Boni in der Wohlverhaltensperiode

Hallo, bei meinem Arbeitgeber gibt es ab diesem Jahr eine Bonuszahlung auf das Jahres Bruttogehalt. Wird dieser Bonus auch anteilig mit abgetreten? Liebe Grüße

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    das kommt darauf an. Einmalige Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, sind unpfändbar. Bei regelmäßigen Bonsuzahlungen ist dies nicht der Fall. Weihnachtsvergütungen bis sind zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt, unpfändbar.
    Beste Grüße

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