Regelinsolvenz Kosten

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Stundung der Gerichtskosten

Das Regelinsolvenzverfahren ist in der Regel kostenpflichtig. Dabei muss der Insolvenzschuldner grundsätzlich sowohl für die Gerichtskosten, als auch für die Gebühren der anwaltlichen Vorbereitung und Begleitung des Privatinsolvenzantrags aufkommen. Die Gerichtskosten hängen vom Wert der Insolvenzmasse ab und können nicht pauschal angegeben werden. Sie sind deshalb von Fall zu Fall unterschiedlich.

Der Gesetzgeber hat den Insolvenzschuldnern die Option eingeräumt, die erforderlichen Gerichtskosten erst nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode zu in Raten zu begleichen (§ 4a InsO). Sofern Sie nur ein geringes Einkommen haben, brauchen Sie überhaupt nichts zu zahlen (sogenannte Nullraten).

Kostenfrei bei Beratungshilfe

Für die anwaltliche Vorbereitung und Begleitung Ihrer Regelinsolvenz entstehen Gebühren.

Wir begleiten Ihren Insolvenzantrag kostenfrei, sofern Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dies wird möglich, wenn eine Auffanggesellschaft gegründet wird und Sie Privatinsolvenz beantragen.

Die besten Aussichten auf Beratungshilfe haben Sie, wenn Sie sich von einer öffentlichen Schuldnerberatung schriftlich bestätigen lassen, dass Sie auf einen Beratungstermin länger als sechs Monate warten müssen. Die öffentlichen Schuldenberatungen freuen sich meistens darüber, Ihnen diese Bestätigung auszustellen, weil sie dadurch etwas entlastet werden.

Grundsätzlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Regelinsolvenz Kosten”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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