Inkasso unternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid am 7.11.2018 bekommen.
Der Gläubiger hat sich ein Inkasso unternehmen hinzugezogen dieses jedoch hat jetzt ca. 2Jahre gebraucht um mir eine Forderung zu erstellen. (25.06.2020)
Sind die Gebühren zulässig? wenn das Unternehmen 2 jahre brauch um eine Forderung zu stellen.
mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, so wird die Forderung erst einmal nicht verjähren.
    Die Einschaltung eines Inkassobüros kann jederzeit erfolgen, wen die Forderung fällig ist, Gebühren sind grundsätzlich zulässig. Ob sie auch in der Höhe gerechtfertigt waren, müsste im Einzelfall geprüft werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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