Gebühren-Erhöhung beim Giro-Konto

Beitragserhöhung beim Giro-Konto Postbank mit Termin-Angabe wurde lediglich mitgeteilt, abgerechnet und dem Konto belastet. Meiner Erinnerung nach gibt es ein BGH-Urteil, dass die Erhöhung nicht rechtens ist. Ist Ihnen das bekannt?
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
MfG., H.-J. Fischer

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie heben vermutlich auf das BGH-Urteil des XI. Zivilsenats vom 27.4.2021 mit dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 ab. Darin wurden AGB für unwirksam erklärt, die eine Zustimmung zu Erhöhungen von Kontoführungskosten fingierten.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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