Schuldnerberatung vorbereiten – Ihre finanziellen Verhältnisse erfassen

  • Anwälte im Bürogebäude

Essentiell für Ihre individuelle Schuldnerberatung ist die Erfassung Ihrer finanziellen Verhältnisse. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sie bereits im Vorfeld einer Schuldnerberatung dazu beitragen können, den Verlauf Ihrer Entschuldung positiv zu beeinflussen. Dazu gehört unter anderem die Vorbereitung eines gemeinsamen Beratungsgesprächs. Bitte notieren Sie sich dazu alle relevanten Daten.

Ihre finanziellen Verhältnisse erfassen

Um tatsächlich alle wichtigen Faktoren zu berücksichtigen, empfehlen wir Ihnen, sich anhand der folgenden Punkte zu orientieren:

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  1. Ihre Einkünfte
  • Wie hoch ist Ihr regelmäßiges Einkommen?
  • Welche zusätzlichen Bezüge erhalten Sie (Überstunden, Urlaubsgeld, Nebenjob etc.)?
  • Können Sie auf anderem Wege finanzielle Mittel erhalten (Verwandte, Bekannte, Freunde etc.)?
  1. Ihre Ausgaben
  • Welche festen Kosten haben Sie monatlich?
  • Erwarten Sie ungewohnte Kosten (Nachzahlungen an Finanzämter, Mietnebenkosten etc.)?
  • Wie hoch sind die Kosten Ihrer Unterhaltsverpflichtungen?
  1. Ihr Schuldenstand
  • Welche und wie viele Gläubiger haben Sie?
  • Wie hoch sind Ihre Verbindlichkeiten bei den einzelnen Gläubigern?
  • An welche Gläubiger leisten Sie momentan und in welcher Höhe?
  • Welche Gläubiger drohen Ihnen bereits mit Gerichtsvollziehern bzw. Pfändungen?

Ihr Einkommen ermitteln

Um im Anschluss einschätzen zu können, ob eine Schuldensituation aus eigener Kraft durch einen Vergleich gelöst werden kann, sollten Sie vor allem Ihre Einkünfte analysieren. Wenn Ihr Einkommen dazu ausreicht Ihre Lebenserhaltungskosten zu decken und gleichzeitig Ihren Gläubigern ein realistisches Angebot zu machen, können Sie eine Insolvenz vermeiden und einen Vergleich durchführen. Anderenfalls verlieren Sie Ihre Schulden mittels einer Schuldnerberatung durch eine Insolvenz. Es macht Sinn, Ihre Einkünfte schriftlich festzuhalten um im Zweifelsfall einen schnellen Überblick zu erhalten. Zu diesem Zweck haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt, mit dem Sie Ihre finanziellen Aktivposten bestimmen können.

Welche Beträge zählen zu meinem Einkommen?

  1. Regelmäßiger Arbeitslohn

Die Bezüge, die Sie jeden Monat regelmäßig von Ihrem Arbeitgeber erhalten, stellen grundsätzlich einen Großteil Ihrer Einnahmen dar.

  1. Unregelmäßiger Arbeitslohn

Auch Gelder, die Sie durch die Abgeltung von Überstunden, Weihnachtsgeldern, Provisionen etc. erhalten, zählen zu Ihren Einkünften. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass diese Einkünfte häufig schwanken. Sie sollten sich also nicht zu sehr auf diese Mehreinnahmen verlassen und sie gesondert aufführen.

  1. Forderungen

Sie sollten sich die Frage stellen, ob Sie in der Vergangenheit Geld verliehen haben, welches Sie mittlerweile zurückfordern könnten. Haben Sie Darlehen an Privatpersonen vergeben? Solche Rückforderungen können auch Einnahmen darstellen, die gesondert verbucht werden sollten.

  1. Soziale Zuschüsse

Haben Sie die Möglichkeit, staatliche Zuschüsse zu erhalten? Darunter fallen beispielsweise Wohngeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc. Dies kann in vielen Fällen einen bedeutenden Teil Ihrer Einnahmen darstellen.

  1. Renten

Sollten Sie bereits Rentenansprüche haben, seien Sie privater oder staatlicher Natur, machen Sie diese unbedingt geltend. Sie stellen einen finanziellen Aktivposten dar und zählen in jedem Fall zu Ihren Einnahmen.

  1. Unterhalt

Bitte überprüfen Sie, ob Sie Unterhaltsansprüche geltend machen können. Diese dienen selbstverständlich in erster Linie der Versorgung der unterhaltsberechtigten Person. Sollten Sie Unterhaltsansprüche als gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes geltend machen, werden Sie dennoch dadurch selbst entlastet. Sie müssen aus Ihrem Vermögen nicht länger den Unterhalt aufbringen. Mithin stellt der Unterhalt eine Form von Einnahmen dar.

Wie berechnen sich meine Einnahmen während einer laufenden Pfändung?

Wenn Sie sich in einer Schuldensituation befinden, kommt es häufig zu Pfändungen durch Ihre Gläubiger. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen dabei, den Betrag zu bestimmen, der Ihnen in der Schuldensituation verbleibt. Hier kommt es in erster Linie darauf an, welcher Teil Ihres Einkommens tatsächlich pfändbar ist. Als Hilfsmittel zu dessen Bestimmung dient die sog. Pfändungstabelle. Hiermit lassen sich anhand einiger einfacher Schritte Ihre persönlichen Pfändungsfreigrenzen ermitteln.

  1. Ermitteln Sie Ihr Nettoeinkommen

Um die Pfändungstabelle nutzen zu können, müssen Sie zuerst Ihr Nettoeinkommen ermitteln. Dieses wäre entweder Ihr Gehalt, Arbeitslosengeld 1 bzw. 2 oder Beamtenbezüge.

Sollten Sie Krankengeld erhalten, muss dieses ebenfalls berücksichtigt werden.

Ebenfalls zählen Nachzahlungen zu Ihrem Nettoeinkommen, allerdings nur für den Zeitraum, für den Sie tatsächlich erfolgt sind.

  1. Abzugsposten vom Nettoeinkommen

Von Ihrem Nettoeinkommen können einige Posten abgezogen werden. Dazu zählen insbesondere Zulagen Ihres Arbeitgebers, einmalige Beihilfen oder vermögenswirksam angelegte Einkommensteile.

Ebenfalls stellt die Hälfte Ihres Weihnachtsgeldes, bis zu einer maximalen Höhe von 500 €, Ihr Urlaubsgeld und eventuelle Mehrarbeitsvergütungen einen Abzugsposten dar.

  1. Unterhaltspflichten berücksichtigen

Um Ihre Pfändungsfreigrenzen abschließend bestimmen zu können, sollten Sie nun Ihr Nettoeinkommen mit der Anzahl der Personen vergleichen, für die Sie unterhaltspflichtig sind.

Sie sind grundsätzlich unterhaltspflichtig für:

  • Ihren Ehegatten
  • Ihren ehemaligen Ehegatten
  • Ihren eingetragenen Lebenspartner
  • gegenüber Verwandten in gerader Linie

Bitte beachten Sie jedoch, eine Unterhaltspflicht darf und kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie der berechtigten Person auch tatsächlich Unterhalt gewähren.

Personen denen Sie Unterhalt gewähren, obwohl Sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind, finden keine Berücksichtigung.

Sollte Ihr Ehegatte dieselben Unterhaltspflichten wie Sie haben, bleibt Ihre Pfändungsfreigrenze gleich.

  1. Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze aus der Pfändungstabelle ablesen

Nun können Sie mit Hilfe Ihres bereinigten Nettoeinkommens und unter Berücksichtigung Ihrer Unterhaltsverpflichtungen anhand der Pfändungstabelle Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze ablesen.

Die aktuelle Pfändungstabelle finden sie hier.

Wann finden meine Pfändungsfreigrenzen Berücksichtigung?

Grundsätzlich finden Ihre Pfändungsfreigrenzen bei jeder Art von Pfändung Berücksichtigung. Allerdings sollten Sie als notwendigen Zwischenschritt ein sog. Pfändungsschutzkonto einrichten.

Dieses Konto sollten Sie unbedingt bei einer Bank einrichten, bei der Sie keinerlei Verbindlichkeiten haben. Das Konto wird auf reiner Guthabenbasis erstellt, ohne jedwede Überziehungsmöglichkeit. Um den vollständigen Pfändungsschutz zu genießen, benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 850 k ZPO. Diese können wir Ihnen selbstverständlich ausstellen.

Nachdem Sie das Konto eingerichtet haben, können Pfändungen nur bis zur Grenze Ihres pfändungsfreien Einkommens vorgenommen werden.

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