Am 17.05.2013 verabschiedete der Gesetzgeber die neue Regelung des Privatinsolvenzverfahrens. Die Reform der Privatinsolvenz 2014- die sogenannte 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform – ist nun am 01.07.2014 in Kraft getreten (Bundesrat Drucksache 380/13 vom 17.05.2013 -Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte).
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Reform der Insolvenz: Die Vor- und Nachteile und Ihre Möglichkeiten
Die Reform der Privatinsolvenz kann Ihnen als Schuldner sowohl Vor- als auch Nachteile bereiten.
- Sofern die vorteilhaften Änderungen der Reform 2014 auf Sie anwendbar sind, profitieren Sie von der neuen Rechtslage.
- Sollten Regelungen der Insolvenzrechtsreform Sie benachteiligen, werden wir Sie unterstützen. Dabei zeigen wir Ihnen die Handlungsmöglichkeiten auf und begleiten Sie im Insolvenzverfahren.
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