Reform Verkürzung der Insolvenz: Antrag einreichen oder abwarten?

Am 01. Juli 2020 wurde ist neue “Reform der Insolvenz 2020”, die die Dauer der Insolvenz von fünf auf drei Jahre verkürzt, beschlossen. Voraussichtlich tritt diese Richtlinie ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft. Lohnt es sich vorher noch einen Antrag einzureichen oder empfiehlt es sich abzuwarten? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Andre Kraus in unserem Video.
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