Abschluss der Insolvenz

Hallo,
Ich befinde mich seit vergangenem Jahr in einer Privatinsolvenz. Jetzt soll diese abgeschlossen werden, mein ganzes Vermögen wurde aufgeteilt und soweit ist alles erledigt. Meine Frage ist dahingehend, was ändert sich dann für mich?
Derzeit wird ein Teil meines Gehalts gepfändet, meine Steuererklärung wurde auch eingezogen, bleibt diese Regelung oder fällt das dann weg?
Was ändert sich außerdem für mich?
Wenn ich ihre Beiträge richtig interpretiere, benötige ich bei einer Schuldensumme von ca. 100.000 Euro ca. 54.000 Euro um bereits nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten. Mein aufgeteiltes Vermögen bringt aber nur 45.000 Euro ein. Wenn ich jetzt gegen Ende der 3 Jahre bemerke das eventuell noch etwa 3.000 Euro fehlen, kann ich dann einfach Geld, welches ich gespart habe, auf mein Girokonto einzahlen. Dieses unterliegt der Pfändung durch den Insolvenzverwalter. Somit müsste es ja der Schuldentilgung zugute kommen, ich könnte die Restschuldbefreiung beantragen und alles wäre gut, oder habe ich da einen Denkfehler?

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Finn2187

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    mit Eintritt in die Wohlverhaltensperiode können Sie u.a. wieder Geld ansparen, Geschenke ganz und eine Erbe hälftig behalten. Steuererklärungen sind von da an selbst wieder abzugeben und mögliche Erstattungen dürfen Sie grundsätzlich behalten.

    Wenn Sie bereits nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung erhalten möchten, müssen Sie vor Ablauf der 35 % der Insolvenzforderungen und die gesamten Verfahrenskosten getilgt haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert