Freibetrag

Hallo,
Ich verdiene 1857 eur netto.
Habe vom Gericht aufgrund meines Fahrweges zur arbeit eine Erhöhung um 473 €meines freibetrages erhalten.

Wie viel, bei keiner Unterhalts Pflicht muss mein chef mir jetzt überweisen?
Es gibt eine Tabelle, bei der wenn man mehr verdient auch etwas mehr als der Grundfreibeteag mein eigen bleibt.
Wie wende ich den zusatz an Mehraufwand dann richtig an?

Liebe grüße Bastian

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. In Ihrem Fall muss der Freibetrag individuell ermittelt werden. Grundsätzlich sind von jedem Euro oberhalb des statischen Freibetrags 70 cent pfändbar. In Ihrem Fall beträgt Ihr statischer Freibetrag 1.179,99 + 473 = 1652,99 Euro. Sie verdienen etwa 204 Euro mehr als das, davon sind 70 % pfändbar, also etwa 142,80 Euro.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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