Reform der Verbraucherinsolvenz – Privatinsolvenz 2013

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Am 17.05.2013 verabschiedete der Gesetzgeber die neue Regelung des Privatinsolvenzverfahrens. Die Reform der Privatinsolvenz 2014- die sogenannte 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform – ist nun am 01.07.2014 in Kraft getreten (Bundesrat Drucksache 380/13 vom 17.05.2013 -Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte).

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Reform der Insolvenz:  Die Vor- und Nachteile und Ihre Möglichkeiten

Die Reform der Privatinsolvenz kann Ihnen als Schuldner sowohl Vor- als auch Nachteile bereiten.

  1. Sofern die vorteilhaften Änderungen der Reform 2014 auf Sie anwendbar sind, profitieren Sie von der neuen Rechtslage.
  2. Sollten Regelungen der Insolvenzrechtsreform Sie benachteiligen, werden wir Sie unterstützen. Dabei zeigen wir Ihnen die Handlungsmöglichkeiten auf und begleiten Sie im Insolvenzverfahren.

Mehr zu den Vorteilen (Verkürzung des Verfahrens auf 3 oder 5 Jahre, Insolvenzplan, Genossenschaftsanteile) sowie den Nachteilen und Ihren Handlungsmöglichkeiten…

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Reform der Verbraucherinsolvenz – Privatinsolvenz 2013”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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