P-Konto
Hallo
bin über die Ki auf euch aufmerksam geworden.
Frage:
Mein Lebensgefährte hat P-Konto und erhält die Rente.
Er bekommt neuerdings nun seit einigen Monaten Pflegegeld.
Damit liegt er über dem Pfändungsfreibetrag.
Um diesen deshalb bei der Postbank zu erhöhen benötigt er nun
das vorgeschriebene Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nach § 903 ZPO Formular.
Könnte er das bei euch (lt. KI) bekommen. Die Postbank behält sonst weiter den
Betrag über dem jetzigen Pfändungsfreibetrag weiter ein.
In Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Heidi Hertel




Hallo Heidi,
es freut mich, dass du über die KI auf uns aufmerksam geworden bist. Bezüglich des Anliegens deines Lebensgefährten kann ich dir weiterhelfen: Um den Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto zu erhöhen, ist tatsächlich eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Diese kann bestimmte Einkünfte und besondere Lebenssituationen, wie etwa Pflegegeld, berücksichtigen.
Gerne könnt ihr über uns eine solche Bescheinigung beantragen. Unser Service ermöglicht euch, die notwendige Bescheinigung schnell und unkompliziert zu erhalten. Mehr Informationen findet ihr hier: P-Konto Bescheinigung bestellen
Ich hoffe, dass das weiterhilft und der Pfändungsfreibetrag deines Lebensgefährten dadurch korrekt angepasst wird.
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.