Verwendung Ansammlung Stammkapital UG

Guten Tag,

das angesammelte Stammkapital kann entsprechend dem Zweck der Gesellschaft eingesetzt werden.

Hierzu meine weitergehende Frage:

Und wenn der Satzungszweck eine VVG ist -> dann auch als Invest z.B in ein Depot?

Hintergrund ist, ich möchte eine UG Holdingstruktur/oder UG als VVG aufbauen die mein „Vermögen“ verwaltet. Die kümmert sich nur um mich und deshalb ist mir der potentielle Renomee-Vorteil einer GmbH im Grunde egal – jedoch wäre es ja nicht so schön, wenn die 25k nicht für mich arbeiten würden, ab einen gewissen Zeitpunkt.

Vielen Dank
Alexander O.

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr O.,

    auch bei einer rein vermögensverwaltenden Gesellschaft kann das Stammkapital entsprechend des Satzungszwecks verwendet werden. Wie Sie das Geld investieren ist letztlich Sache der Gesellschafter. Sie dürfen das Stammkapital lediglich nicht wieder von der Gesellschaft in Ihr Privatvermögen überführen.

    Gerne können wir Sie zu weiteren Fragen auch kostenlos Beraten. Rufen Sie uns dazu einfach an unter: 0221 67770050

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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