis zu einem Betrag in Höhe von 1869,99 Euro nichts gepfändet, wenn Sie gegenüber zwei Personen (Ehemann und Kind) unterhaltspflichtig sind. Es könnte sich jedoch etwas anderes bei Ihnen ergeben, da Sie davon sprechen, dass Sie und Ihr Mann finanziell unabhängig voneinander leben. Falls Ihr Mann nicht berücksichtigt wird, wird ab einem Einkommen von 1626,99 Euro gepfändet. Wie viel genau können Sie unserem Pfändungsrechner entnehmen. Bezüglich des Kindergeldes raten wir grundsätzlich dazu, das Geld auf ein anderes, z.B. auf den Namen des Kindes geführten Kontos einzahlen zu lassen, damit nicht fälschlicherweise ein zu hoher Betrag gepfändet wird. Beim Gemeinschaftskonto, das zwischen Eheleuten meist als Oder-Konto geführt wird (vergleiche Vertragsbedingungen), ist damit zu rechnen, dass das gesamte Guthaben des Gemeinschaftskonto gepfändet werden kann. Generell ist es bei einer Insolvenz so, dass Ihr gesamtes Vermögen auch Teile davon bei der Verwertung beachtet werden. D.h. ein “Familienkonto” sollte bei einer Insolvenz ausschließlich auf den Namen des nicht insolventen Ehepartners geführt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  30. Marija H. .
    says:

    Guten Tag,
    seit dem 21.09.2019 in der PI. Befinde schon in der Wohlverhaltensphase.
    Zu mir: seit 08.2018 in Rente ( Rente netto 1137,29 €). Habe noch nebenbei auf 450,00 € bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet. Zum 1.10.2020 ist der Nebenjob wegen Corona weggefallen. Ich habe alles ganz genau an den Insolvenzverwalter, Rentenanstalt und Amtsgericht gemeldet. Rentenanstalt hat es bestätigt, aber trotzdem 126,99 € an den Verwalter überwiesen.
    Seit Wochen telefoniere ich mit dem Verwalter, aber das Geld kommt nicht zurück. Mit diesem Geld lebe ich fast 10 Tage und es fehlt mir sehr.
    Ich habe die Rentenanstalt angeschrieben. Keine Antwort. Das Gericht, die habe alles an den Verwalter geschickt und die Sachbearbeiterin war richtig schnippisch am Telefon.
    Ich weiß nicht mehr weiter. Können Sie mir evtl einen Rat geben?
    Herzlichen Dank und viele Grüße

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau H.,

      laut Ihrer Angaben können Sie den Betrag vom Insolvenzverwalter zurückfordern. Mit welcher Begründung weigert er sich denn, das Geld auszuzahlen? Leider muss man bei solchen Vorgängen in der Regel Geduld besitzen.
      Auch ein Anspruch gegen die Rentenanstalt besteht, da diese anhand Ihrer Angaben die Gelegenheit hatte, den Betrag korrekt zu berechnen.
      Sie könnten der Rentenanstalt eine Frist setzen und nach deren Ablauf ein Mahnverfahren einleiten, allerdings ist dies relativ umständlich. Einfacher wäre es, wenn der Verwalter das Geld auszahlen würde.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  31. Markus M. .
    says:

    Guten Morgen zusammen,

    ich befinde mich seit 06/2019 in der Wohlverhaltensphase. Jetzt erst habe ich festgestellt, dass während der ganzen Zeit (seit Eröffnung des Inso-Verfahrens 09/2018), mein Arbeitgeber mit 2 Unteraltspflichtigen abgerechnet hat, obwohl es eigentlich 3 sind, was die Insolvenzverwalterin dem Gericht auf Nachfrage selbst mitteilte, als ich die Unteraltspflichtigen bei Gericht festlegen lassen wollte. Meine Frau hat ein eigenes Einkommen von ca. (1800 netto), dass fand bisher aber keine durch das Gericht festgelegte Nichtberücksichtigung. Mein Nettogehalt liegt bei 2300 Euro abzüglich Firmenwagen, dann verbleiben noch knapp 1800 Euro die ich ausbezahlt bekomme. An den jährlichen Bonuszahlungen wurde schon reichlich abgeführt, insgesamt ca. 3000 euro
    Nach dem ich meine Insolvenzverwalterin bzw. Treuhänderin bat, sich mit meinem Arbeitgeber bezüglich der zu viel abgeführten Beträge zu einigen, erhielt ich als Antwort nur, dass sie jetzt den Antrag auf Nichtberücksichtigung bei Gericht stellt, da ja meine Frau eigenes Einkommen hätte.
    Meine Frage wäre jetzt, ist ein Treuhänder überhaupt ein Gläubiger?
    Denn laut Gesetz kann ein solcher Antrag nur von einem Gläubiger gestellt werden und die Verfahrens-, sowie Treuhänderkosten sind schon lange bezahlt, wodurch die Treuhänderin eigentlich keine persönliche Forderung gegen mich hat.

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Viele Grüße
    Markus M.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr M.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Prinzipiell steht in § 850c ZPO zwar, dass nur ein Gläubiger diesen Antrag stellen darf. Im Insolvenzverfahren tritt an diese Stelle jedoch der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder, dies ergibt sich u.a. aus § 4 InsO.
      Grundsätzlich könnte Ihnen jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Beträge gegen den Arbeitgeber oder die Insolvenzmasse zustehen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  32. Romy
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich hab da mal ne frage.
    Ich habe ein Klage gegen mein ex Arbeitgeber laufen.
    Jetzt ist das Problem das ich es verseumt habe auch durch Nichtwissen meinen insolvenzverwalter zu informieren und ihn jetzt erst am Montag informieren kann. Am14. 12 ist die Verhandlung mit einem anderen Anwalt.
    Ich hab jetzt echt Panik kann man mich durch dieses jetzt aus der restschuldbefreiung schmeißen?

    LG und danke schon mal im vorraus

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      das halte ich grundsätzlich für unwahrscheinlich, weil eine Versagung der Restschuldbefreiung mehrere Umstände voraussetzt, die ich noch nicht als erfüllt erkennen kann. Informieren Sie einfach Ihren Insolvenzverwalter von dem Verfahren unverzüglich.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  33. Maik D. .
    says:

    Seit Juli 2020 befinde ich mich in einem Regelinsolvenzverfahren und mein Gehalt wird bereits an der Quelle gepfändet.
    Jetzt erfahre ich, dass der Insolvenzverwalter, 1. auf meinem P-Konto einen Freibetrag von nur 1.500 Euro eintragen lassen hat, was den unpfändbaren Teil des Gehaltes unterschreitet, 2. meinen Kredit für eine dringend benötigte Brille gekündigt hat, worauf vom Gläubiger die Rückgabe der Brille gefordert wird und 3. informierte der Insolvenzverwalter meinen Handyanbieter über die laufende Insolvenz, sodass dieser, trotz regelmässiger monatlicher Abbuchung von 8,99 Euro, meinen Abschluss sperrte und eine, von mir unterschriebene, Bestätigung fordert, worin bescheinigt werden soll, dass der monatliche Betrag aus dem unpfändbaren Einkommen gezahlt wird. Was kann man gegen diese moderne Piraterie und den Insolvenzverwalter unternehmen? Auf Schriftwechsel, weder per Mail noch per Brief mit Einschreiben reagiert er nicht.
    Vielen Dank im Vorfeld Maik D.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      alle drei Vorgänge sind ärgerlich, können von mir aber ohne Kenntnisse des Einzelfalls nicht allgemein als rechtswidrig eingestuft werden. Zu 1. kann ich allgemein sagen, dass Sie sich auch an das Insolvenzgericht wenden können und dort beantragen, dass Ihnen der rechtmäßige Freibetrag belassen werden soll. Auch zu 2. können Sie sich an das Insolvenzgericht wenden und ausführen, dass die Kündigung des Kreditvertrags eine unzumutbare Härte für Sie darstellt. Zu 3. kann ich Ihnen nicht sagen, ob der Provider rechtmäßig die Vertragsleistungen zurückbehalten darf, da es hierbei auch auf Ihren mit dem Provider abgeschlossenen Vertrag ankommt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  34. Marc
    says:

    Hallo,

    ich befinde mich seit ein paar Wochen in einer Privatinsolvenz. Nun erwarte ich in einiger Zeit einen Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall, der aber schon fast 2 Jahre her ist. Darin enthalten sind Anwaltskosten, Schadenersatz für Auto Totalschaden als auch Schmerzensgeld. Das muss ich dem IV ja sicher melden und darf ich davon was behalten?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      ja, diese Ansprüche sind dem Insolvenzverwalter zu melden und sind in der Regel pfändbar. Auch der Schadensersatz für ein eigentlich unpfändbares Auto fällt in die Insolvenzmasse.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  35. Norman T.
    says:

    Hallo, ich befinde mich seit 23.11.2017 im bzw. am diesem Tag wurde das Verfahren eröffnet.Von ein Schuldenbereinigungsplan wurde abgesehen ,auf Grund von Zahlungsunfähigkeit.Am 4.10.20 gewann ich in einem Onlin Casino 24000 Euro.Nun meine Frage .Ist das Geld pfändbar ? MfG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr T.,

      herzlichen Dank für Ihre Frage, die uns Gelegenheit gibt, auf unseren Beitrag Geschenk, Gewinn und Erbe in der Insolvenz hinzuweisen. Gewinne sind in der Wohlverhaltensperiode grundsätzlich unpfändbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  36. Patrick H.
    says:

    Danke für die schnelle Auskunft
    Ja ich habe nicht mehr abgeführt als der insolvenzanwalt angibt .
    Zumal ich erst nach Beendigung der Insolvenz eine Auflistung erhalten habe wo alle Gläubiger aufgelistet sind .
    Und diese Auflistung ist nicht richtig.
    Dort steht immer noch unser Haus mit drinne was er vor 5 Jahren aus der Insolvenz freigegeben hat .
    Tatsächliche Schulden sind 135000
    Auf dem Treuhandkonto sind 46000
    Plus 100000 aus einer Lebensversicherung.
    Verstehe nicht warum ich jetzt noch 50000€ zahlen soll
    Mit freundlichen Grüßen
    P.Hamacher

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr H.,

      haben Sie bitte Verständnis, dass Ihre Ausführungen allein nicht ausreichend sind, damit ich die Rechtmäßigkeit des gesamten Insolvenzverfahrens beurteilen könnte. Dazu müsste ich Ihren gesamten Fall prüfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  37. Hamacher P.
    says:

    Einen schönen guten Abend
    Ich habe da mal eine Frage
    Ich bin seid 2014 in der privaten Insolvenz und habe im März 2019 die Restschuld Befreiung bekommen
    Aber leider ist meine Mutter im Januar 2019 verstorben und ich habe 100000 geerbt.
    Nun habe ich dem insolvenzverwalter das Geld überwiesen.
    Der Verwalter hat in der Auflistung der Gläubiger falsche Summen und ich bin der Meinung das ich genug an den Verwalter gezahlt habe .
    Habe ausgerechnet das ich gut 45000 schon zu viel gezahlt habe .
    Was kann ich tun
    Bräuchte rechtlichen Beistand
    Mit freundlichen Grüßen Patrick Hamacher

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr P.,

      wenn Sie die Auflistung der Gläubiger samt der Insolvenzforderungen ernsthaft anzweifeln, dann hätten Sie dies schon im Prüfungstermin (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 InsO) machen müssen. Zur Insolvenztabelle eingetragene Forderungen erhalten gleichsam Rechtskraftwirkung, wogegen kaum mehr anzugehen ist. Wenn Sie dagegen in Zweifel ziehen, ob die abgeführten Beträge dem entsprechen, was der Insolvenzverwalter als zugeflossen angibt, so müssen Sie zunächst durch eigene Unterlagen darlegen, dass Sie mehr abgeführt haben, als der Insolvenzverwalter angibt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  38. Sabrina
    says:

    Mein Mann befindet sich seit etwas über einem Jahr in der Insolvenz, leider hat er seit Eröffnung der Insolvenz nichts mehr gehört und befindet sich noch nicht in der Wohlverhaltensphase, kann er das was tun damit die Insolvenzverwalterin tätig wird ?

    Es werden monatlich knapp 600 Euro gepfändet und er würde die Insolvenz gerne nach 3 Jahren vorzeitig beenden, dann ist weit mehr als die 35% und Verfahrenskosten gezahlt worden. Wie muss er da vorgehen? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Die drei Jahre wären im September 2022 um

    Vielen Dank im Voraus

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      es ist nichts Ungewöhnliches, dass man von der Insolvenzverwalterin wenig bis nichts hört, da sie die Rechte der Gläubiger vertritt. Allerdings treffen die Insolvenzverwalterin auch gegenüber dem Insolvenzschuldner Pflichten. Wenn Sie bestimmte Rechte wahrnehmen möchten, bei dem das Mitwirken der Insolvenzverwalterin erforderlich ist, können Sie sich zunächst mit Nachdruck freundlich an die Insolvenzverwalterin wenden. Im äußersten Fall können Sie den Weg über das Insolvenzgericht gehen.

      Hinsichtlich der zweiten Frage ist es so, dass Sie etwa ein halbes Jahr vor Ende der drei-jährigen Abtretungsfrist einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht stellen können. Hierbei sollten Sie dem Gericht durch eigene Unterlagen und Aufzeichnungen glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Erfahrungsgemäß lassen sich die Insolvenzverwalterinnen bis zum Schluss Zeit, um die tatsächlichen Zahlen auszuweisen. Wenn Sie aber vor Ablauf der drei Jahre den Antrag stellen, wird das Gericht im Falle von Passivität der Insolvenzverwalterin auf diese “einwirken”.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  39. Thomas W.
    says:

    Hallo

    Bin seit längerem in der Privatinsolvenz. Habe schon das öfteren fragen an den Insolvenzverwalter geschrieben, ohne jemals ein Antwort erhalten habe. Obwohl ich meine Pflichten immer nach gekommen bin, und besser im Zahlungsplan bin als wie von Ihm veranschlagt. Daher meine Frage ob er auch eine Auskunftspflich dem Schuldner gegenüber hat?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr W.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Leider gibt es in der Tat Insolvenzverwalter, die dem Schuldner so gut wie nie antworten. Der Insolvenzverwalter vertritt einzig die Interessen der Gläubiger und hat gegenüber dem Schuldner so gut wie keine Auskunftspflicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  40. Krausen
    says:

    ich bin im 3.jahr einer privatinsolvenz und habe die 35% restschuld zusammen. mein konto beim insolvenzverwalter hat ein guthaben etwas größer als die 35%. wird der restschuldbetrag ( 35%) von diesem konto ausgeglichen,sodaß ich keinen extrabetrag an den insolvenzverwalter überweisen muß??
    danke

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      grundsätzlich werden vom Guthaben des Anderkonto zunächst die aussonderungsberechtigten, dann sie absonderungsberechtigten Gläubiger befriedigt, anschließend die Masseverbindlichkeiten. Soweit dann noch Guthaben vorhanden ist, werden die Insolvenzgläubiger befriedigt. Gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 2 Insolvenzordnung müssen aber Forderungen der Insolvenzgläubiger zu 35 % befriedigt werden. Daher kann ich Ihnen nicht sagen, ob das Guthaben nach jetzigem Stand für eine vorzeitige Restschuldbefreiung ausreicht. Das hängt von den übrigen bestehenden Forderungen ab.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  41. Katja
    says:

    Sehr geehrte Herrn Rechtsanwälte, wie viele Monate darf der Insolvenzverwalter bei PI Eröffnung auf das Girokonto zurück blicken?
    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich sind dem Insolvenzverwalter alle Informationen mitzuteilen, die für das Verfahren von Bedeutung sein könnten. Daraus ergibt sich, dass es keine feste zeitliche Begrenzung für Auskünfte gibt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  42. Michelle R.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ende Juli erhielt ich den vom Bund und Land gezahlten Pflegebonus mit meinem Gehalt überwiesen. Meine Bank stellte sich quer diesen auszuzahlen obwohl dieser unpfändbar ist. Da mein Insolvenzverwalter nicht zu erreichen war beantragte ich beim Gericht die Auszahlung. Leider kam der Beschluss 1 Tag zu spät, die Bank hatte bereits das Geld an den Insolvenzverwalter überwiesen. Nun das eigentliche Problem. Nachdem ich endlich mal meinen Insolvenzverwalter erreichte meinte dieser er kann das Geld erst auszahlen wenn ihm der Kontoauszug vom Anderkonto vorliegt. Diesen dauert nun schon fast 2 Wochen. Immer wieder bekomme ich die Antwort das eben dieser Auszug noch nicht vorliegt. Dauert das üblicherweise immer so lange ? Ich brauch dieses Geld dringend für die Reparatur am Auto was ich für den Arbeitsweg benötige. Ist das rechtens das ich jetzt ewig warten muss?

    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau R.,

      leider gibt es diesbezüglich keine festen Fristen, an die der Insolvenzverwalter sich halten muss.
      Das Gericht führt die Aufsicht über den Insolvenzverwalter. Wenn dieser seine Pflichten verletzt, kann man sich demnach an das Gericht werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  43. Albert S. .
    says:

    Ich habe eine Frage ich verdiene 1250 Euro, der P-Konto Schutz ist 1178 euro. Was ist wenn ich außergewöhnliche Kosten habe, dich ich nciht selbst tragen kann Zahnarzt, Strom, Autoreparatur? Kann ich mir da Geld ausleihen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags ist für die genannten Fälle eher nicht vorgesehen.
      Gemäß § 850f Abs. 1 b) kann der Pfändungsfreibetrag bei besonderen persönlichen Gründen erhöht werden. Hierzu gehören auch bestimmte Arzt- oder Gesundheitskosten. Meistens ist eine Erhöhung wegen Kosten für medizinische Behandlungsmethoden, die von der gesetzliche Krankenkasse nicht übernommen werden, jedoch nicht möglich.

      Sie können sich leider auch kein Geld leihen, sofern dies auf das P-Konto eingezahlt wird. Möglich wäre es, dass dritte direkt die Rechnung bezahlen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  44. Claudia
    says:

    Liebes Team,

    ich befinde mich seit Dezember 2018 in der Privatinsolvenz.
    Ich lebe derzeit mit meinen Kindern ( 11) allein, da der Kindsvater im Vollzug ist. Er arbeitet aber ganz normal außerhalb der Haft.
    Die Kinder bekommen Unterhalt vom Jugendamt auf deren Konto gezahlt.
    Nun bekam ich einen Anruf von meinem Insolvenzverwalter. Die wollen mir nun den Freibetrag für ein Kind kürzen und quasi meinen Lohn pfänden, da ja der Kindsvater Unterhalt leistet. Aber er lebt nicht in unserem Haushalt.
    Ich verstehe das nicht, ich besitze ein P-Konto und auch da sind beide Kinder eingetragen.
    Kann ich denn etwas dagegen unternehmen? Die Sache mit der Insolvenz und der Haft des Partners ist schlimme genug. Auch bekommt der Inso Verwalter jeden Winter Geld von meinem Gehalt, da das Weihnachtsgeld meinen Pfändungsbetrag überschreitet.
    Vielen Dank für die Rückmeldung.
    LG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragestellerin,

      herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben auf unserer Seite einen Pfändungsrechner (https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/). Damit können Sie grundsätzlich ermitteln, wie hoch Ihr Pfändungsfreibetrag ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  45. Christine M.
    says:

    Ich befinde mich noch im außergerichtlichen Vergleich. Ich besitze ein Auto was 6 Jahre alt ist und vielleicht noch 10.000 Euro wert ist, wenn überhaupt. Ich brauche das Auto aber unbedingt um zur Arbeit zu kommen ca. 30 km Wegstrecke. Da ich auf dem Dorf wohne und es keine vernünftige Busverbindung gibt, und ich im drei Schicht System in einem Krankenhaus arbeite fallen öffentliche Verkehrsmittel sowieso aus bei meinen Arbeitszeiten. Da ich auch noch verschiedenen Krankheiten zu tun habe, muss ich sehr viele Arzt und Therapeuten Termine wahrnehmen, die auch bis 30 km entfernt sind. Wie kann ich mein Auto vor einer Pfändung schützten. Würde es reichen wenn ich das Auto durch ein Familien Mitglied anmelde ? Oder könnte ich das Auto für 1 Euro an meine Schwester verkaufen, und selbst einen Kaufvertrag aufsetzen ? Wäre das rechtlich möglich, so das niemand das Auto pfänden kann, auch ein Insolvenzverwalter nicht ? Was müsste in so einem Kaufvertrag drinnen stehen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Christine Müller

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Müller,

      grundsätzlich kann das Auto nicht gepfändet werden, solange Sie sich im außergerichtlichen Vergleich befinden und der Ratenzahlung nachkommen.

      In einer Insolvenz wäre ein Auto im Wert von 10.000 Euro möglicherweise im Rahmen einer Austauschpfändung pfändbar, das heißt es wäre zumindest möglich, vom Verkaufspreis ein günstigeres Auto zu erwerben.
      Eine Veräußerung des Autos vor der Insolvenz unter Marktwert könnte einen Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung darstellen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  46. Martin S.
    says:

    Hallo,
    ich hoffe hier geeignete Antworten zu finden, denn mittlerweile ist guter Rat teuer. Ich habe das Gefühl dass mein Insolvenzverwalter etwas über das Ziel hinaus geht.

    Ich befinde mich seit 2019 in der Insolvenz, bin unterhaltspflichtig gegenüber zwei Kindern, ich muss jeden Monat meine Kontoauszüge und Gehaltsnachweise zum Insolvenzverwalter schicken.

    Jetzt gab es eine Stromrückzahlung in Höhe von 97€, die immer in meinem Selbstbehalt waren, diese forderte der Verwalter ein, zwei Monate nachdem ich dieses ihm gemeldet hatte.

    Er verlangt auch auch eine Steuererklärung ( die er netterweise erstellt), obwohl diese eher Aussicht auf Nachforderung hat, jetzt möchte er aber Informationen von mir, wo ich mir sehr unsicher bin ob dies auch gerechtfertigt ist:

    “Genaues Datum der Scheidung 2018?

    2. Steuer-ID-Nummern beider Kinder?

    3. Geburtsdatum Kindesmutter ?

    4. Bei wem war das Kind 2018 und 2019 gemeldet (Mutter und/oder Schuldner; Zeitraum jeweils)

    5. a) Um was für eine Krankenversicherung handelt es sich bei der DKV?

    b) Wurde der elektronischen Übermittlung der Beiträge zugestimmt?

    6. Nebenkostenabrechnung Ihrer Wohnung/en für 2017 (zugegangen im Jahr 2018) vorlegen.”

    Wie gesagt, in der Insolvenz bin ich seit 2019.

    Vielen Dank!

    Gruss,
    Martin Schulz

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      grundsätzlich sind Sie während der Insolvenz zur Mitwirkung und Auskunft nur dann verpflichtet, wenn das Ziel des Insolvenzverfahrens (bestmögliche Gläubigerbefriedigung) dies gebietet. Bei den angefragten Informationen erscheint mir es grundsätzlich so, dass dies relevante Fragen sind, um Gelder für die Insolvenzmasse zu ermitteln.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  47. Tina
    says:

    Hallo. Ich ziehe eine PrivatInsolvenz in Betracht, weil mein Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat und ich nach 14 Jahren und sehr geringer Miete mir eine neue teure Wohnung suchen muss. Dann kann ich aber meine Kredit Schulden nicht mehr bezahlen.
    1. Vermögensverschwendung im Vorfeld. Meine Kredite sind hauptsächlich durch Spielsucht entstanden. Also habe ich logischerweise mein Vermögen „verschwendet„ mit online Casino. Auch habe ich mir Anfang des Jahres meine Riester-Rente auszahlen lassen, um Kreditkarten Schulden zu begleichen. Diese habe ich aber aufgrund des Spielens in kurzer Zeit wieder ins minus gezogen. Kann ich nun wegen dieser Vermögensverschwendung keine PrivatInsolvenz mit RSB durchführen lassen?
    2. Ich bin semiprofessionelle Musikerin und habe Auftritte mit Keyboard und PA. Derzeit wegen Corona keine Gigs. Kann man mir das Keyboard und die Musikanlage pfänden? (Boxen, Mikrofone etc).
    3. bisher hatte ich nur ein Telefonat mit einem kostenfreien Schuldnerberater der Stadt. Ist es von Vorteil, bei Ihnen noch ein Erstgespräch zu machen? Haben Sie Vorteile gegenüber so einem kostenlosen Berater?
    4. Werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld komplett gepfändet?
    5. Bekommt man nach der RSB jemals wieder eine Kreditkarte oder steht man dann auf ewig bei den Anbietern auf rot?
    6. Macht es Sinn, erst das Verfahren zu eröffnen und dann eine Wohnung zu suchen, weil man dann evtl. eine Sozialwohnung oder Unterstützung bekommt? Oder bekommt man dann eher gar keine Wohnung mehr?
    6. Können Arbeitgeber oder neue me Vermieter nur aufgrund der Info über Insolvenz kündigen? Bei der Selbstauskunft muss ich die Belastung anheben, die ist aber doppelt so hoch wie die Pfändungsgrenze, also muss ich „schummeln“.
    7. Bei ihrem Rechner kommt eine kleinere Summe heraus als an anderer Stelle bei der Pfändungssumme ohne Kind. Welche Summe stimmt?
    Dankeschön!!!

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Das wichtigste Thema ist wohl Frage 1, eine mögliche Versagung der Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO.
      Hier gibt es nur wenig Rechtsprechung zum Thema Spielsucht. Es kommt daher genau auf den speziellen Einzelfall an. Es dürfte beispielsweise einen Unterschied machen, ob man einen Tag oder ein Jahr vor dem Insolvenzantrag zuletzt größere Summen verspielt hat. Grundsätzlich sind Versagungsanträge eher selten, aber nicht ausgeschlossen. Wir würden dies am besten in einer kostenlosen telefonischen Erstberatung mit Ihnen besprechen. Einen Termin können Sie vereinbaren, indem Sie uns unter 0221 – 6777 0055 anrufen oder uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de senden.
      Dies ist auch der große Vorteil unserer anwaltlichen Schuldnerberatung gegenüber öffentlichen Schuldnerberatungen. Bei uns besteht keine Wartezeit und im Vorfeld der Insolvenz können Sie uns jederzeit kontaktieren um offene Fragen zu beantworten. Bei öffentlichen Schuldnerberatungen bestehen Wartezeiten bis zur Eröffnung der Insolvenz von ca. einem Jahr, je nach Ort. Insbesondere, da ab Oktober die Insolvenz auf drei Jahre verkürzt wird, sind nun sogar noch längere Wartezeiten zu erwarten, da viele Personen diese Gelegenheit zur schnellen Entschuldung nutzen möchten.

      2: Die Pfändung Ihrer zur Berufsausübung notwendigen Gegenstände ist grundsätzlich ausgeschlossen. Theoretisch könnten Sie aber aufgefordert werden, sich um eine andere Tätigkeit zu bemühen, wenn aus dieser Tätigkeit derzeit keine Einnahmen zu erzielen sind. Aber auch bei einer Tätigkeit im Nebenerwerb kommt Unpfändbarkeit in Betracht. Es kommt aber auch auf den Wert der Gegenstände an.

      4: Weihnachtsgeld ist grundsätzlich bis zu einer Summe von 500 Euro unpfändbar. Urlaubsgeld ist ebenfalls unpfändbar, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.
      5: Spätestens drei Jahre nach der Restschuldbefreiung wird der Schufa-Eintrag gelöscht, viele Mandanten berichten uns, dass sich dann der Score auch wieder normalisiert.
      6a): Wir würden eher dazu raten, Vor der Insolvenz eine neue Wohnung zu suchen, da die Kautions-Rückzahlung sonst in die Insolvenzmasse fallen könnte. Gerne besprechen wir dies genauer in der kostenlosen Erstberatung.
      6b) Der Arbeitgeber darf nicht aufgrund der Insolvenz kündigen. Innerhalb der Probezeit kann jedoch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Vermieter darf die Wohnung nicht aufgrund der Insolvenz kündigen. Dem Vermieter muss jedoch die Wahrheit gesagt werden.
      7) Leider kann ich nicht beurteilen, woher die unterschiedlichen Ergebnisse resultieren. Gerne prüfen wir den für Sie maßgeblichen Betrag in der kostenlosen Erstberatung. #

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  48. Hanne E.
    says:

    Ich habe während meiner Privatinsolvenz ein Haus geerbt, was vom Treuhänder deutlich unter dem Marktwerk verkauft wurde.
    Kann ich daraus nach 7 Jahren noch Ansprüche gem. § 530 BGB, geltend machen (für die Differenz zwischen Kaufpreis und damaligen Marktwert), da ich Sozialhilfe beziehe.
    Vielen Dank vorab.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Eita,

      der Insolvenzverwalter hat umfassende Befugnisse zur Verwertung der massezugehörigen Gegenstände und Immobilien. Er darf die Art der Verwertung, also Zwangsversteigerung oder freihändiger Verkauf, nach eigenem Ermessen wählen und ist nicht an den Marktwert gebunden.
      Grundsätzlich könnten in erster Linie den Gläubigern Schadensersatzansprüche zustehen, wenn der Kaufpreis eindeutig zu gering war und somit die Insolvenzmasse verringert wurde. Diese Ansprüche wären vermutlich bereits verjährt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt

  49. Waschitscheck
    says:

    Hallo ich habe eine frage
    Ich habe eine betriebliche Renten Versicherung und es wurde mir übertragen weil ich meinen Job gewechselt habe meine Frage ist ich habe die Versicherung gekündigt und bekomme noch Geld zurück darf der Insolvenzverwalter über dieses verfügen weil ich habe Post von der Versicherung bekommen dass sie es erstmal zu der Insolvenzverwalterin schicken?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      in der Regel ist die betriebliche Altersvorsorge nur dann vor der Insolvenz geschützt, wenn sie nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann und vorher nicht über die Ansprüche verfügt werden kann.
      Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag zum Thema: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/direktversicherung-in-insolvenz-altersvorsorge-durch-direktversicherung/.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  50. Pedro C.
    says:

    Guten Morgen,
    ich würde gerne Insolvenz anmelden. Leider bin ich momentan in einer sehr bescheidenen Lebenssituation und weiss nicht genau ob ich die Vorraussetzungen einer Insolvenz erfülle.
    Zum ersten bin ich getrennt lebend habe zwei unterhatspflichtige Kinder. Ich habe keinen festen Wohnsitz und komme oft bei Freunden oder im Hotel unter . Ich habe jedoch einen Vollzeitjob.
    Meine Frage ist, ob es ohne festen Wohnsitz möglich ist eine Insolvenz anzumelden?
    Und wird mein Selbstbehalt gekürzt, dadurch dass ich keine Mietkosten habe ? Ich habe ja trotzdem die Hotelkosten. Bedingt durch meine Schufa bekomme ich leider keine Wohnung auf meinen Namen und eine Kaution zu hinterlegen ist momentan auch finanziell nicht möglich.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Pedro Cortina

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Cortina,

      grundsätzlich ist dies möglich. Das zuständige Gericht wäre dann an dem Ort, an dem Sie sich Ihr derzeitiger Aufenthalt befindet.
      Die Höhe der Mietkosten hat keinen Einfluss auf den unpfändbaren Betrag. Aufgrund der zwei Unterhaltspflichten wäre Ihr unpfändbarer Grundbetrag somit bereits merklich erhöht.
      Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, falls Sie weitere Fragen zur Privatinsolvenz haben. Rufen Sie uns dafür einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine e-Mail an info@anwalt-kg.de

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  51. Möller
    says:

    Guten Tag,

    vielen Dank für die Auskunft ist das Zeugnis aber auch für andere Anwälte einsehbar, also für Anwälte die mit diesem Fall keine Berührungspunkte haben?
    Oder darf jeder Anwalt dieses Zeugnis einsehen und evtl. gegen den Zeugnisinhaber verwenden?

    Viele Grüße,

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Möller,

      grundsätzlich darf ein Dritter nur dann Einsicht in die Insolvenzakte nehmen, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann ( § 299 Abs. 2 ZPO).

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  52. Möller
    says:

    Guten Tag,

    eine Frage: Darf das Zeugnis des Treuhänders im Verfahren des Beklagten vor dem Insolvenzgericht, ohne die Zustimmung des Beklagten an andere Anwälte gegeben werden?
    Oder kann ich es selbst einsehen?

    Viele Grüße,

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Möller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die Berichte des Treuhänders sind für die Gläubiger und deren Anwälte einsehbar. Auskunftspflicht gegenüber dem Schuldner besteht grundsätzlich nicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  53. Malaparte
    says:

    Hallo,

    muss ich meinem Treuhänder monatlich meinen Gehaltszettel zusenden? Oder reicht das einmal im Jahr? Wie verhalte ich mich richtig?

    Beste Grüße Malaparte

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich könnte der Treuhänder verlangen, dass Sie die Abrechnung jeden Monat zusenden. Die wenigsten Treuhänder sind jedoch so “streng”, denn eine jährliche Übermittlung reicht dem Treuhänder zur Überprüfung in der Regel aus.
      Es kommt also darauf an, was Sie mit dem Treuhänder vereinbart haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  54. Sonja B. .
    says:

    Sehr geehrte Herren,
    habe eine Frage bin jetzt in die Privatinsolvenz gekommen. Muß jetzt sich beim insolvenzberater melden,Ich habe ein Auto Fiesta 14 Jahre alt, habe noch dazu ein Artest von Arzt bekommen das ich das Auto brauche wegen meine Arztbesuche zu machen. Bin 64 Jahre alt und meine Beine machen das nicht mehr so mit ich frage Sie ob ich das Auto behalten kann. Im voraus besten Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Burbiel,

      ob Sie das Auto aus gesundheitlichen Gründen behalten dürfen, ist im Einzelfall gerichtlich zu klären. Ein einfaches Attest reicht in der Regel noch nicht aus. Es hängt auch von der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel in Ihrer Gegend ab.
      Da es sich um einen 14 Jahre alten Kleinwagen handelt, dürfte der Restwert eher gering ausfallen, was Ihre Chancen jedenfalls verbessert. Unter Umständen müssen Sie sich von drei Gebrauchtwagenhändlern Angebote einholen, um den Wert des Autos zu bestimmen, dann können Sie es aus der Insolvenzmasse herauskaufen, sollte der Insolvenzverwalter eine Verwertung anstreben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  55. Jd
    says:

    Ich habe eine Frage.
    Ich habe ein eigenes Konto und ein Gemeinschaftskonto mit meinem mann.ich bin seit 1jahr in der Insolvenz. Da ich eine Tochter habe liegt der Pfändungsfreibetrag bei 1629 Euro. Ich beziehe lediglich 400 Euro Kindergeld. Darf der Insolvenzverwalter 800 Euro vom Gemeinschaftskonto pfänden?
    Rechnet man mein Einkommen mit den 800 Euro zusammen ,bin ich lediglich bei 1200. Zumal das Konto auch auf meinem Mann läuft.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wenn das Insolvenzverfahren nur über Ihr Vermögen eröffnet wurde, dann wird grundsätzlich auch nur Ihr Vermögen in Beschlag genommen. Sollte das Gemeinschaftskonto auch unter Ihrem Namen geführt werden, dann wertet der Insolvenzverwalter das dortige Guthaben auch als Ihr Vermögen. Dies geschähe jedenfalls nicht, wenn das Gemeinschaftskonto nur unter den Namen Ihres Mannes geführt würde.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  56. Ramazan S. .
    says:

    Hallo Herr RA,

    ich bin seit Mai 2018 in der Privatinsolvenz und Rentner. Mein Einkommen ist unter der Pfändungsgrenze. Nun meine Frage: Ich habe bisher keine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt, sondern im Folgejahr die Unterlagen eingereicht, und eine Erstattung bekommen. Musste ich dies dem Insolvenzverwalter mitteilen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      Sie haben Ihre Vermögensverhältnisse offen zulegen, wenn Sie Ihre Restschuldbefreiung nicht gefährden wollen. Das heißt, dass auch diese Erstattung als Vermögen anzugeben ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  57. Nadine
    says:

    Ich bekomme einen alten Rover Bj. 1999 von meinem Bruder geschenkt, um ihn für meinen weiten Arbeitsweg nutzen zu können. Meine Regelinsolvenz wurde im März 2017 eröffnet und ich habe mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
    Alle 3 Monate wird mein Insolvenzverwalter unaufgefordert über meine Kto-Stände oder jedwedige Veränderungen von mir informiert. Momentan habe ich einen 451,-€ Job und bekomme dazu Unterstützung vom Jobcenter das sind 853-€ Netto die ich zur Verfügung habe. Nun möchte ich das Auto anmelden und Haftpflicht versichern. Kann der Insolvenzverwalter mir das Auto für die Insolvenzmasse wegnehmen?
    Mfg Nadine

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      soweit das Fahrzeug erforderlich ist, um Ihre Arbeitsstätte zu erreichen und keinen besonders hohen Verkehrswert aufweist, ist es nicht von der der Pfändung erfasst (§§ 36 InsO, 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  58. Anna
    says:

    Guten Morgen, ich befinde mich seit dem 10.12.2019 in der Privatinsolvenz und es werden ca 300 Euro monatlich bei mir gepfändet.
    Darf ich eine Sterberversicherung abschließen oder kann der Treuhänder diese kündigen und die Beiträge pfänden?
    Wie sieht es mit Gutschriften auf meinem Bankkonto aus ? Darf der Treuhänder diese anfordern? Der pfändbare Betrag ist bei mir immer gewährleistet

    Gruß Anna

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich können Sie eine Versicherung abschließen, wenn Sie dadurch nicht unangemessene Verbindlichkeiten eingehen. Zumeist werden Versicherungen eine Bonitätsprüfung vornehmen, sodass gewisse Versicherungen schwerlich abschließbar sind. Ihr Treuhänder hat Ihnen gegenüber einen Auskunftsanspruch gemäß § 97 InsO.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  59. Tim M. .
    says:

    Sehr geehrter Herr Ra.

    Ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz. Mein Stromanbieter hat mir mitgeteilt, das ich 800 Euro in den letzten 12 Monate zu viel bezahlt habe.

    Der vom Anbieter hat mir angeboten dass das Guthaben mit den zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnet wird sprich ich brauche erstmal überhaupt keine Abschläge zahlen….

    Wenn ich es auf meinem P Konto überweisen lassen würde wäre es ewig wegen der Kontopfändung….

    Kann mir ein zukünftiger Insolvenzverwalter das Guthaben des Stromanbieters was ich ja im Moment jetzt quasi mit meinen eigentlichen Abschlag zahlen verrechne wegnehmen bzw finden und muss ich das dem Insolvenzverwalter überhaupt melden oder bekommt ihr das überhaupt mit?

    Indirekt spar ich mir natürlich Geld weil ich durch das Guthaben keine Abschläge zahlen muss aber ich möchte das Geld auch nicht verlieren….

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      der von Ihnen geschilderte Fall weist einige Besonderheiten auf, die genau zu prüfen sind, um keine finanzielle Einbuße zu erleiden. Daher würde ich Ihnen empfehlen von unserer kostenlosen Erstberatungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, um die ausschlaggebenden Details in Ihrem Fall nicht zu übergehen. Wir sind werktäglich für Sie unter 0221 67770055 erreichbar. Alternativ erreichen Sie uns via Mail (info@anwalt-kg.de).

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  60. Andreas
    says:

    Guten Tag,

    mein Privatinsolvenzverfahren wurde am 30.03.2020 gerichtlich eröffnet.
    Jetzt haben sich zwei Fragen ergeben:
    1. Bis heute habe ich noch nichts vom Insolvenzverwalter gehört, allerdings habe ich zwischenzeitlich noch zwei gerichtliche Mahnbescheide und eine Abgabenotiz zur Klageeröffnung erhalten. Alle drei Gläubiger stehen auf der beim Gericht vorgelegten Gläubigerliste.
    Bei Nachfrage im Büro des IV teilte man mir mit, ich solle nichts unternehmen und die entsprechenden Schriftstücke an den IV weitersenden. An anderer Stelle las ich jedoch, dass man zusätzlich den Mahnbescheiden selbst noch widersprechen sollte. Was ist nun richtig?
    Im Allgemeinen war ich davon ausgegangen, dass sich ab der Eröffnung die Gläubiger nur noch mit dem Insolvenzverwalter auseinandersetzen müssen.

    2. Es gibt noch einen Gläubiger, dessen Ansprüche zwar kurz vor der Antragstellung auf Insolvenz entstanden sind, der aber noch nicht auf der zu Gericht gegangenen Liste aufgeführt wurde. Wie gehe ich hiermit um, ohne etwas falsch zu machen?

    Vielen Dank!

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Bezüglich der Mahnbescheide würde ich Ihnen empfehlen, dem Mahnbescheid noch zu widersprechen. Hierzu muss lediglich das beigefügte Widerspruchsformular zurückgesendet werden. Lesen Sie dazu auch gerne hier unseren Beitrag zum Thema Zwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren.
      Bezüglich des vergessenen Gläubigers ist es gut, dass Sie noch in der Anfangsphase des Insolvenzverfahrens sind. Sie sollten diesen Gläubiger Ihrem Insolvenzverwalter schnellstmöglich melden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  61. Ingo K.
    says:

    sehr geehrte Damen u Herren,
    meine Fa befindet sich bereits in der Insolvenz seit einem jahr- es werden Gewinne erzielt und die Fa läuft weiter.
    Das Ende wird immer wieder herausgezögert.
    Ich habe auch keine Einsicht mehr in die Kontoauszüge des Treuhandkontos – Infos zum Zwischenbericht erhielt ich auch nicht- muss der verwalter mir einsicht bieten und macht es sinn sich kurz vor schlucc anwaltlich vetreten zu lassen ?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr Klabunde,

      leider ist schnelles Handeln nicht zu erwarten, denn die Vergütung des Insolvenzverwalters steigt weiter an.
      Einen Anspruch auf Einsicht in das Treuhandkonto sieht die Insolvenzordnung nicht vor, unter Umständen erhält man weitere Informationen, indem man den zuständigen Rechtspfleger am Insolvenzgericht kontaktiert. Denn der Treuhänder vertritt lediglich die Interessen der Gläubiger.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  62. Klaus R.
    says:

    Meine Frau hatte heute ihren Ersttermin beim Insolvenzverwalter. Er fragte sie da, was ich beruflich mache, wo ich arbeite, wie (mit welchem Verkehrsmittel) sie zu diesem Termin gekommen wäre. In der Schuld sind auch Mietschulden von 2 Vermietern, wo er sich äußerte, das hätte den Anschein von Mietnormadentum. Es waren noch weitere Fragen und Äusserungen, die mir meine Frau berichtete.
    Ich bin der Ansciht, der Insolvenzverwalter ist hier weit über das Ziel hinausgeschossen und hat Dinge gefragt und in den Raum gestellt, zu denen er nicht berechtigt war. Kann man so einen Insolvenzverwalter ablehnen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr Rose,

      die Vorwürfe des Mietnomadentuns sind in der Tat ungehörig und man muss sich auch nicht alles vom Insolvenzverwalter gefallen lassen. Allerdings reichen die genannten Vorwürfe vermutlich noch nicht aus, um einen Wechsel des Insolvenzverwalters zu erreichen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  63. Rg
    says:

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz (Eröffnungsphase). Ich bin 65 Jahre alt und privat versichert – die PKV wird von einem Verwandter für mich netterweise bezahlt. (kostet pber EUR 600 monatlich). (Leide gesundheitlich unter diverse Sachen. die PKV ist unbedingt notwendig). Momentan verdiene ich lediglich durch ein Minijob. Nun habe ich ein Jobangebot für Vollzeit erhalten. Wenn ich dies annehme muss ich laut Pfändungstabelle natürlich an der Insolventverwalter einen Anteil des Verdienstes abgeben. Meine Frage – soll ich dem neuen Arbeitgeben die Einzelheiten meine PKV angeben, damit er die Hälfte zuschiesst – oder wirkt dies eher negativ auf mich – hätte ich in dem Fall die Möglichkeit die PKV beim Arbeitgeben nicht anzugeben – dies wird weiterhin von dem Verwandten für mich bezahlt. Was wäre das Beste für mich under der Verwandte insgesamt?

    Danke im voraus für Ihre geschätzte Meinung

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      den neuen Arbeitgeber sollten Sie in jedem Fall über die bestehende Krankenversicherung informieren und den Arbeitgeberzuschuss erhalten. Der Beitrag zur PKV erhöht auch Ihren unpfändbaren Betrag in der Insolvenz. Unter Umständen sollten Sie dem Insolvenzverwalter jedoch mitteilen, dass Sie Ihren Anteil an der Versicherung nicht selbst zahlen, sondern dass der Verwandte dem Betrag zahlt.
      Bitte beachten Sie, dass eine nähere Beratung zum Einzelfall in diesem Rahmen leider nicht möglich ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  64. Hoffmann
    says:

    Hallo lieber Herr Anwalt, am 10.2.2020 wird die Beantragung der Privatinsolvenz beim Amtsgericht eingereicht. Aktuell beziehe ich Krankengeld. Kann das Krankengeld rückwirkend gepfändet werden oder erst zu dem Zeitpunkt, an dem mir der Insolvenzberater zugeteilt wird.

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Herzliche Grüße aus München

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      eine Pfändung ist vor der Insolvenz möglich, wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. Im Rahmen einer Kontopfändung könnte sogar das gesamte Guthaben gepfändet werden, wenn kein P-Konto eröffnet wurde.
      Ansonsten beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Abtretungsfrist, in der die laut Pfändungstabelle pfändbaren Beträge Ihres Einkommens, wozu auch Krankengeld gehört, automatisch in die Insolvenzmasse fließen. Dies gilt nicht rückwirkend.

  65. Angelique H.
    says:

    Hallo

    Ich habe Anfang des Jahres ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Habe noch kein Schreiben vom Insolvenzgericht bekommen wegen Insolvenzverwalter! Aber der hat wohl schon meinen Arbeitgeber angeschrieben wegen der Eröffnung einer Privateninsolvez, bin etwas enttäuscht, da ich es nicht wollte! Da ich ein P Konto habe und unter dem Freibetrag liege.
    Die Mitarbeiterin von der SCHULDNERBERATUNG meinte das es auch gehen würde. Es ist eh schon kein Tolles Gefühl sowas zu mache!! Kann man auch ein Verwalter wechseln? Da ist das Vertrauen eh schon weg.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Hormel,

      leider ist es die Regel, dass der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber direkt kontaktiert. Nur in Ausnahmen überlässt der Insolvenzverwalter dies dem Schuldner. Dass es in Ihrem Fall aber nicht einmal eine Kontaktaufnahme des Insolvenzverwalters zu Ihnen gab, ist jedoch ungewöhnlich und rücksichtslos. Leider ist dies aber meiner Ansicht nach kein Grund für einen Wechsel des Insolvenzverwalters, zumal die Benachtichtigung an Ihren Arbeitgeber auch nicht mehr zurückgenommen werden kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  66. Weber
    says:

    Guten Tag, meine privatinsolvenz ist am 13.01.2020 eröffnet , habe im Juli 2019 mein sparbuch aufgelöst mit 2000 Euro , habe auch ein neues Konto bei anderer Bank , im September ist meine Oma gestorben , die 2000 Euro habe ich für Beerdigung bezahlt , musste ich das meinem insolvenzverwalter sagen ? Das Geld ist ja nicht mehr da , wird es das zurückholen ??? Was kann ich machen ???? Vielen Dank im Voraus

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es ist nicht gestattet, vor der Insolvenz das Vermögen unsachgemäß zu verschwenden. Dies ist in dem Fall nicht gegeben, die Ausgabe war in dem Moment aufgrund des Verwendungszwecks angemessen.
      Es könnte sein, dass die Zahlung an das Bestattungsunternehmen anfechtbar ist. In diesem Fall müsste das Bestattungsunternehmen die Forderung dann zur Insolvenztabelle anmelden. Wie wahrscheinlich das ist, kann ich nicht zuverlässig beurteilen. Auch das hätte aber keinen unmittelbaren Nachteil für Sie.
      Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, was Sie mit dem Geld gemacht haben. Er ist auch dazu in der Lage, Akteneinsicht zu nehmen und könnte dadurch von dem Sparbuch erfahren. Es ist daher nicht empfehlenswert, die Abhebung zu verschweigen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  67. Weber
    says:

    Guten Tag , meine privatinsolvenz ist eröffnet , seit 13.01.2020… habe einen Sparbuch im Juli 2019 aufgelöst ..da meine Mutter und ich meine Oma beerdigt haben im September 2019 ,hat meine Mama die 2000 Euro für die Beerdigung bekommen … muss ich das meinem Verwalter sagen ? Den Sparbuch habe ich ja nicht mehr seit Juli … und was passiert wenn er das Geld haben will … das Geld ist ja nicht mehr da … wie soll ich mich verhalten ???? Ich bin total verzweifelt

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      unter Umständen könnte eine Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO in Betracht kommen. Das Risiko schätze ich als nicht sehr hoch ein.
      Anfechtungsgegner wäre meines Erachtens das Bestattungsunternehmen, nicht jedoch Ihre Mutter, da diese das Geld auf Ihre Anweisung hin weitergeleitet hat.
      Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Einschätzung handelt, weitere Informationen kann ich ihm Rahmen dieser Kommentare und ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes nicht geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  68. Astrid F.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    muss ich meinem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Krankmeldung zu senden. Ich bin Rentnerin und 61 Jahre.Meine Wohnung wurde durchsucht da man bei mir Geld vermutete. Ich bekam 2018 von einer guten Bekannten 75.000€ nach ihrem Tode. Ich pflegte sie bis zu letzt. Dafür sollte das Geld sein da sie kein Erben hat.Die Gelder hob ich von der Bank ab Hatte die Befugnis dazu. Kontovollmacht,Pflegevollmacht . Das Geld gab ich aus.Was mir nicht geglaubt wird.Der Insovenzverwalter setzt mich unter Druck. Mein verstorbener Mann war bis 2015 Selbsständig. Da vermutet er das Gelder geflossen sein was aber nicht stimmt da wir 2 Eigentumwohnung per Zwangsversteigerung verloren haben. Der Insolvenzverwalter ist in seiner Arz sehr unangenehm.ich bin nervlich total fertig.Nun soll ich am 21.1.2020 in seine Kanzlei wegen eines Gespräches.Die möchte ich aber nicht da er sehr unangenehm ismir gegenüber ist. Muss ich dort hin? Kann ich die Fragen auch schriftlich beantworten? In wie weit muss ich rede und Antwort stehen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Fitzenberger,

      grundsätzlich ist es erst einmal schade, dass Ihr Insolvenzverwalter Ihnen gegenüber ganz und gar nicht wohl gesonnen ist. Leider gibt es solche Fälle immer wieder. Allerdings sollten Sie im Verhältnis zu Ihrem Insolvenzverwalter stets kooperativ bleiben. Ich rate Ihnen daher das Treffen wahrzunehmen. Leider lässt sich aus den wenigen geschilderten Informationen nicht genau sagen, inwiefern Sie die Gelder zu Unrecht verwendet haben und ob Sie bereits dem Insovlenzbeschlag unterlegen haben können. Falls Sie dahingehend nicht zu befürchten haben, können Sie getrost über die “unangenehme Art” des Insolvenzverwalters hinwegsehen und die offenen Fragen des Insolvenzverwalters nüchtern beantworten. Denn dieser müsste Ihnen die Vorwürfe ja erst einmal beweisen können.

      Mit freundlichen Grüßen

      V. Ghendler

  69. Jörg E. .
    says:

    Hallo,

    In meinem Insolvenzverfahren ist 2018 die Nachtragsverteilung für zu erwartende Steuererstattungsansprüche angeordnet worden. Im März 2019 wurde mir vorzeitig die Restschuldbefreiung erteilt, da ich die Quote von 35 % erfüllt hatte. Damit ist nach meiner Meinung das Verfahren insgesamt beendet worden. Die Steuererstattung für 2018 wurde dennoch bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens (Mai 2018) an den Treuhänder ausgekehrt worden. Über die Verwendung der Mittel habe ich allerdings weder vom Treuhänder noch vom Insolvenzgericht irgendetwas abrechnungsmäßig gesehen. Mich würde grundsätzlich die Frage interessieren, ob nach der Restschuldbefreiung der Treuhänder eigentlich immer noch Treuhänder ist und ob man mir nicht irgendwie auch seitens des Gerichtes irgendeine Abrechnung zukommen lassen müsste.

    Freundliche Grüße – Jörg E.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr E.,

      unter Umständen können Sie das Schlussverzeichnis noch Online einsehen oder vom Insolvenzgericht beantragen.
      Das Amt des Treuhänders endet mit dem Ende der Abtretungserklärung, da anschließend Ihr Einkommen wieder vollständig Ihnen zusteht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  70. A. M. .
    says:

    Hallo,

    ich befinde mich seit 01.2019 in der Privatinsolvenz. Und natürlich habe ich ein Pfändungsschutz Konto.
    Da ich mich in der Ausbildung befinde und nie über die Pfändungsfreigrenze kommen würde hab ich einen Nebenjob angenommen sodass ich monatlich ca. 200-300€ über der Grenze liege und meine Schulden tilgen kann. Bislang ist aber mein Insolvenz Verwalter noch nicht her gegangen und hat die Anteile gepfändet. Sie befinden sich auf meinem Konto an diese ich nie dran komme logischerweise da der Teil über der Grenze nie freigeschaltet wird von der Bank ausser ich läge im nächsten Monat drunter. Was aber nicht der Fall ist. Was tu ich jetzt? Fühle mich nicht gut aufgehoben bei meinem Insolvenz Verwalter.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      Sie sollten die Beträge nicht abheben, da Sie davon ausgehen können, dass der Insolvenzverwalter sie einfordern wird. Solange Sie den Insolvenzverwalter rechtzeitig über die Änderungen Ihrer Einkommenssituation informieren, kommen Sie all Ihren Pflichten nach.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  71. Julia C.
    says:

    Guten Tag,

    Ich stehe am Anfang eines Insolvenzverfahrens und habe folgende Frage : Ich habe bisher Teilzeit gearbeitet und bin aufgrund von Mobbing freigestellt bis Ende des Jahres. Danach wäre ich arbeitslos und würde alg 1 erhalten.
    Ich möchte mich gerne selbstständig machen. Nun habe ich mit meinem Schuldnerberater gesprochen und er sieht keine Probleme. Ich habe die Sorge, dass mich die Insolvenzverwalterin bei unserem Gespräch auf meine berufliche Zukunft ansprechen wird und mir sagt, dass ich vollzeit arbeiten muss um meinen Pflichten nachzukommen. Ich bin alleinerziehend und der Teilzeit Job war für mich an der Grenze meiner Belastbarkeit.
    Auf Fragen rät mir der Schuldnerberater mich bedeckt zu halten und nichts von der geplanten Selbstständigkeit zu erzählen, auch keine sonstigen Pläne oder Hintergründe. Ich weiß aber nicht wie ich auf konkrete Fragen reagieren soll.
    Können Sie mir da Tipps geben?
    Viele Grüße

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Czeloth,

      hierzu wäre eine individuelle Beratung notwendig, da auch nähere Angaben zu der geplanten Selbstständigkeit erforderlich sind.
      Beachten Sie, dass bei Selbstständigkeit das pfändbare Einkommen anhand eines fiktiven Einkommens ermittelt wird. Es muss so viel abgeführt werden, wie bei einem abhängig Beschäftigten mit vergleichbarer Ausbildung pfändbar wäre. Es muss also sichergestellt sein, dass das Tatsächliche Einkommen ausreichend ist, um den Betrag zu decken.

      Eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei können Sie unter 0221 – 6777 0055 vereinbaren, hier können wir Ihnen gerne unsere Einschätzung geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  72. Jürgen G. .
    says:

    Hallo,

    eine etwas kuriose Sache hab ich da grad am laufen. Ich bin seit 07.2018 in Regelinsolvenz, meine Frau hab ich leider mitgenommen, sie ist seit Mai diesen Jahres in Privatinsolvenz.

    Soweit so gut, meinen Firmenwagen haben meine Gattin und ich bei der Postbank finanziert. Irgendwann konnten die Raten nicht mehr gezahlt werden, die Bank hat den Kredit gekündigt und an die GFKL verkauft.
    Ich habe der GFKL und der Bank schon vor einem Jahr mitgeteilt, dass sie das Auto gerne abholen können, da es damals noch einen fünfstelligen Wert hatte. Inzwischen dürfte es anders aussehen.

    Seit über einem Jahr rühren sich weder Inkasso noch Bank, es wird also nicht verwertet.
    Haben sie sowas schonmal erlebt, what to do. Die Ruheversicherung des Autos läuft noch 6 Monate.

    Danke

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr G.,

      es handelt sich um einen komplexen Fall, da es sich bei dem Kredit anhand Ihrer Angaben um einen gemeinschaftlich unterzeichneten Vertrag gehandelt hat. Somit sind sowohl Sie als auch Ihre Frau haftbar. Der Kreditgeber muss daher bei beiden Insolvenzen im jeweiligen Gläubigerverzeichnis stehen. In diesem Fall wäre die Forderung nach meiner Ansicht gegen keinen von Ihnen durchsetzbar und von der Restschuldbefreiung umfasst.
      Grundsätzlich ist es ebenfalls wichtig, dass Sie korrekte Angaben über Ihr Vermögen gemacht haben und keine Benachteiligung der Gläubiger vorliegt. Allerdings gehört das Fahrzeug ja nicht Ihnen und ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter keine Freigabe über den Autokredit erteilt hat. Somit ist es meine unverbindliche Ansicht, dass die Restschuldbefreiung nicht gefährdet sein dürfte.
      Weitere Angaben sind in diesem Rahmen leider nicht möglich.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  73. Gaby
    says:

    Hallo, folgendes Problem:
    Mein Mann hat 10/13 in Deutschland Privatinsolvenz beantragt. Nun steht 10/19 die RSB an. Er bezieht eine Firmenrente aus Deutschland, die im pfändungsfreien Bereich liegt. Unser Wohnsitz ist seit Januar 2014 Österreich. Mein Mann arbeitet in Österreich. Sein österreichischer Arbeitgeber wurde vom Treuhänder informiert ,den Teil der über dem pfändungsfreien Betrages des Gehaltes meines Mannes liegt, an den Treuhänder zu überweisen. Der Arbeitgeber hält sich aber nicht daran und zahlt überhaupt kein Gehalt mehr, weder an den Treuhänder noch an meinen Mann. Da mein Mann ja die Obliegenheit hat, einer Tätigkeit nachzugehen, möchte er seinen Chef nicht verärgern. Der Treuhänder unternimmt nichts, obwohl er kein Geld bekommt. Es sind bereits Aussenstände von ca 10.000 Euro durch die Nichtzahlung des Arbeitgebers entstanden, der sich hier in Österreich einen Anwalt genommen hat, um sich zu widersetzen. Kann es nun sein, dass die RSB gefährdet ist, weil der Treuhänder die Zahlungen des Arbeitgebers in Österreich nicht durchsetzt (Klage) und das Geld nicht avisiert? Oder kann mein Mann, der ja auch kein Geld bekommt in die Schuld genommen werden? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      aus der Weigerung des Arbeitgebers, die Beträge korrekt zu überweisen, kann Ihrem Mann meiner Ansicht nach keine Versagung der Restschuldbefreiung entstehen, zumal die Beträge letztendlich nach korrekter Auszahlung auch Teil der Insolvenzmasse werden dürften und somit keine Benachteiligung der Gläubiger entstehen wird.
      Für das Vorgehen gegen den Arbeitgeber um diesen dazu zu bringen, die Beträge korrekt aufzuteilen und zu überweisen, kann ich Ihnen in diesem Rahmen leider keine verbindliche Auskunft geben, da es sich um eine komplexe Frage handelt, für die weitere Angaben erforderlich sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  74. Marina K.
    says:

    Hallo,

    meine Tochter befindet sich in Privatinsolvenz und hat für den erfolgreichen Abschluss eine Sonderzahlung des Jobcenters erhalten. Diese würde über den Selbstbehalt hinaus gehen. Darüber war der Insolvenzverwalter informiert. Seit einem Monat ist nichts passiert. . Wie ich erfahren habe, müsste im Rahmen der Privatinsolvenz ein Vollstreckungsbescheid durch den Insolvenzverwalter beim Jobcenter hinterlegt sein. Kann ich mich nun darauf verlassen das meiner Tochter die Sonderzahlung zusteht? Auf mein Anfragen an den Insolvenzverwalter teilte mir dieser mit, dass er für die Gläubiger arbeitet und eine Rechtsberatung für den Schuldner nicht in seinen Arbeitsbereich falle.
    Nun bin ich so schlau wie zuvor. Ich möchte doch nur wissen ob ich mich darauf verlassen kann , nicht das hier wieder Schulden oder Missverständnisse verstehen.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Kanzler,

      bedauerlicherweise kann in diesem Rahmen keine verbindliche Aussage getroffen werden. Sofern Sie die Angelegenheit geprüft wissen wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  75. Claudia
    says:

    Hallo und schönen guten Tag

    ich bin gerade ganz neu in der Insolvenz
    Meine Frage wie hoch ist mein Pfändungsfreibetrag:
    Ich lebe mit meinem Partner ( Rentner wegen Krankheit) und meinem Sohn 19 Jahre der noch zur Schule geht aber Unterhalt ( 390€) von seinem Vater bekommt Ich selber verdiene je nachdem wie viel Spätschichten ich habe ca 1400€ netto.

    ich danke im vorraus für Ihre Amtwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia M.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      zur Berechnung Ihres individuellen Pfändungsfreibetrages empfehle ich Ihnen diesen Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  76. Michel
    says:

    Hallo,
    mein Partner ist in Privatinsolvenz seit 2015 und jetzt in der Wohlverhaltensphase.
    Er musste auf Grund einer Krankheit am Arbeitsplatz aufhören. Hat erst Krankengeld und jetzt bezieht er Arbeitslosengeld. Auf Grund dass er 2 Kinder in der Ausbildung hat nichts mehr an den Insolvenzverwalter abführen müssen. Er hat aber im Februar rückwirkend eine Einmalzahlung an Übergangsgeld von der BG
    für die letzten 12 Monate erhalten für seine Krankheit. Eine Aufstockung pro Monat vom Arbeitslosengeld zum ehemaligen Nettoverdienst. Meine Frage ist, muss er das Geld was er für seine Krankheit bekommt auch an den Insolvenzverwalter abführen oder darf er das behalten. Mfg

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      die Aufstockung von der Berufsgenossenschaft zum Arbeitslosengeld ist ebenso wie Arbeits- oder Sozialeinkommen pfändbares Einkommen. Wenn er die Zahlung, die eigentlich monatlich gedacht war, als Einmalzahlung erhalten hat, könnte dies ein Problem sein. In diesem Fall wird das Geld vermutlich vom Insolvenzverwalter gepfändet, selbst wenn es bei monatlicher Zahlung unpfändbar gewesen wäre.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  77. Haas
    says:

    Ist es rechtmäßig, wenn ein Erbvertrag während der laufenden Insolvenz von einem Testamentsverwalter/Anwalt so aufgesetzt wird, dass der Schuldner das Erbe erst nach Beendigung der Insolvenz antreten kann ? Und geht dieser damit ein Risiko ein und wenn ja welches ? Vielen lieben Dank für Ihre Antworten

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      im Insolvenzverfahren sind Erbschaften pfändbar. In der Wohlverhaltensperiode darf man 50 % der Erbschaft behalten. Der von Ihnen geschilderte Fall wäre ein Grund für eine Nachtragsverteilung, der Insolvenzverwalter könnte also also eine nachträgliche Verteilung von 50 % der Erbmasse anordnen. Der Gesetzgeber möchte keine Umgehung der Pfändbarkeit des Erbes ermöglichen.
      Sollte das Erbe dem Insolvenzverwalter gänzlich verschwiegen werden und dies dem Treuhänder oder einem Gläubiger bekannt werden, so besteht das Risiko für eine Versagung der Restschuldbefreiung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  78. Haas K.
    says:

    Wie ist es bei der Regelinsolvenz mit der Kaution?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Kautionen können in der Insolvenz nicht nur gepfändet werden, wenn Sie einen fälligen Auszahlungsanspruch gegen den Sicherungsnehmer haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  79. Marcel M.
    says:

    Ich bin seid 2014 in einer Privatinsolvenz, mein Gehalt geht auf das konto meiner Frau. Darf der Insolvenzverwalter vob diesem Kontoauszüge ei sehen? Die insolvenz läuft nur auf meinen Namen. Und was darf ich während der Wohlverhaltens Phase an Geld behalten und was muss ich abgeben???

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Mehle,

      der Insolvenzverwalter hat ein Interesse daran, Ihre Einkünfte genau zu kennen. Hierzu reicht aber auch eine Gehaltsabrechnung. Für den Fall, dass Sie Ihre Frau als unterhaltsberechtigte Person im Sinne der Pfändungstabelle angegeben haben, darf der Insolvenzverwalter auch ermitteln, ob Ihre Frau evtl. eigene Einkünfte hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  80. Rudolf K.
    says:

    Ich wohne bei meiner Freundin und bezahle da 300€ Miete habe aber keinen Mietvertrag muss ich einen Vertrag dem Verwalter vorlegen wir haben nur eine mündliche Vereinbarung weil eine Abbuchung vom Konto nicht immmer möglich war bezahle ich bar.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Kittel,

      Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen schriftlichen Mietvertrag vorzulegen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  81. Netter
    says:

    Hallo,

    Ich ziehe zur Zeit eine Privatinsolvenz in betracht. Ich arbeite als Handyspiel Designerin und dies auch öfter von zu Hause. ich habe dadurch eine Laptop (fast 4 Jahre), sowie ein Handy und ein ipad (beide fast 1 jahr alt) welche ich zur Arbeit benötige.

    Würden diese von der Insolvenzmasse betroffen sein?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin, die von ihnen genannten Geräte (Handy, Laptop, iPad) wären unpfändbar, wenn Sie diese zur Arbeit benötigen. Ebenso dürften alle diese Geräte unter die Gegenstände des täglichen Gebrauchs fallen, die auch unpfändbar sind. Dazu würde beispielsweise auch ein Fernsehgerät gehören.

      Mit freundlichen Grüßen
      RA Dr. V. Ghendler

  82. Stefan S.
    says:

    Ich bin Berufstätigkeit und meine Firma hat mein Kind nicht mit dem lohn berechnet und mir somit mehr Geld gepfändet. Nun wollte ich den zu viel gepfändeten Betrag von meinem Treuhänder erstattet haben. Darf er den zu viel gepfändeten betrag einfach einbehalten

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Schmidt,

      Sie können den Betrag nicht vom Insolvenzverwalter einfordern. Ihnen steht lediglich ein Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber auf Erhalt des zu wenig an Sie ausgezahlten Lohns zu. Ihr Arbeitgeber wurde nicht dadurch von seiner Pflicht zur Entrichtung Ihres Arbeitslohns frei, indem er zu viel an den Insolvenzverwalter ausgezahlt hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  83. Traphagen
    says:

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage

    Ich bin in der Privat Insolvenz.
    Ich habe an 1.12.2017 geheiratet. Und
    Meine Frau bezieht Harz4 Grundsicherung.

    Jetzt habe ich schon mehrmals gemerkt auf Meinem Lohnzettel das Mein Insolvenzverwalter dauert Pfändet.

    Meine Frage, ist das eigentlich erlaubt. Bin
    Ich nicht Unterhalspflichig für Meine Frau.

    Laut Pfändungstabelle dürfte er doch nichts
    Pfänden. Oder sehe ich das falsch.

    Bitte mal um Rückmeldung Danke.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      da Sie Ihr Netto-Einkommen nicht beziffert haben, kann ich Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten. Ich empfehle Ihnen aber folgenden Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/lohnpfandung-so-verhalten-sich-als-schuldner/

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  84. Jürgen K.
    says:

    Ich besitze einen Ford – fiesta Baujahr 2003 Kilometerstand 100,000. Kann dieses Fahrzeug gepfändet werden? Ich beziehe nur eine Rente von 857 Euro

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr Kreische,

      ein Auto können Sie in der Insolvenz behalten, sofern Sie es für Fahrten zu Ihrer Arbeit benötigen. In Ihrem Fall ist dies aufgrund der Rente leider nicht der Fall – mehr dazu hier: https://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/der-pkw-in-der-insolvenz/

      Allerdings könnte Ihnen in die Karten spielen, dass Ihr Fahrzeug bereits alt ist und wahrscheinlich keinen hohen Restwert hat. Insoweit könnte es sein, dass der Insolvenzverwalter mangels Werthaltigkeit von einer Verwertung absieht, was bei Fahrzeugen von sehr geringem Wert oft vorkommt. Anderenfalls wird er Ihnen eine Ratenzahlung gewähren, sodass Sie das Auto behalten können.

      Mit freundlichen Grüßen

      RA Andre Kraus

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