privatinsolvenz

Hallo
ich habe eine frage und zwar ich habe privatinsolvenz gemacht und bin seit 2015 drausen von insolvenz kann ich zweite mal privatinsolvenz machen hab ich so ein möglichkeit wieder ?
grüße ünsal

3 Kommentare
  1. Mario
    says:

    Hallo,
    mir kann niemand eine genaue Auskunft geben.
    Ich war in einer Privatinsolvenz. Nach 26 Monaten waren die Schulden sowie sämtliche Anwalts und Gerichtskosten zu 100% beglichen. Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Insolvenz gestellt, Dieser wurde auch positives Entschieden. Soweit alles gut.
    Jetzt steht in der SCHUFA Restschuldbefreiung erteilt. Diese bleibt 3 Jahre als negativer Eintrag stehen.
    Nun zu meiner eigentlichen Frage. Gemäß Insolvenzrecht bedeutet Restschuldbefreiung folgendes:
    “Gemäß §§ 286 ff. InsO (Insolvenzordnung) endet eine Privat- oder Regelinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung. Wenn ein Schuldner innerhalb der Wohlverhaltensperiode nach dem Insolvenzverfahren keine weiteren Schulden gemacht hat und seinen Verbindlichkeiten vollständig nachgekommen ist, so wird dem vorher beim Insolvenzgericht gestellten Antrag auf Befreiung seiner Restschuld stattgegeben. Das heißt, dass er seine verbleibenden Schulden, die gegenüber seinen Gläubigern noch bestehen, entfallen. ”
    Da ich aber bereits nach 26 Monaten (also weit vor den 3 Jahren) alle Verbindlichkeiten zu 100% (durch Lohnpfändungen) beglichen habe, stehen auch keine verbleibende Schulden im Raum, welche mir Erlassen wurden,
    Ist der Begriff RSB sowie der Eintrag in der SCHUFA in meinem Fall rechtens?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      ja, gemäß § 300 InsO (alte Fassung) handelt es sich auch um eine “Restschuldbefreiung”, wenn alle Forderungen befriedigt sind und das Verfahren deswegen vorzeitig beendet wird.
      Leider ist der Schufa-Eintrag also grundsätzlich korrekt, auch wenn die dreijährige Dauer völlig unverhältnismäßig ist.
      Es gab kürzlich einige Urteile zur vorzeitigen Löschung des Schufa-Eintrags, etwa weil dieser einen Hauskredit oder Mietvertrag erschwert hat. Unter Umständen kommt bei Ihnen auch ein Vorgehen gegen den Schufa-Eintrag in Frage, hierzu kann unsere Kanzlei Sie jedoch nicht beraten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Möglichkeit einer erneuten Insolvenz besteht grundsätzlich erst zehn Jahre nach letztmaliger Erteilung der Restschuldbefreiung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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