Abgeführtes Geld an TH nach Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Hallo Zusammen, ich habe letztes Jahr 3 Monate vor Ablauf von 5 Jahren Insolvenzverfahren einen Antrag auf vorzeitige RSB eingereicht. Die 5 Jahre waren zum 20.11.2019 vorbei. Ende Januar 2020 wurde mir RSB erteilt. Im Dezember 2019 und Januar 2020 wurde noch ein Teil meines Gehalts an TH abgeführt. Laut TH bekomme ich das “zuviel” abgeführte Geld für den Zeitraum vom 20.11.2019 bis Ende Januar 2020 aber nicht zurückerstattet. Laut TH wurde die Gesetzgebung zwischenzeitlich geändert. Stimmt das?
Viele Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    mir ist keine derartige Änderung bekannt, vielmehr gilt hier § 300a Abs. 2 InsO: Bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. […] Der Insolvenzverwalter hat bei Rechtskraft der Erteilung der Restschuldbefreiung dem Schuldner den Neuerwerb herauszugeben und über die Verwaltung des Neuerwerbs Rechnung zu legen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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