Wie berechnen sich meine Einnahmen während einer laufenden Pfändung?
Wenn Sie sich in einer Schuldensituation befinden, kommt es häufig zu Pfändungen durch Ihre Gläubiger. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen dabei, den Betrag zu bestimmen, der Ihnen in der Schuldensituation verbleibt. Hier kommt es in erster Linie darauf an, welcher Teil Ihres Einkommens tatsächlich pfändbar ist. Als Hilfsmittel zu dessen Bestimmung dient die sog. Pfändungstabelle. Hiermit lassen sich anhand einiger einfacher Schritte Ihre persönlichen Pfändungsfreigrenzen ermitteln.
- Ermitteln Sie Ihr Nettoeinkommen
Um die Pfändungstabelle nutzen zu können, müssen Sie zuerst Ihr Nettoeinkommen ermitteln. Dieses wäre entweder Ihr Gehalt, Arbeitslosengeld 1 bzw. 2 oder Beamtenbezüge.
Sollten Sie Krankengeld erhalten, muss dieses ebenfalls berücksichtigt werden.
Ebenfalls zählen Nachzahlungen zu Ihrem Nettoeinkommen, allerdings nur für den Zeitraum, für den Sie tatsächlich erfolgt sind.
- Abzugsposten vom Nettoeinkommen
Von Ihrem Nettoeinkommen können einige Posten abgezogen werden. Dazu zählen insbesondere Zulagen Ihres Arbeitgebers, einmalige Beihilfen oder vermögenswirksam angelegte Einkommensteile.
Ebenfalls stellt die Hälfte Ihres Weihnachtsgeldes, bis zu einer maximalen Höhe von 500 €, Ihr Urlaubsgeld und eventuelle Mehrarbeitsvergütungen einen Abzugsposten dar.
- Unterhaltspflichten berücksichtigen
Um Ihre Pfändungsfreigrenzen abschließend bestimmen zu können, sollten Sie nun Ihr Nettoeinkommen mit der Anzahl der Personen vergleichen, für die Sie unterhaltspflichtig sind.
Sie sind grundsätzlich unterhaltspflichtig für:
- Ihren Ehegatten
- Ihren ehemaligen Ehegatten
- Ihren eingetragenen Lebenspartner
- gegenüber Verwandten in gerader Linie
Bitte beachten Sie jedoch, eine Unterhaltspflicht darf und kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie der berechtigten Person auch tatsächlich Unterhalt gewähren.
Personen denen Sie Unterhalt gewähren, obwohl Sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind, finden keine Berücksichtigung.
Sollte Ihr Ehegatte dieselben Unterhaltspflichten wie Sie haben, bleibt Ihre Pfändungsfreigrenze gleich.
- Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze aus der Pfändungstabelle ablesen
Nun können Sie mit Hilfe Ihres bereinigten Nettoeinkommens und unter Berücksichtigung Ihrer Unterhaltsverpflichtungen anhand der Pfändungstabelle Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze ablesen.
Die aktuelle Pfändungstabelle finden sie hier.
Wann finden meine Pfändungsfreigrenzen Berücksichtigung?
Grundsätzlich finden Ihre Pfändungsfreigrenzen bei jeder Art von Pfändung Berücksichtigung. Allerdings sollten Sie als notwendigen Zwischenschritt ein sog. Pfändungsschutzkonto einrichten.
Dieses Konto sollten Sie unbedingt bei einer Bank einrichten, bei der Sie keinerlei Verbindlichkeiten haben. Das Konto wird auf reiner Guthabenbasis erstellt, ohne jedwede Überziehungsmöglichkeit. Um den vollständigen Pfändungsschutz zu genießen, benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 850 k ZPO. Diese können wir Ihnen selbstverständlich ausstellen.
Nachdem Sie das Konto eingerichtet haben, können Pfändungen nur bis zur Grenze Ihres pfändungsfreien Einkommens vorgenommen werden.
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