Ich habe zwei schlechte Bewertungen bekommen. Ich kenne diese Patienten nicht. Die sind nicht in der Praxis gewesen. Ich möchte die löschen.
Danke im voraus
Andrianova Liliana
Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn ein Unternehmen behauptet, eine schlechte Bewertung auf einem Portal sei von jemandem verfasst worden, der gar nicht bei ihm Kunde war, so ist ist es i.d.R. Sache des Bewertungsportals, das Gegenteil darzulegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Urt. v. 27.08.2020, Az. 15 U 309/19).
Ihre Aussichten sind also gut. Sie befinden sich hier allerdings im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn ein Unternehmen behauptet, eine schlechte Bewertung auf einem Portal sei von jemandem verfasst worden, der gar nicht bei ihm Kunde war, so ist ist es i.d.R. Sache des Bewertungsportals, das Gegenteil darzulegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Urt. v. 27.08.2020, Az. 15 U 309/19).
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