Gebühren-Erhöhung beim Giro-Konto

Die o.a. Gebühr wurde mitgeteilt und ohne Zustimmung hierzu erhöht, lediglich mitgeteilt, in Rechnung gestellt und vom Konto abgebucht. Meiner Erinnerung nach soll hierzu der BGH Recht gesprochen haben, AZ nicht bekannt. Liegen bei Ihnen Informationen vor?
Vielen Dank für eine Auskunft.
MfG, H.-J. Fischer

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie heben vermutlich auf das BGH-Urteil des XI. Zivilsenats vom 27.4.2021 mit dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 ab. Darin wurden AGB für unwirksam erklärt, die eine Zustimmung zu Erhöhungen von Kontoführungskosten fingierten.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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