Wie läuft ein Regelinsolvenzverfahren ab?

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Schon bevor das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, wird das Insolvenzgericht regelmäßig einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, der damit beginnt, Ihr Vermögen zu sichern. Er wird Sie zu sich laden oder in Ihren Geschäftsräumen aufsuchen. Sehen Sie ihn dabei nicht als Ihren Rechtsanwalt. Er ist auf der Seite Ihrer Gläubiger und seine Aufgabe ist es, Ihr Vermögen zu ermitteln und an die Gläubiger zu verteilen. Der Ausgang Ihres Insolvenzverfahrens ist ihm gleichgültig.

Wirkungen der Verfahrenseröffnung: Pfändungsschutz und Ernennung des Insolvenzverwalters

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Danach wird das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Zu Ihren Gunsten tritt hiermit auch der Pfändungsschutz ein. Das Gericht bestimmt nun den Insolvenzverwalter. Dieser wird in der Regel personengleich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter sein und Ihr Vermögen zugunsten der Gläubiger verwerten.

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Ihre Rechte und Pflichten während des Insolvenzverfahrens

Dabei dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie im Insolvenzverfahren nicht unter der Vormundschaft des Insolvenzverwalters stehen. Über den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommenskönnen sie nach Belieben verfügen. Sie müssen sich nicht mit dem Insolvenzverwalter absprechen, bevor Sie ein Rechtsgeschäft tätigen, Umziehen, Ihre Erwerbstätigkeit ändern oder Verreisen. Zeigen Sie ihm allerdings wichtige Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse immer an, nachdem Sie diese vornehmen (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Wir raten Ihnen zu einer ausschließlich schriftlichen Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter.

Ihre 5 Obliegenheiten

Obwohl Sie trotz des Regelinsolvenzverfahrens über eine sehr weit reichende Entscheidungsfreiheit verfügen, haben Sie dennoch 5 Pflichten, die sogenannten Obliegenheiten (§ 295 InsO), denen Sie nachkommen sollten:

  1. Erwerbsobliegenheit,
  2. Abgabe der Hälfte einer Erbschaft während der Privatinsolvenz,
  3. Anzeige eines Wohnsitzwechsels,
  4. Anzeige eines Arbeitswechsels und
  5. keine direkten Zahlungen an Ihre Gläubiger.

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