Pfändbares Einkommen

Guten Abend,
ich befinde mich seit August 2019 in der WVP. Ich erhalte ein Grundgehalt mit etlichen Zuschlägen, alle pfändbaren Beträge erhält der Treuhänder. Im Jahr 2020 wechselte ich den Arbeitgeber, das Gehalt enthält weiterhin Grundgehalt und Zuschläge (ca.50% Gehalt und 50% Zuschläge) , der Treuhänder erhält vom Arbeitgeber die pfändbaren Beträge. Trotzdem behält die Bank mein Geld ( auf dem P-Konto) ein und meint, sie könne mir lediglich den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag auszahlen. Das ist sehr schwierig für mich, da ich beruflich ständig mehrere Tage am Stück unterwegs bin, mich dann vollständig verpflegen muss und weitere Lebenshaltungskosten zuhause habe, sodass diese 1178 Euro nicht ausreichend dafür sind! Unterhalt an ein volljähriges Kind zahle ich übrigens auch.
Der Bank liegen alle Beschlüsse vor.
Weder das Insolvenzgericht noch das Vollstreckungsgericht fühlen sich zuständig und sagen mir, was ich dagegen tun kann. Der Insolvenzverwalter setzte sogar ein Schreiben auf, in dem nochmals klar zu lesen ist, dass das Gehalt der neuen Firma pfändungsfrei ist, da die pfändbaren Beträge direkt an ihn fließen. Trotzdem sperrt sich die Bank, einschl. Beschwerdestelle der Bank. Ist das rechtens? Was kann ich tun?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    möglicherweise können Sie mit dem Insolvenzverwalter eine Freigabe des Kontos aus der Insolvenzmasse besprechen und das P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln.
    Alternativ können Sie beim Insolvenzgericht eine “Einfache Freigabe” beantragen, nennen Sie ggf. auch die dazu ergangene maßgebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes: BGH, Entscheidung vom 10.11.2011, VII ZB 64/10.
    Zudem können Sie zumindest mittels einer P-Konto-Bescheinigung die Bank dazu bringen, Ihren Pfändungsfreibetrag aufgrund der Unterhaltspflicht zu erhöhen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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