Bevorzugung von Gläubiger
Hallo,
Ich habe ca. 15 Gläubiger, die meisten mit Vollstreckungstitel. Aber nur zwei haben eine Pfaendung angedroht, ich zahle deshalb nur diesen beiden monatlich 5€. Allen Gläubiger Geld zu geben kann ich mir von meiner Sozialhilfe nicht leisten. Ist das eine unerlaubte Bevorzugung von Gläubigern?
Sehr geehrter Fragestellerin,
nur im Insolvenzverfahren und in der Zeit kurz davor, dürfen Sie einzelne Gläubiger nicht mehr befriedigen. Außerhalb des Insolvenzverfahrens steht es Ihnen frei, wie Sie die einzelnen Forderungen bedienen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht