Ist es sinnvoll gegen eine Kündigung vorzugehen?

Hier handelt es sich um eine ökonomische Entscheidung. Kündigungsstreitigkeiten werden in aller Regel vor Gericht ausgetragen. Dafür sorgt das Gesetz mit der Festlegung der Drei-Wochen-Frist für die Erhebung Kündigungsschutzklage.

Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Insbesondere entstehen Anwaltskosten, die im Regelfall irgendwo zwischen 50% und 80 % Ihres Monatsverdienstes liegen.

Auf der anderen Seite kann man im Zuge eines Gerichtsverfahrens eine Abfindung erhalten. Als Orientierungswert dient hier ebenfalls Ihr (Brutto-) Monatsverdienst. Dieser wird zunächst halbiert und anschließend mit den Jahren Ihrer Beschäftigung multipliziert. Wenn Sie also 3.000,00 monatlich verdienen und sechs Jahre im Betrieb gearbeitet haben, würde Ihre Abfindung in etwa 9.000,00 EUR betragen (3.000,00 x 0,5 x 6 = 9.000,00 EUR). Insofern dürfte sich die Investition in einen kompetenten Anwalt lohnen.

Diese Rechnung geht natürlich nur auf, wenn die Chancen, eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, gut stehen. Anderenfalls wird sich Ihr Arbeitgeber nicht auf die Zahlung einer Abfindung einlassen. Wie die Aussichten für Ihre Kündigungschutzklage sind, erfahren Sie, sofern eine Einschätzung möglich ist, bei unserer kostenfreien, umfassenden und unverbindlichen Erstberatung.

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