2 Möglichkeiten der Insolvenz von Selbstständigen
Regelinsolvenz oder Auffanggesellschaft? Sie haben als Selbstständiger zwei Möglichkeiten, in die Insolvenz zu gehen: Entweder Sie gehen in die Regelinsolvenz bei laufendem Geschäftsbetrieb oder es wird eine Auffanggesellschaft gegründet.
Die Nachteile der Regelinsolvenz bei laufendem Geschäftsbetrieb
Wenn Sei bei laufendem Geschäftsbetrieb in die Insolvenz gehen, kann dies für Ihren Betrieb das Aus bedeuten – es besteht ein schwer kalkulierbares Risiko, Ihren Betrieb fortzuführen. Nur wenn Sie einen wohlgesonnenen Insolvenzverwalter haben, werden Sie den Betrieb weiterführen können.
Eine Option wäre hier, ihn im Rahmen der Insolvenzverwaltung zu führen (§ 35 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO) . Der Nachteil dieser Option ist allerdings, dass Sie beim Insolvenzverwalter sprichwörtlich für jede Büroklammer Rechenschaft ablegen zu müssen.
Es ist möglich, dass der Insolvenzverwalter eine strenge Kontrolle Ihrer Unternehmensführung für zu aufwändig hält. Dann wird er Ihren Betrieb freigeben und Sie werden ihn außerhalb der Insolvenzverwaltung führen können (§ 35 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 InsO).
Nur die Freigabe gibt Ihnen den Spielraum, Ihren Betrieb unter Wahrung Ihrer unternehmerischen Freiheit weiterführen zu können.
Inhalt dieser Seite:
- 2 Möglichkeiten der Insolvenz von Selbstständigen
- Nachteile der Regelinsolvenz bei laufendem Geschäftsbetrieb
- Die meisten Insolvenzverwalter stellen Ihren Betrieb ein
- Seit kurzem besteht die Möglichkeit, einen fortführungswilligen Insolvenzverwalter vorzuschlagen
- Der Weg über eine Auffanggesellschaft
- Die Vorteile einer Aufanggesellschaft
- Voraussetzungen für die Gründung einer Auffanggesellschaft
- Die Gründung einer Auffanggesellschaft bedarf eingehender juristischer Beratung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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