Pfändung

Hallo,
Bei mir / bei meinen AG wurde eine Pfändung von meiner ex Freundin für unsere Tochter erlassen.
Diese Pfändung wurde auch immer berücksichtigt von meinen AG.
Jetzt plötzlich hat mein AG die Pfändung angepasst und meine Nacht-,Sonn& Feiertagszuschläge gepfändet.

Darf die Lohnbuchhaltung das ? & wie kann man am besten dagegen vorgehen ?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht pfändbar, soweit sie der Höhe nach üblich sind, da es sich bei ihnen um Erschwerniszulagen handelt. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder so genannte Vorfestarbeit sind dagegen pfändbar.
    Beste Grüße

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