Hallo,

Ich besitze ein kleines Depot auf dem VL eingezahlt wurden.

Die Zahnungen wurde gestoppt. Der Depot wert liegt derzeit bei < 600 €.

Mein Girokonto ist bereits bei einer anderen Bank, lediglich das Depot noch bei der alten Bank. Ich ziehe es in Betracht ein Regelinsolvenzverfahren anzustreben.

Darf ich dieses Depot auflösen um wichtige Investitionen zu tätigen oder ist dies nicht rechtens ?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    um eine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden, darf der Schuldner in den letzten drei Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigen, indem er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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