Am 17.05.2013 verabschiedete der Gesetzgeber die neue Regelung des Privatinsolvenzverfahrens. Die Reform der Privatinsolvenz 2014- die sogenannte 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform – ist nun am 01.07.2014 in Kraft getreten (Bundesrat Drucksache 380/13 vom 17.05.2013 -Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte).
Die schuldnerfreundlichen Vorteile der Reform der Insolvenz 2014
Die Reform der Insolvenz bietet Ihnen als Schuldner folgende Hauptvorteile:
- Eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre oder auf 5 Jahre
- Die Möglichkeit der vorzeitigen Entschuldung durch einen Insolvenzplan – auch in Altfällen
- Einen besseren Mieterschutz – Inhaber von Genossenschaftsanteilen werden nun geschützt
1. Vorteil: Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 oder 5 Jahre
Der erste Vorteil des neuen Insolvenzrechtes nach der Reform der Insolvenz 2014 ist die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 oder 5 Jahre – die übliche Dauer des Insolvenzverfahrens beträgt 6 Jahre. Dieser Vorteil kommt Schuldnern mit einem stabilen Einkommen zugute.
Das Insolvenzverfahren wird auf 3 Jahre verkürzt, wenn Sie in den ersten 36 Monaten 35% der im Privatinsolvenzverfahren angemeldeten Forderungen sowie die Verfahrenskosten befriedigen. Das erfolgt entweder
- durch Ihr Einkommen – soweit ein hoher Einkommensnachteil pfändbar ist – oder
- durch vorhandenes Vermögen – so können Sie beispielsweise von der Verwertung eines Autos profitieren
Das Insolvenzverfahren wird auf 5 Jahre verkürzt (also um 1 Jahr), wenn Sie in 5 Jahren die Verfahrenskosten befriedigen. Von dieser Änderung wird ein großer Anteil der Schuldner profitieren können. Vor allem Schuldner, die durch Unterhaltspflichten wie Kinder kaum pfändbares Einkommen haben. Dasselbe gilt für Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen. So kann die Verkürzung in diesen Fällen bei einer durchschnittlichen Verfahrenskostenhöhe von 1.500-2.000 € durch eine monatliche Abführung von 25-35 € erreicht werden.
Insgesamt geht die Reform der Insolvenz unseres Erachtens nach nicht weit genug – wünschenswert wäre ein geringerer Prozentsatz, um mehr Schuldnern eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre zu ermöglichen.
Für alle übrigen Schuldner bleibt es wie bisher bei der Verfahrensdauer von sechs Jahren.
Inhalt dieser Seite:
- Die schuldnerfreundlichen Vorteile der Reform der Insolvenz 2014
- 1.Vorteil: Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 oder 5 Jahre
- 2. Vorteil: vorzeitige Entschuldung durch einen Insolvenzplan
- 3.Vorteil: besserer Mieterschutz
- Gläubigerfreundliche Änderungen der Reform der Insolvenz 2014
- 1.Änderung: Schriftlicher Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
- 2.Änderung: Ausweitung der Versagung wegen unangemessener Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendung auf 3 Jahre
- 3. Änderung: Möglichkeit der nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung
- 4. Änderung: Die Erwerbsobliegenheit beginnt bereits ab Eröffnung des Insolvenzverwalters
- 5. Änderung: Zusätzliche, von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Sehr geehrter Herr Römer,
falls Sie bereits einen gerichtlichen Schuldenvergleich geschlossen haben, sollten Sie diesen weiter Tragen. Anderenfalls können Gläubiger ihn aufkündigen, wovon ich abrate.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit dem 01.02.2012 im einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
Zu meinem pfändbaren Anteil zahle ich monatlich 200 Euro. Weiterhin zahle ich für meinen Sohn, der in berlin studiert, Unterhalt in Höhe von 500 Euro. (Kindergeld ist in diesen bertag eingerechnet.)
Zu der Notlage kam es durch die Trennung. So war es nicht mehr möglich die finanziellen Belatungen des Hausbaus und andere Verbindlichkeiten (Kfz. etc. zu tragen) zu tragen.
In der Phase des gerichtlichen Schuldenbereinugungsplans wurde das Haus, leider unter Wert, für 135 000 Euro verkauft. Diesen Betrag erhielt die Debeka.
Normalerweise läuft der Plan bis zum 01.08.2018. Gibt es eine Möglichkeit diese Laufzeit zu verkürzen.
Für ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
MfG
Andreas Römer