Bevor Sie als Unternehmer Regelinsolvenz beantragen, sollten Sie sich genügend Zeit lassen, um Ihre Entschuldung sorgfältig zu planen. Gehen Sie keinesfalls mit Ihrem laufenden Betrieb in die Insolvenz. Sie sind dazu im Gegensatz zu GmbH Geschäftsführern (§ 15a Abs. 1 InsO) nicht verpflichtet. Sie würden so das Risiko eingehen, Ihren Betrieb zu verlieren und in der Anfangsphase des Insolvenzverfahrens keine finanziellen Mittel zur Verfügung zu haben. Dies wird verhindert, wenn Sie zu gegebener Zeit mit der Vorbereitung beginnen. Es gilt in 6 Schritten sicherzustellen, dass Ihr Vermögen innerhalb der rechtlichen Grenzen vor dem Regelinsolvenzverfahren bewahrt wird.
1. Schritt: Eröffnen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank unter Ihrem eigenen Namen
Beginnen Sie die Vorbereitung, indem Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank unter Ihrem eigenen Namen eröffnen, nicht auf den Ihres Betriebs. Das vorhandene Guthaben überweisen Sie sofort auf Ihr neues Konto. Ihren Partnern oder Kunden, die Ihnen Geld schulden, teilen Sie das neue Konto mit. Nur ein neues Konto schützt Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger, weil Sie als Selbstständiger keinen Pfändungsschutz genießen und die Pfändungsfreigrenzen bei Kontopfändungen nicht beachtet werden. Sollten Sie zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert werden, geben Sie natürlich Ihr neu eröffnetes Konto an. Aber eröffnen Sie sofort danach einfach ein weiteres Konto bei einer dritten Bank. Sie sollten genug Guthaben bilden, um bis zur Einreichung Ihres Antrags auf Insolvenz die Rechnungen bezahlen zu können, die der Vorbereitung der Privatinsolvenz dienen.Bitte beachten Sie:das neue Konto darf nicht bei einer Bank eröffnet werden, die mit Ihrer alten Bank oder einem Ihrer Schuldner in Verbindung steht (z. B. ein Konto bei der Comdirekt Bank, wenn Sie bei der Commerzbank waren oder Schulden bei dieser haben – denn die Comdirekt gehört zur Commerzbank)!
Inhalt dieser Seite:
- Eröffnen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank
- Bilden Sie eine Rücklage
- Regelinsolvenz bei laufendem Geschäftsbetrieb oder Gründung einer Auffanggesellschaft
- Sichern Sie Ihr Vermögen vor der Verwertung
- Trennen Sie Ihr Vermögen von Ihren Schulden
- Stellen Sie die Zahlungen an alle Gläubiger ein
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!