Viele unseriöse Inkassounternehmen drohen Menschen mit harten, aber vollkommen aus der Luft gegriffenen Konsequenzen.

In den Inkassoschreiben finden sich dann Drohungen wie:

„Der Gerichtsvollzieher kommt bald und nimmt Ihren Fernseher mit.“

Eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist erst ab Ergehen eines sogenannten „Titel“ möglich (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid). Und auch dann kann ein Fernseher grundsätzlich nicht mitgenommen werden, weil er zum Grundbedarf eines jeden Menschen zählt.

„Ihr Arbeitgeber wird über Ihre Schuldensituation informiert.“

Ein Herantreten an einen Arbeitgeber ist nur möglich, wenn er dem Gläubiger bekannt ist. Das ist meistens nicht der Fall. Zudem muss das Gehalt abgetreten worden sein oder ein Titel vorliegen.

„Ihr Lohn oder Gehalt wird bald gepfändet.“

Auch hier ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht bekannt. Zudem muss auch das Gehalt abgetreten worden sein oder ein Titel vorliegen.

„Wenn sie nicht zahlen, verlieren Sie Ihr Auto.“

Es muss zumindest ein Titel vorliegen. Auch wenn er vorliegt können Sie ein Auto in der Regel behalten, weil es für den Arbeitsweg gebraucht wird.

Diese Drohungen haben meistens keine Basis. Sie sind nur eine Masche, um Sie einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. Hiervon sollten Sie sich grundsätzlich nicht beängstigen lassen.

Besuche vom Gerichtsvollzieher und Pfändungen sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen können nur betrieben werden, wenn ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegt. Hierzu müssten Ihre Gläubiger bereits ein Mahnverfahren gegen Sie abgeschlossen haben. Im Anschluss müsste ein Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil gegen Sie ergangen sein. Sie würden dann auf jeden Fall Post vom Gericht bekommen haben. Diese ist wäre an Sie adressiert. Erst mit dem vollstreckbaren Titel wären Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie überhaupt möglich.

Was können Sie gegen Drohungen unternehmen?

Lassen Sie uns schnellstmöglich überprüfen, ob das Inkassoschreiben berechtigt oder haltlos ist! Die Drohungen sollten Sie grundsätzlich nicht beachten – sie sind meist haltlos und dienen nur der Einschüchterung.

Ist die Inkassoforderung unberechtigt, gehen alle Drohungen ins Leere. Wenn wir Sie erfolgreich gegen das Inkassoschreiben verteidigen, wird die Inkassofirma bestätigen müssen, dass ihre Forderung nicht besteht. Gerne überprüft einer unserer Anwälte Ihren Inkassobrief auf seine Rechtmäßigkeit und begleitet Sie dann gegen die Inkassofirma.

Ergibt die Prüfung allerdings, dass das Inkassoschreiben berechtigt war, sollten Sie die Forderung bezahlen.