Auch eine Schrottimmobilie kann ein Grund sein, um Privatinsolvenz anzumelden. Wenn Sie erfahren, dass Sie eine Schrottimmobilie erworben haben, ist es wohl Ihre größte Hoffnung, diese schnell los zu werden. Ihnen bleiben in diesem Fall zwei Möglichkeiten: Sie klagen gegen die Person, die Ihnen die Schrottimmobilie verkauft hat. Denn nach der neuen Rechtsprechung hat der Verkäufer einer Immobilie zu Anlagezwecken die Pflicht den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Unterlässt er das, hat der Erwerber das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadensersatz. Diese Pflicht kann zudem auch den Vermittler bzw. den Finanzberater treffen, der Ihnen die Immobilie vermittelt hat. Durch die Klage gegen den Verkäufer bzw. Vermittler können Sie eventuell eine Rücknahme bewirken oder Schadensersatz erstreiten. In Ihrem Falle haben die Personen ihre Aufagbe wahrscheinlich nicht erfüllt – und sind so zu Schadensersatz verpflichtet! Die Klage ist aber häufig schwer umzusetzen. Oft ist der Zeitraum für eine Klage bei Entdeckung der Mängel bereits verstrichen. Darüber hinaus ist der Verkäufer der Schrottimmobilie vielleicht in der Zwischenzeit zahlungsunfähig geworden. Ihre Klage wäre in diesem Fall nicht durchsetzbar. Sollten Ihre Klage wenig aussichtsreich sein, bleibt die Möglichkeit mit den Banken über die Rücknahme der Immobilie, teilweisen Erlass des Kredits oder zumindest eine Stundung der Kreditzahlungen zu verhandeln. Die Banken sind hierbei oft bereit einen Teil Ihrer Forderungen zu erlassen, falls anderenfalls Insolvenz angedroht wird. Sollten alle Möglichkeiten ohne Erfolg ausgeschöpft worden sein, bleibt als einziger Ausweg die Insolvenz anzumelden. Damit werden Sie die Schrottimmobilie endgültig los. Die Einleitung der Insolvenz in diesem Fall bedarf allerdings einer besonders sorgfältigen Vorbereitung.
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