Das Regelinsolvenzverfahren kann von allen Selbstständigen beantragt werden, die ihre Unternehmung während des Insolvenzverfahrens weiterführen. Ehemals Selbstständige können unter Umständen ein Privatinsolvenzverfahren beantragen.
Sie sind ehemals selbstständig, falls Sie eine Auffanggesellschaft gegründet haben oder Ihre Unternehmung gänzlich eingestellt haben. Sollte dies nun der Fall sein, wäre es für Sie von Vorteil, Privatinsolvenz anstatt der Regelinsolvenz zu beantragen. Sollte Ihr Betrieb kein Vermögen haben, ist dies kein Problem. Das Insolvenzgericht streckt die Verfahrenskosten vor, sodass Insolvenzanträge von Selbstständigen nicht wegen Masselosigkeit abgewiesen werden
Ein besonders schnelles Handeln ist erforderlich, wenn ein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellt (sog. Gläubigerantrag). Mehr zur Einschätzung, ob für Sie ein Privat- oder ein Regelinsolvenzverfahren das richtige Verfahren ist und zur Frage, wie sie richtig auf einen Gläubigerantrag regieren… Hierzu gibt es auch ein Video
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