Pfändbarkeit Abfindung Witwenrente

Ich habe ein P-Konto eingerichtet und beziehe darauf meine Witwenrente. Ich werde wieder heiraten und habe Anspruch auf die Abfindung meiner Witwenrente (24x der Rentenbetrag) um einen neuen Hausstand gründen zu können. Wenn ich diese Abfindung nicht vor Pfändung schützen kann, kann ich es mir praktisch nicht leisten zu heiraten. Ist diese Abfindung als Einmalzahlung in jedem Fall pfändbar?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Pfändung der Witwenrentenabfindung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Pfändung solcher einmaliger Geldleistungen ist möglich, wenn und soweit sie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung der Billigkeit entspricht.

    Das Vollstreckungsgericht wird also im Einzelfall entscheiden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insovenzrecht

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