Hallo und Danke für ihre Frage.
Dies kann man ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts und vor allem ohne Akteneinsicht nicht beantworten.
Eine leichte (einfache) Körperverletzung etwa durch einen Faustschlag wird bei einem Ersttäter aber in der Regel höchstens mit einer Geldstrafe bestraft. Haben beide Seiten sich gegenseitig verletzt oder lag eine Notwehrsituation oder Provokation vor, kann auch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Hallo und Danke für ihre Frage.
Dies kann man ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts und vor allem ohne Akteneinsicht nicht beantworten.
Eine leichte (einfache) Körperverletzung etwa durch einen Faustschlag wird bei einem Ersttäter aber in der Regel höchstens mit einer Geldstrafe bestraft. Haben beide Seiten sich gegenseitig verletzt oder lag eine Notwehrsituation oder Provokation vor, kann auch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit.
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Dr. V. Ghendler
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