privatinsolvenz

ich habe 2014 eine Restschuldenbefreiung bekommen. ich habe aber durch einige Schicksalsschläge den Boden unter den Füssen verloren und bin in einen kaufrausch und anderen Schuldenfallen getappt. Jetzt möchte ich mein Leben bereinigen .aber mich holt die Vergangenheit ein. Ich komm hier alleine nicht raus. meine Frage kann ich ein Insolvenzverfahren nochmal bekommen nach 6 Jahren? PS: ich bin als Erbin ermittelt worden und wollte damit die Schulden tilgen aber durch das Corona teilte mir die Henning & Schröder Erbenermittlung GmbH in Gummersbach D- 51608 mit das es bis 2021 dauern kann. “Eine Auszahlung und endgültige Abwicklung des Falles ist definitiv vor 2021 absehbar”

Mit freundl Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    leider ist die Insolvenzordnung hier sehr streng und sieht keine Ausnahme vor. Ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung nach einmal erteilter Restschuldbefreiung ist gemäß § 287a InsO erst nach zehn Jahren wieder möglich.
    Möglicherweise kann mit der Aussicht auf ein Erbe ein außergerichtlicher Vergleich ausgehandelt werden. Bei Wunsch unterstützen wir Sie dabei. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an unter 0221 – 6777 0055.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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