Wer trägt die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses?

Bei der Frage der Kosten herrscht im Arbeitsrecht, zivilrechtlich gesehen, eine Sondersituation. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei, unabhängig davon, ob sie obsiegt oder unterliegt, ihre Anwaltskosten selbst. Dies gilt natürlich auch für den Fall eines Vergleiches, einer einvernehmlichen Einigung, die für den Arbeitsgerichtsprozess besonders typisch ist.

Die Gerichtskosten trägt stets der Verlierer. Diese fallen jedoch nur an, wenn in der Sache ein Urteil gesprochen wird. Bei Vergleichen, mit denen etwa 70 % aller Gerichtsverfahren enden, werden keine Gerichtskosten erhoben. Außerdem brauchen Sie als Kläger keine Gerichtskosten vorzustrecken. Auch das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts. Erst wenn ein Urteil gesprochen wurde, werden die Gerichtskosten eingefordert.

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