20 Jahre eine einzige Privatinsolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren
wenn eine Immobilie aus der Insolvenzmasse frei gegeben wurde und dann 3 Jahre später die Restschuldbefreiung erteilt worden ist beim zuständigen Insolvenzgericht.
Damit ist doch die freigebebe Immobilie aus der Insolvenzmasse wieder zurück in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners und seit der Freigabe fortan unpfändbar ?
Und mit der Restschuldbefreiung in der Verbraucherinsolvenz damit Streichung aller noch offen stehenden Forderungen die mit in der Insolvenz angemeldet waren ?
Und nach einen jahr nach der erteilten Restschuldbefreiung ist diese unanfechtbar ?
Und man ist schuldenfrei und der Start frei für einem wirtschaftlichen Neustart und die Gläubiger können keine alte Forderungen mehr durchsetzen ?
Vielen Dank im voraus.




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