Schon bevor das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, wird das Insolvenzgericht regelmäßig einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, der damit beginnt, Ihr Vermögen zu sichern. Er wird Sie zu sich laden oder in Ihren Geschäftsräumen aufsuchen. Sehen Sie ihn dabei nicht als Ihren Rechtsanwalt. Er ist auf der Seite Ihrer Gläubiger und seine Aufgabe ist es, Ihr Vermögen zu ermitteln und an die Gläubiger zu verteilen. Der Ausgang Ihres Insolvenzverfahrens ist ihm gleichgültig.
Wirkungen der Verfahrenseröffnung: Pfändungsschutz und Ernennung des Insolvenzverwalters
Danach wird das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Zu Ihren Gunsten tritt hiermit auch der Pfändungsschutz ein. Das Gericht bestimmt nun den Insolvenzverwalter. Dieser wird in der Regel personengleich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter sein und Ihr Vermögen zugunsten der Gläubiger verwerten.
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