steht mir der Freibetrag auch zu wenn ich keinen Unterhalt bezahle und auch keinen erhalte? Unsere Tochter befindet sich in einem Wechselmodell. Eine Woche bei mir und eine Woche beim Vater.
ja, auch in diesem Fall steht Ihnen der erhöhte Freibetrag zu, denn Sie leisten Naturalunterhalt, Sie kommen ja für Nahrung und Unterkunft Ihres Kindes auf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, auch in diesem Fall steht Ihnen der erhöhte Freibetrag zu, denn Sie leisten Naturalunterhalt, Sie kommen ja für Nahrung und Unterkunft Ihres Kindes auf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht