Insolvenzsverfahren

Guten Tag, ich befinde mich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren und hab ein Beschluss vom 16.11.2020 erhalten das mein Verfahren aufgehoben ist. Beginn des Verfahrens war am 30.07.2018, die Abtretungsfrist endet somit am 30.07.2024. Ab den 01.04. werde ich einen neuen Job beginn und der Treuhänder hat an meiner neuen Arbeitsstelle drum gebeten mein komplettes Gehalt an den Treuhänder zu überweisen und nicht an mich! Dazu meine Fragen: Darf der Treuhänder mein komplettes Gehalt einkassieren? Soweit mir bewusst ist, darf nur nach der Pfändungstabelle der Betrag einkassiert werden. Wäre das nicht ein Missbrauch der Stellung und dürfte ich dann einen neuen Treuhänder beim Gericht beantragen? Besteht für mich eigentlich die Möglichkeit eine vorzeitige bzw. ab sofort eine Restschuldbefreiung zu beantragen beim Gericht?

3 Kommentare
  1. Rashid 2.
    says:

    Sehr geehrter Herr Kraus,

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie waren mir schon mal eine große Hilfe. Eine Tilgung des Gesamtbetrags kommt für mich nicht in Frage. Ich hatte mal was von 35% der schulden gelesen. Wann wäre das den Möglich für mich? Nur Verfahrenskosten wäre nach 5 Jahren möglich oder?

    Mit freundlichen Grüßen
    R.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr R.,

      falls Sie 35 % der Schulden und zudem die Verfahrenskosten bezahlen, können Sie nach 3 Jahren die Insolvenz beenden. Zahlen Sie hingegen nur die Verfahrenskosten, können Sie nach 5 Jahren das Verfahren zum Abschluss bringen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie können die sofortige Restschuldbefreiung beantragen, wenn Sie alle Schulden und Verfahrenskosten tilgen. Tatsächlich ist es ungewöhnlich, dass Ihr Treuhänder den gesamten Lohn an sich auszahlen lässt. Ich empfehle Ihnen zunächst, den Treuhänder hierauf anzusprechen, um eine andere Lösung zu finden. Scheitert das Gespräch, können Sie sich an den Rechtspfleger Ihres Insolvenzgerichts wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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