Doppelte Vollstreckung

Schönen guten Tag,
mein Mann hat ein Problem mit der UMB GmbH und wir fragen uns, ob Sie uns hierbei eventuell helfen können.
Mein Mann wollte sich im Jahr 2009 selbstständig machen und brauchte hierfür auch eine Private Krankenversicherung. Als er merkte, dass das mit der Selbstständigkeit nicht so klappt, suchte er sich wieder einen Angestellten-Job und war hierdurch wieder gesetzlich versichert. Die Private Krankenversicherung wurde gekündigt, aber hier gab es dann Unstimmigkeiten mit der Versicherung wegen der noch ausstehenden Beiträge bzw. dem Kündigungstermin. Die Versicherung gab die Forderung an die UMB GmbH ab. Es gab eine Gerichtsverhandlung und ein Urteil. Dieses ging ihm auch zu und es ist noch in seinen Akten.
Der Obergerichtsvollzieher kam und es wurden Ratenzahlungen vereinbart. Die erste Rate erfolgte am 20.05.2011 per Überweisung, danach wurde sofort ein Dauerauftrag gestartet, immer monatlich zum 15. des Monats, da hier der Lohn einging, damit es zu keinen Rückbuchungen kommt. Die Zahlungen müssten im August 2013 beendet gewesen sein. Nun kam 2017 eine erneute Aufforderung zur Zahlung für genau diese Versicherung und wir dachten, das vielleicht noch etwas gefehlt hat. Hierauf haben wir wieder eine Ratenzahlung vereinbart. Nun habe ich, weil ja nun schon fast 9 Jahre bezahlt wurde, das sind € 5400,-, eine Forderungsaufstellung verlangt, die nun auch eingegangen ist. Hierbei fiel mir als erstes auf, dass hier immer noch Säumniszinsen berechnet wurden, obwohl die Raten immer 15 Tage vor Zahlungstermin eingingen. Danach habe ich mir das ganze genauer betrachtet.
Dabei stellte ich fest, dass das Aktenzeichen von den Zahlungen an den Obergerichtsvollzieher nicht mit den Aktenzeichen übereinstimmt, das auf der Kostenübersicht ist. Hierfür haben wir auch kein Urteil vom Gericht zugestellt bekommen. Auch sind hier wiederum nochmals andere Aktenzeichen vom Gericht in Hünfeld aufgezeigt, die sich mir nicht erschließen. Auch für diese haben wir nichts vom Gericht bekommen. Wir schauen auch ob wir die alten Kontoauszüge noch haben, auf denen die Zahlungen an den Obergerichtsvollzieher zu sehen sind. Wie müssen wir weiter vorgehen, was können wir tun um das zu viel bezahlte Geld wieder zubekommen, da ja alles schon bis August 2013 über den Obergerichtsvollzieher bezahlt wurde.
Vielen Dank für ihre Antwort.

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