Kontopfändung über das Hauptzollamt /Gläubiger Familienkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

vergangene Woche teilte mein Bankberater mir mit das für mein Konto eine sehr hohe Pfändung vom Hauptzollamt eingegangen sei.
Da ich keine Mitteilung darüber erhalten hatte teilte er mir auch das Aktenzeichen mit.
Hiermit setzte ich mich mit dem HZA in Verbindung.
Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und erklärte mir das es sich um eine Forderung der Familienkasse handelt. Das HZA kann hier nicht weiterhelfen ich muss. mich an die Familienkasse wenden.
Sie sagte mir aber auch, ich solle der Bank mitteilen dass hier nichts überwiesen werden soll,
Da es länger dauern kann das Geld zurück zu bekommen.
Gut soviel Geld habe ich sowieso nicht auf dem Konto.
Dann versuchte ich die Familienkasse zu erreichen.
Wegen Corona nur telefonisch und nur auf Service-Nr..
Da ich keinen Erfolg hatte habe ich mich an den Inkasso-Dienst der Familienkasse gewendet.
Auch hier war die Mitarbeiterin sehr freundlich.
Sie erklärte mir dass auch Sie hier nicht tätig werden kann konnte mir allerdings Eckpunkte nennen.

Ab April 2019 stand mir für meine Tochter kein Kindergel mehr zu da Sie eine Auszeit nehmen wollte.

Hierzu hatte ich auch im März 2019 ein Schreiben der Familienkasse erhalten.
Des weiteren sollte ich entsprechende Auskünfte und Nachweise für 2017 bis 2019 einreichen.
Dieses habe ich auch Anfang April 2019 bei der Familienkasse persönlich an der Information abgegeben.

Im Januar 2020 erhielt ich dann ein Schreiben vom Inkassodienst der Familienkasse.
Mit einer Rückforderung von 5200 EUR.
Ich habe mich dort gemeldet und man sagte mir ich solle die Unterlagen erneut an die Familienkasse senden.
Die habe ich dann auch gemacht, dieses mal per Post, leider nicht als Einschreiben.
Ich habe nichts mehr von der Familienkasse oder Inkassodienst gehört.
Also war die Angelegenheit für mich erledigt.

Da meine Tochter im September 2020 eine Ausbildung (die Erste) angefangen hatte, habe
ich im Februar 2021 einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt.
Hier bekam ich noch keine Rückmeldung.

Stattdessen kam vom HZA die Pfändung.

Seit letztem Mittwoch habe ich so ziemlich alle Involvierten Stelle per Mail kontaktiert, immer mit allen Kopien in der Anlage und um dringende Bearbeitung gebeten.

Die einzige Stelle bei der man nach langen Warten jemanden telf. erreicht ich der Forderungsdienst der Familienkasse.
Die Mitarbeiter haben wenigstens Einblick ob schon etwas an der Akte gemacht wurde, leider bis eben immer noch nicht.
Obwohl die Mitarbeiterin von gestern mein Anliegen nochmal an die Familienkasse gesendet hat mit der bitte um Bearbeitung.

Hätte eine Vollsteckungsabwehrklage hier einen Erfolg?
Ist das Vollsteckungsgericht überhaupt für solche Angelegenheiten zuständig?

Wie kann ich die Familienkasse zur zügigen Bearbeitung bringen das mein Konto wieder frei wird.

Wie gesagt es geht alle nur über Mail.

Eben schrieb die Service-Haus. Zentralkasse-Klärung der Arbeitsagentur zurück dass auch Sie nicht dafür zuständig seien es aber nochmal an die Familienkasse weitergeleitet hätten.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffi

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau T.,

    nach Ihren Schilderungen handelt es sich um eine Vollstreckung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, Verwaltungsvollstreckung. Hiergegen können Sie grundsätzlich keine Vollstreckungsabwehrklage erheben, weil dies ein Rechtsbehelf des Privatrechts ist. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen. Denn bei Handlungen der Verwaltung ist der Erfolg davon abhängig, dass Sie einen Bescheid nicht bestandskräftig werden lassen, der Ihnen eine nachteilige Rechtsfolge auferlegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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