P-Konto Corona-Soforthilfe

Hallo!

Ich bin selbstständig, habe aber wegen privater Schulden bei der Krankenkasse in P-Konto. Nun hab ich die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg erhalten, denke aber dass die Bank alles über dem Freibetrag auskehrt.

Was kann ich tun?

Danke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zur Pfändbarkeit der Corona-Soforthilfe gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung, so dass ich auch keine Beurteilung abgeben kann. Ich kann Ihnen lediglich den Rat geben, bei der jeweiligen Vollstreckungsstelle, in dem Fall vermutlich das Hauptzollamt, einen Antrag auf Freigabe des Betrags zu stellen. Bei diesem Antrag muss die Angabe enthalten sein, dass die Soforthilfe zur Fortführung des Betriebs notwendig ist, dies muss mittels Belegen / Abrechnungen nachweisbar sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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