Bafögschulden wurden nicht bei der Insolvenz gemeldet.

Im Jahr 2016 wurde eine Regel Insolvenz beantragt. Die Bafögschulden wurden entweder vergessen oder irgendwie untergegangen, ca 18 gemeldete Gläubiger . Ende Mai 2021 erhielt ich vom Gericht die Restschuldbefreiung und schickte sie dem Bundesverwaltungsamt, da sie auch für nicht gemeldete Gläubiger gilt. Bundesverwaltungsamt: Sie haben ihre Bafög-Darlehnsschuld und die Kosten im Insolvenzvervahren nicht angegeben, obwohl Sie Kenntnis von dieser Forderung hatten. Wer vorsäzlich eine bestehende Forderung nicht angibt, macht sich nach §826 BGB Schadesersatzpflichtig! Kann mir jemand helfen, was soll ich tun?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die vom Bundesverwaltungsamt zitierte Vorschrift ist korrekt. Aber sie greift eben nur dann, wenn man die Forderung vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht angegeben hat. Dies muss das Bundesverwaltungsamt erst einmal beweisen können.
    Wenn der Schuldner den Überblick über die Schulden verloren hat, ist es grundsätzlich nicht grob fahrlässig, wenn er deswegen unvollständige Angaben macht. Andererseits könnte das Bundesverwaltungsamt vielleicht argumentieren, dass es regelmäßig Briefe geschickt hat mit Zahlungserinnerungen. Trotzdem kann es passieren, dass diese Briefe ignoriert und daher vergessen werden. Grundsätzlich hat der Schuldner ja keinen Vorteil davon, eine Forderung nicht anzugeben. Somit ist es schwierig, den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
    Wird einem dies jedoch vorgeworfen, sollte man sich anwaltlich vertreten lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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