Freibetrag Unterhalt

Guten Abend,

steht mir der Freibetrag auch zu wenn ich keinen Unterhalt bezahle und auch keinen erhalte? Unsere Tochter befindet sich in einem Wechselmodell. Eine Woche bei mir und eine Woche beim Vater.

Vielen Dank

Lia

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    ja, auch in diesem Fall steht Ihnen der erhöhte Freibetrag zu, denn Sie leisten Naturalunterhalt, Sie kommen ja für Nahrung und Unterkunft Ihres Kindes auf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert