Lebenspartner: Unterhaltsberechtigte Person trotz eigenem Einkommen?

Guten Tag,

ich zahle vollständig Miete, Nebenkosten, Strom, Telefonanschluss, Rundfunkgebühren. Also alles was sich um die Wohnung dreht.

Wenn ich nun in das Insolvenzverfahren trete, wird meine Partnerin (bald Ehefrau) als unterhaltsberechtigte Person angesehen? Sie hat ein eigenes Einkommen, was allerdings circa 1000€ unter meinem liegt. Sie alleine wäre vielleicht in der Lage sich eine 1-Zimmer-Wohnung zu nehmen.

Wir wollen unseren Wohnraum nicht verlassen nur wegen meiner Insolvenz. Laut den Berechnungen kann sie dann auch Teilzeit arbeiten und ein Kind zur Welt bringen, das würde uns günstiger zu stehen kommen als wenn ich voll gepfändet werde ohne Rücksicht auf andere Personen.

Wie sind hier die Erfahrungswerte?

Danke!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Es könnte leider durchaus passieren, dass Ihre Frau aufgrund ihres eigenen Einkommens zumindest teilweise nicht beim Freibetrag berücksichtigt wird. Allerdings können Sie darlegen, dass Sie den erhöhten Freibetrag benötigen, um den Unterhalt sicherzustellen.
    Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen rund um die Insolvenz bei einer kostenlosen Erstberatung. Lassen Sie sich einfach unter 0221 – 6777 0055 einen Termin geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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