Die Vorteile des Schutzschirmverfahrens
In wirtschaftliche Schieflage geratene Unternehmen waren in Deutschland lange Zeit von einer vorzeitigen Liquidation und Zerschlagung bedroht. Durch die Auflösung eines Unternehmens gehen Arbeitsplätze verloren.
Angesichts dieser Aspekte hat Gesetzgeber ein Interesse am Fortbestand von sanierbare Unternehmen.
Im Jahr 2012 wurde mit der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ein neues Alternativverfahren zur Regelinsolvenz geschaffen: Das Schutzschirmverfahren.
Dieses Eigenverwaltungsverfahren bietet, verglichen mit der Regelinsolvenz, zahlreiche Vorteile, auf die wir in diesem Artikel weiter eingehen werden.
Inhalt dieser Seite:
- 1. Vorteil: Besseres Image als bei der Insolvenz
- 2. Vorteil: Vorschlagsrecht für vorläufigen Gläubigerausschuss
- 3. Vorteil: Recht auf Masseverbindlichkeiten
- 4. Vorteil: Vollstreckungsschutz
- 5. Vorteil: Selektion von Verträgen
- 6. Vorteil: Einfrieren unvorteilhafter Verträge
- 7. Vorteil: Staatliche Subventionierung
- 8. Vorteil: Sanierung in der Eigenverwaltung
- Fazit
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