Rückzahlung Zuviel entrichtet

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von meinem Insolvenzverwalter nach meiner Insolvenz eine Rückzahlung für zu viel abgezogenen Beträge erhalten beziehungsweise es wurde noch abgezogen nachdem die Insolvenz vorbei war. Nun bekam ich eine E-Mail dass ein Fehler in der Buchhaltung bei meinem Insolvenzverwalter vorlag und er fordert mich auf einen Betrag zurück zu überweisen. Das bedeutet er hat mir zu viel überwiesen. Muss ich es zurückzahlen? Es war ja nicht mein Fehler und ich habe dies nun wirklich nicht mehr über weil ich die Zahlung natürlich verplant hatte. Vielen Dank führe Antwort

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine noch vorhandene ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben ist. Es kann sich aber etwas anderes ergeben, wenn das zu viel Empfangene für Dinge ausgegeben wurde, die man sich sonst nicht geleistet hätte (sogenannte Luxusaufwendungen). Die Beweislast hierfür trägt aber grundsätzlich der Empfänger.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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